ZitatOriginal geschrieben von Micha2500
Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.
Vollkommener Blödsinn, selbst wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hat nach erfolgreicher Minderung (die auch angekündigt werden muss) kann er max. den 3-5 fachen Betrag der Minderung zurückbehalten. Beträgt die Minderung bei 1000 € Miete z.B. 5 % = 50 € dann kann der Mieter max. 5*50 € (250 €) zurückbehalten.
Insgesamt sind von den 1000 € also immer noch 700 € zu bezahlen. Nix mit 100 % einbehalten.
Grundsätzlich ist es sicher nicht verkehrt sich vom Mieterverein beraten zu lassen, auf das "Halbwissen" anderer zu schimpfen wenn man sich dabei selbst fälschlicherweise völlig aus dem Fenster lehnt ist dabei aber eher ein wenig hilfreicher Tip.