Darf der Vermieter das Sparbuch mit der Kaution einbehalten, wenn eine Monatsmiete (noch) nicht bezahlt wurde? Aufgrund diverser Mängel (Schimmel etc.) und da der Vermieter nichts unternommen hat, wurde die Miete nicht bezahlt
Mietrecht: Kaution
-
-
-
Wenn der VM der Meinung ist, dass er das Recht auf die Mietzahlung hat, wird er nicht auszahlen und solang das strittig ist, muss er natürlich auch nicht auszahlen. Dann müsstet ihr euch vor Gericht sehen.
-
bis zur klärung gegenseitiger ansprüche darf er das geld einbehalten.
-
Zitat
Original geschrieben von dan21
bis zur klärung gegenseitiger ansprüche darf er das geld einbehalten.Gibt es dafür auch irgendeinen rechtlichen Beleg, oder ist das nur Vermutung?
-
Re: Mietrecht: Kaution
ZitatOriginal geschrieben von Dummes Schaf
Aufgrund diverser Mängel (Schimmel etc.) und da der Vermieter nichts unternommen hat, wurde die Miete nicht bezahltNa so geht es ja auch nicht!
Du hättest höchstens dem Vermieter mitteilen können, daß Du die Miete "angemessen" kürzt und das Geld bis zur Klärung auf einem Konto deponierst.
So wird der Vermieter, nachdem er die Abrechnung erstellt hat, einfach die rückständige Miete von der Kaution abziehen.
ZitatGibt es dafür auch irgendeinen rechtlichen Beleg
Dafür ist die Kaution ja da, daß der Vermieter nicht seinem Geld hinterher laufen muß. Wenn Du Geld haben willst, was er Dir nicht freiwillig gibt, wirst Du klagen müssen.
-
Nun ja, dann habe ich als Mieter keine Rechte? Der Typ darf mich einfach ignorieren, aber mein Geld darf ich ihm geben? Arnmes Deutschland. Aber Danke für die Aufklärung. Dann geht es halt vor Gericht. Ich dachte aber immer, die Kaution ist für etwaige Schäden nach Ausszug. Wenn seine Fassade Risse hat und Feuchtigkeit durchkommt, kann ja wohl ich und meine Kaution absolut nichts dafür.
-
Es kommt ja immer drauf an, was du dem Vermieter mitgeteilt hast bzw. wie du das gemacht hast. Wenn du da so aufgetreten bist wie hier - nämlich völlig unkonkret und ohne genaue Infos - dann kann ich den Vermieter verstehen
-
Glaub mir, der war da und gab mir eine Flasche Schimmelex . Übrigens bin ich nicht der einzige im Haus. Und was willst du im übrigen noch wissen? Steht doch alles da. Schimmel-->keine Lösung oder Behebung-->Vermieter bekommt kein Geld-->behält jetzt kompltte Kaution. Sollte doch reichen, oder?
-
Dann musst du die Kaution eben einklagen. Übrigens: Im Gegenteil, als Mieter hast du in D zig Rechte.Du darfst die Miete kürzen wie du lustig bist, du darfst nicht zahlen wie du lustig bist, du darfst die Wohnung als Bruchbude hinterlassen wie du lustig bist - und das einzige, das für den VM sicher als Kompensation existiert, ist die Kaution. Bei allem anderen muss der VM dich verklagen. Und dann hast du am Ende kein Geld. Dein Risiko liegt dagegen bei nahe Null - denn der VM muss die Kaution ja sogar noch separat anlegen.
Aber kurze Zwischenfrage: Bist du denn schon ausgezogen?
-
Als Bruchbude habe ich die Wohnung nicht hinterlassen. Ich habe sogar einiges wieder instand gestzt ohne das der Vermieter was berappeen mußte. Der Mann macht einfach nichts bei Schäden. Dreht im Winter die Heizung runter, dass es nur noch 18° sind usw. Aber ich seh schon, das das hier nichts bringt und ich um einen Anwalt nicht herumkomme.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!