Mietrecht: Kaution

  • So wie die Zustände bei Dir klingen, würde ich mich fragen, ob ich nicht zu günstig wohne. Wo liegt denn Dein Quadratmeterpreis im Vergleich zum örtlichen Mietspiegel? Wenn er drunter liegt, hast Du die Antwort. Wenn nicht, würde ich sofort kündigen und woanders einziehen.


    Was der Vermieter da abzieht, ist die Zero-Budget-Nummer. Der hat wahrscheinlich selber nicht die Kohle, die Bude mal anständig zu renovieren. Da wirfst Du als Mieter dem schlechten Geld noch gutes hinterher.

  • Zitat

    Interessanterweise (wie auch in diesem Fall) können Vermieter ihre verschimmelten Wohnungen immer und immer wieder vermieten, und jedesmal neue "unschuldige" Mieter betrügen.


    Wenn der Schimmel nicht mit allen Tricks überdeckt wurde (selten bis unmöglich), wären allerdings die Schimmelanzeichen für den Mieter auch schon bei der Anmietung sichtbar.


    Zitat

    (meistens ist ja in so einem Fall der Mieter schuld, da er falsch lüftet )


    Ich kenne da mindestens zwie Fälle, die laufend Miete wegen Schimmels kürzten. Kaum waren sie ausgezogen (hat ein Jahr gedauert), verschwand mit ihnen der Schimmel. Sollte dem VM der Schimmel vorher nicht bekannt sein und der M der einzige im Haus mit dem Problem, ist es einfach in der absoluten Mehrheit der Fälle ein falsches Lüftungsverhalten.


    Zitat

    Aber bei der Mehrzahl, die etwas zu verlieren haben (sei es "nur" die Gesundheit) sitzt meist der Vermieter am längeren hebel.


    Wenn der M will, muss er nix bezahlen und nicht ausziehen, bis alles vor Gericht geklärt ist. Er kriegt aber weiterhin alle Leistungen, nicht einmal die Heizung darf abgestellt werden, wenn die Nebenkosten nicht vorausgezahlt werden. Der VM hat absolut nichts gegen den M in der Hand.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Wenn der Schimmel nicht mit allen Tricks überdeckt wurde (selten bis unmöglich), wären allerdings die Schimmelanzeichen für den Mieter auch schon bei der Anmietung sichtbar.


    Ich wohn(t)e dort seit mehreren Jahren. Anzeichen beim Einzug gab es nicht. Ich würde es auf die schlechte Isolierung der Wand schieben. Die Fassade hat Risse und an dieser Stelle befindet sich die Regenrinne. Dort sieht die Fassade auch dunkler aus als an anderen Stellen. Zum zweiten würde ich auch daruf tippen, das es an der schlechten Beheizung liegt. Die Wohnungen bekommt keiner richtig warm. Im übrigen sind mehrere Mieter betroffen. Ich kann mir nicht vorstellen das es bei allen ihr Fehler ist. Gehalten hatte mich bisher immer die relativ günstige Miete. Allerdings ist die auch nicht wirklich viel weniger als im Umkreis.

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido


  • du bist halt jemand, der die sache von der vermieterseite sieht.


    wenn schimmel shcon sichtbar ist, dann ist es das endstadium.


    es genügen schon feuchte räume und versteckter schimmel um krank zu werden.


    ich kenne 1000 fälle, wo das ganze haus betroffen ist, und der vermieter geht bei jedem einzelnen mieter hin und sagt: "was, schimmel? sie sind der einzige im haus."


    so so, der mieter braucht also keine miete zu zahlen bis es vor gericht geklärt ist? Das wäre das erste mal, dass ich soetwas höre. der vermieter kann nicht einmal die miete kürzen, wenn der vermieter nicht zustimmt, so sieht es im allgemeinen aus.


    und wieso willst du die heizung abdrehen? um den schimmelbefall zu beschleunigen?


    sorry, aber wahrscheinlich besteht hier keine diskussionsbasis, warst du nicht derjenige, der sich hier über die mietnomaden beschwert hatte?


    wie gesagt, bei leuten die nichts zu verlieren haben, hat der vermieter pech gehabt.


    ansonsten ist immer der vermieter am längeren hebel.


    welcher vernünftige mensch hockt in einer verschimmelten bude und wartet 1-2 jahre ein gerichtsurteil ab? auch wenn er (nach deinen behauptungen) solange keine miete bezahlt, zahlt er es mit seiner gesundheit.

  • War der Schimmel denn schon von Beginn (+ ein paar Wochen-Monate) an da oder kam er erst in letzter Zeit? Sollte Schimmel auftreten, ist jedenfalls sofort der VM zu informieren, damit der Maßnahmen zur Behebung einleiten kann. Schließlich geht es hier auch um die Bausubstanz. Passiert nichts, sollte schon direkt die Mietkürzung nach angemessener Frist angedroht werden. Nimmt man dieses Recht aber nicht wahr, verfällt es m.E. nach einiger Zeit (3 Jahre?). Was hilft dir die günstige Miete, wenn die Bude verfällt? :)


    Mundi:


    Der Mieter kann nicht ohne Räumungsurteil aus der Wohnung geworfen werden. Das gibt es nicht ohne (hier) Zahlungsrückstand, der gerichtlich tituliert werden muss. Das Gericht muss hier also auch über die Zulässigkeit der Mietminderung entscheiden. Bis der Entscheid vorliegt, kann der Mieter seelenruhig in seiner Wohnung bleiben, ohne einen Cent Miete zu zahlen. Natürlich wird in den seltensten Fällen eine Mietminderung um 100 % angebracht sein. Aber der M kann hier erstmal frei seine Entscheidung über die Minderungshöhe treffen, klagen muss der VM mit allen Folgen.


    Und wenn die Wohnung den M durch Schimmel krank macht, bleibt ihm immer noch der Auszug. Vermutlich würde er im Zweifelsfall die Umzugskosten sogar noch vom VM einklagen können.

  • 3 Jahre, das wäre aber sehr lange ;).


    Es sind wohl 3 Monate, nach Anzeige der Mängel.


    Bei Schimmelbefall hilft dieses ganze Prozedere aber nicht wirklich.


    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Schimmelbefall innerhalb einer annehmbaren Zeit beseitigt werden kann.


    Da schon schwere gesundheitliche Schäden innerhalb kürzester Zeit eintreten können, ist es das einzig sinnvolle, so eine Wohnung sofort zu verlassen.


    Bei Wohnungssuche immer möglichst die Nachbarn fragen, die wissen meistens bescheid.

  • Meinem Vermieter scheint es egal zu sein, ob die Hütte gammelt. Er weiß von dem Riss und der Regenrinne. Unternommen hat er aber nichts. Deswegen kann er sich jetzt einen neuen Mieter suchen. Er war ja auch der Meinung, das ich die Tapete abreisen und den Schimmel entfernen soll. Auf meine Kosten. So kann es ja nicht laufen.

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido

  • Weiß nicht, ob´s schon einer vorgeschlagen hat, aber ich würde zum Mieterverein gehen. Ist nicht so teuer und die können dir sagen, was zu tun ist- manchmal kennen sie den Vermieter auch schon.

  • Ich würde dir das auch empfehlen. Dann erfährst du nämlich nicht nur Halbwahrheiten wie hier.


    Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.


    Hier kommt jetzt noch die Beendigung des Mietverhältnisses hinzu, wobei ich keine Ahnung habe, wie sich das jetzt auf dein Zurückbehaltungsrecht auswirkt. Auch würde ich dem Vermieter nicht unbedingt noch Kohle in den Rachen werfen. Dann wirst nämlich in jedem Fall du derjenige sein, der seinem Geld hinterher rennen und klagen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500
    Ich würde dir das auch empfehlen. Dann erfährst du nämlich nicht nur Halbwahrheiten wie hier.


    Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.


    Selten so einen Mist gelesen-sorry
    Lies mal besser die § des BGB,im Jura Forum oder news:de.soc.recht
    Wenn mir einer 2 Monate nicht die Miete zahlen sollte ohne Begruendung dann gibts die "Fristlose".
    Auch bei einer Mietsache kann der Mieter zunaechst Nachbesserung fordern und muss dem VM Gelegenheit heben.
    Und danach ist die Miete zu kuerzen-ob rechtmaessig oder nicht:Hinterher streitet man darueber(Gericht)
    Im uebrigen ist Mietsachen immer der Besuch eines Rechtsanwalt bzw. der Mieterverein von seitens des Mieters angebracht.


    -ralf-

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