Mietrecht: Kaution

  • Zitat

    Original geschrieben von Dummes Schaf
    Arnmes Deutschland.


    Unabhängig zum Thema, spar dir so Sprüche einfach oder lass wenigstens Taten folgen und geh. In fast keinem Land hat ein Mieter soviele Rechte wie in Deutschland.
    Man kann es echt nichtmehr hören wie arm dieses Land doch ist :mad:

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Richtig. Wenn du das Geld brauchst, solltest du aber schnell anfangen, denn auch solche Verfahren leiden häufig unter der Überlastung der Gerichte. Auch halte ich es nicht für sicher, dass du den Prozess gewinnen wirst, wenn du zum Beispiel eine Mängelbeseitigung nicht fristgerecht nachweisbar angemahnt hast.

  • Natürlich hast Du als Mieter Rechte, diese musst Du aber auch korrekt einfordern bzw. ausüben.


    Wenn Du völlig falsch an die Sache rangehst und einfache formelle Vorschriften nicht beachtest, darfst Du Dich auch nicht wundern wenn der VM es Dir mit gleichem "heimzahlt".


    Formell richtig wäre gewesen:
    Du schreibst den VM an, dass in der Wohnung Mängel vorliegen und setzt eine Frist mit Androhung einer Mietkürzung.
    Unternimmt der VM in der (realistischen) Frist nichts kannst Du für die Folgezeit eine Mietminderung in angemessener Höhe (bei Schimmel ja nach Stärke 10-20%) kürzen.


    Einfach 100% einzubehalten ist falsch und Du geräts damit in Zahlungsverzug.


    Eine Aufrechnung "Miete gegen Kaution" ist seitens des VM auch nicht zulässig.
    Aber: Er kann die Kaution solange zurückbehalten, bis Du die Miete bezahlt hast, quasi als Sicherheit.
    EDIT:
    Man muss auch noch unterscheiden zwischen "Kaution abwohnen" oder "Befriedigung offener Forderungen des VM" nach Beendigung des Mietverhältnisses.


    So wie Du vorgegangen bist hast Du Dich in dieser Situation erstmal kräftig selbst ins Knie geschossen, ob Du vor Gericht gehst solltest Du Dir lieber zweimal überlegen, da Du im Zahlungsverzug mit der Miete bist gehts der Schuss höchstwahrscheinlich nach hinten los und Du bleibst auch noch auf den Prozesskosten sitzen, hast dafür dann aber nach Zahlung der noch ausstehenden Miete einen Anspruch auf Zahlung Deiner Kaution...


    Da hilft auch alles schimpfen und mosern nichts, das Mietrecht in D ist eher sehr Mieterfreundlich man sollte sich eben nur vorher informieren bevor man selbst irgendwelche "Maßnahmen" ergreift.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Unabhängig zum Thema, spar dir so Sprüche einfach oder lass wenigstens Taten folgen und geh.


    Und das kann ich nicht mehr hören ;) . Also erspar dir die dusseligen Kommentare :) . Danke. Der Mann bekommt jetzt seine Miete überwiesen und dann wollen wir doch mal sehen, wer hier die Kaution bekommt.


    @Mods
    Ich wünsche das der Thread geschlossen wird. Bevor mich noch andere Leute des Landes verweisen wollen :D .

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido

  • ChickenHawk hat absolut Recht.
    Zu einem Mangel gehört es dies zu melden. Zu einer Mietkürzung gehört es dies zuvor (wie oben beschrieben) angekündigt zu haben, zudem gibt es zur Mietminderung ungefähre Regelungen in welcher Höhe eine solche Minderung sein darf. DummesSchaf vielleicht gibt es in deiner Stadt ja sowas wie ein Mieterschutzbund, die kosten nicht sehr viel, aber sind genau für solche Dinge spezialisiert - allerdings solltest du erst Mitglied sein und nicht wenn das Kind schon im Brunnen gefallen ist, aber für die zunkunft kann ich Dir sowas nur empfehlen.


    PS: Soweit ich weiß, darf der Vermieter auch einen Teil (eventuell sogar alles) bis zur Heizungkosten Abrechnung vorläufig einbehalten.
    Aber ich rate Dir lieber das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, als auf Konfrontation aus zu sein. Ist immer für alle beteiligten das Beste.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dummes Schaf
    wer hier die Kaution bekommt.


    Die Frage ist halt wann?


    Wahrscheinlich bekommt er die Abrechnungsgrundlagen erst am Jahresende. Und dann hat er vielleicht gerade keine Zeit Deine Abrechnung zu erstellen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von minou

    PS: Soweit ich weiß, darf der Vermieter auch einen Teil (eventuell sogar alles) bis zur Heizungkosten Abrechnung vorläufig einbehalten.


    Er darf maximal das dreifache der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung einbehalten für solche Zwecke. Hatte die gleiche Frage bei der Rechtsberatung beim Mieterbund gestellt.


    Mieterbund ist eine sehr gute Empfehlung, da gibt es kostenlose Rechtsberatung und man ist genau für solche und andere Fälle Rechstschutzversichert und muss bei Klagen nichts (Selbstbeteiligung? ) zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Dann musst du die Kaution eben einklagen. Übrigens: Im Gegenteil, als Mieter hast du in D zig Rechte.Du darfst die Miete kürzen wie du lustig bist, du darfst nicht zahlen wie du lustig bist, du darfst die Wohnung als Bruchbude hinterlassen wie du lustig bist - und das einzige, das für den VM sicher als Kompensation existiert, ist die Kaution. Bei allem anderen muss der VM dich verklagen. Und dann hast du am Ende kein Geld. Dein Risiko liegt dagegen bei nahe Null - denn der VM muss die Kaution ja sogar noch separat anlegen.


    Aber kurze Zwischenfrage: Bist du denn schon ausgezogen?


    Arg übertrieben.


    Das hängt immer vom Standpunkt ab, der Vermieter sagt, der Mieter ist immer schuld.


    Und der Mieter wiederum der Vermieter.


    Interessanterweise (wie auch in diesem Fall) können Vermieter ihre verschimmelten Wohnungen immer und immer wieder vermieten, und jedesmal neue "unschuldige" Mieter betrügen.


    Wenn der Mieter dann nach einer gewissen Zeit darauf aufmerksam wird, ist er dann der "böse" Mieter, der sein Recht haben will. (meistens ist ja in so einem Fall der Mieter schuld, da er falsch lüftet :rolleyes: )


    Bei Bewohnern, denen sowieso alles egal ist, und die von hartz4 oder sonstigem leben, hat der Vermieter natürlich Pech gehabt.


    Aber bei der Mehrzahl, die etwas zu verlieren haben (sei es "nur" die Gesundheit) sitzt meist der Vermieter am längeren hebel.


    Also nicht zuviel TV horror Mietnomadengeschichten schauen!

  • Zitat

    Original geschrieben von minou




    Aber ich rate Dir lieber das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, als auf Konfrontation aus zu sein. Ist immer für alle beteiligten das Beste.


    Das kannst du getrost vergessen. Über Mängel in der Wohnung kann man mit diesem Vermieter nicht normal reden. In diesem Fall wird dieser meist sehr böse und streitet gern. Es ist immer der Mieter Schuld. Als mal im Bad eine Wasserleitung ein Leck hatte, war ich natürlich der Schuldige. Ich sollte sie angebohrt haben. Lustigerweise war in dieser Höhe nirgends ein Bohrloch. Er hat es zwar gleich eingesehen, aber nach dem zumauern der Wand, dann gleich mal falsche Fliesen dran gemacht. Die hatte er wahrscheinlich über und die kosten ja nichts. Die Problematik mit dem Schimmel betrifft mittlerweile fast alle Wohnungen. Also braucht der mir nicht mit falsch lüften zu kommen.

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido

  • Re: Mietrecht: Kaution


    Zitat

    Original geschrieben von Dummes Schaf
    Darf der Vermieter das Sparbuch mit der Kaution einbehalten, wenn eine Monatsmiete (noch) nicht bezahlt wurde? Aufgrund diverser Mängel (Schimmel etc.) und da der Vermieter nichts unternommen hat, wurde die Miete nicht bezahlt


    Wenn Maengel am Mietobjekt bestehen kannst Du Behebung angemessener Frist verlangen.
    Sollte die Nachbesserung nicht fristgerecht vorgenommen werden so kannst Du die Miete anteilsmaessig einbehalten jedoch nicht voll.
    Mietkuerzungen sind anzukuendigen und es ist Dringenst angeraten einen Rechtsanwalt etc. aufzusuchen.
    Die Rueckzahlung einer Kaution kann sich schon bis zu einem jahr hinziehen.
    Ansprueche die der Vermieter gg. Dich hat,hat dieser binnen 6 Monaten anzumelden.


    -ra*kein Rechtsanwalt *lf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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