ZitatOriginal geschrieben von BernieP
Im Vertragsübernahmeformular vom Februar dieses Jahres steht im Kleingedruckten, dass der Auftrag gemäß den aktuellen Preislisten und AGB zustande kommt (somit auch im Zweifel eine Umstellung des Vertrages stattfinden wird).
Genaus so ist, es - meiner Meinung nach verstehst Du es aber falsch: Der Auftrag zur Vertragsübernahme wird nach der aktuellen Preisliste verarbeitet, aber nicht der neue Mobilfunkvertrag (bzw. der alte Vertrag mit neuem Vertragspartner)!
Im Grunde ist die Vertragsübernahme nichts anderes als eine VVL: Liegen bestimmte persönliche Eigenschaften (z.B. Studierendenstatus) nicht mehr vor, fallen die halt weg und man kommt in die Neukundenkonditionen. Gleiches gilt, wenn ein RV wegfällt oder verändert wird.
Die zumindest auf Anfrage praktizierte Regelung, dass man aus einem RV rausfällt und dann aber nicht in die aktuellen Konditionen, sondern in die Altkonditionen vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückfällt, war wohl eine Ausnahme. Diese Möglichkeit gab es bei den Leuten, die aus dem Studienten-RV zu einem Zeitpunkt rausfielen als es mittlerweile schon Genion S/M/L gab.