Vertragsübernahme bei o2

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Im Vertragsübernahmeformular vom Februar dieses Jahres steht im Kleingedruckten, dass der Auftrag gemäß den aktuellen Preislisten und AGB zustande kommt (somit auch im Zweifel eine Umstellung des Vertrages stattfinden wird).

    Genaus so ist, es - meiner Meinung nach verstehst Du es aber falsch: Der Auftrag zur Vertragsübernahme wird nach der aktuellen Preisliste verarbeitet, aber nicht der neue Mobilfunkvertrag (bzw. der alte Vertrag mit neuem Vertragspartner)!


    Im Grunde ist die Vertragsübernahme nichts anderes als eine VVL: Liegen bestimmte persönliche Eigenschaften (z.B. Studierendenstatus) nicht mehr vor, fallen die halt weg und man kommt in die Neukundenkonditionen. Gleiches gilt, wenn ein RV wegfällt oder verändert wird.


    Die zumindest auf Anfrage praktizierte Regelung, dass man aus einem RV rausfällt und dann aber nicht in die aktuellen Konditionen, sondern in die Altkonditionen vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückfällt, war wohl eine Ausnahme. Diese Möglichkeit gab es bei den Leuten, die aus dem Studienten-RV zu einem Zeitpunkt rausfielen als es mittlerweile schon Genion S/M/L gab.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Alles in allem habe ich O2 in Sachen Vertragsabschluss und auch Vertragsübernahme als sehr misstrauisch, ja geradezu paranoid erlebt. Nirgendwo sonst musste ich so viele Dokumente vorlegen, um einen Vertrag zu bekommen und nur O2 besteht auf einem eher zweifelhaften gesamtschuldnerischen Vertragsinhaberwechsel.


    Welche Dokumente denn eigentlich noch, neben Personalausweis, ausgefülltem Antrag und Einwilligung zur Schufa, die ja alle selbstverständlich sind, nicht nur bei o2.



    BTW:
    Ich hab vorhin mal gechattet, und mir das aktuellste Formular schicken lassen, das ist das gleiche, wie auch auf der o2-Seite.


    Also nix neues, die alten Konditionen bleiben auch bei Übernahme bestehen.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Ein TTler hat meinen Genion (alt) Student übernommen und er bekommt jetzt wohl sogar noch die alten Studentenkonditionen von o2 (€ 5 Gesprächsguthaben pro Monat) weiter, obwohl er nicht mal Student ist! :D

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Genaus so ist, es - meiner Meinung nach verstehst Du es aber falsch: Der Auftrag zur Vertragsübernahme wird nach der aktuellen Preisliste verarbeitet, aber nicht der neue Mobilfunkvertrag (bzw. der alte Vertrag mit neuem Vertragspartner)!


    Mag sein, dass ich es falsch verstehe. Ich meine jedoch, dass es nicht so klar formuliert ist, dass man es zwindens so verstehen muss wie du. Aber wie gesagt, es kann sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass O2 jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um die Kunden in die neuen "optimierten" Preislisten und AGB zu zwingen. Gerade bei diesem Anbieter würde ich mich nicht mehr auf Vermutungen und guten Willen verlassen.

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Im Grunde ist die Vertragsübernahme nichts anderes als eine VVL: Liegen bestimmte persönliche Eigenschaften (z.B. Studierendenstatus) nicht mehr vor, fallen die halt weg und man kommt in die Neukundenkonditionen. Gleiches gilt, wenn ein RV wegfällt oder verändert wird.


    Es ist nicht zwingend eine VVL. Wenn die Vertragsumstellung mehr als drei Monate vor Vertragsende liegt, kann der neue Inhaber ja wieder kündigen. Nur die Kündigung des alten Inhabers wird unverständlicherweise ungültig. Soll der Wechsel kurz vor Ende des Vertrages durchgeführt werden, handelt es sich hierbei in der Tat um eine VVL. Eigentlich geschickt gemacht, denn eine Vertragsübernahme macht man ja auch z.B. wegen einer Portierung auf einen anderen Namen. Da fällt einem das Hindernis Nichtübereinstimmende Inhaber meistens ja erst kurz vor Schluss auf. Aus vorhergenannten Gründen ist eine Wegportierung dann so nicht mehr möglich und der Kunde muss bei O2 bleiben, soll der Vertrag nicht ganz verfallen. Ziel erreicht.

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Der ganze Schmarrn um die gesamtschuldnerische Haftung ist übrigens auch so ein Ding von o2: Die haben die Formulierungen immer schön rotiert, bis keiner mehr wusste, was gemeint war. Zwischendurch musste man die Regelungen sogar so verstehen, als seien Altkunde und Vertragsübernehmer gesamtschuldnerisch für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bis in alle Zeit verbandelt. Das ist Schwachsinn. Meiner Auslegung nach besteht lediglich eine gesamtschuldnerische Haftung für noch offene Verbindlichkeiten des Altkunden. Bezüglich jeder Verbindlichkeit des Neukunden wird nur dieser verantwortlich sein. (Keine Garantie darauf, dass das die einzig wahre Interpretation ist! Das ist nur meine mittlerweile unumstößliche Meinung, was o2 damit wirklich meinen will und darf)


    So kolportiert es O2 gerne und würde gerne sehen, dass alle Kunden diesen Passus so verstehen, wie du ihn im zweiten Teil deines Beitrages geschrieben hast. Ich meine jedoch, dass im Zweifel ausschließlich die rechtliche Definition von Gesamtschuldnerischer Haftung gelten wird. Und die ist zum Vorteil von O2 und besagt genau das, was du über Haftung bis in alle Zeit geschrieben hast. Zu diesem Thema gab es schon einige Diskussionen hier. Wie gesagt: Meiner Meinung nach ist der Begriff Gesamtschuldnerisch eindeutig definiert und kann nicht anders ausgelegt werden. Hier sichert sich O2 doppelt gegen eventuell ausstehende auch zukünftige Forderungen ab.

    Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Welche Dokumente denn eigentlich noch, neben Personalausweis, ausgefülltem Antrag und Einwilligung zur Schufa, die ja alle selbstverständlich sind, nicht nur bei o2.


    Bankkarte (EC) und das bei einem langjährigen, stets zuverlässigen Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    BTW:
    Ich hab vorhin mal gechattet, und mir das aktuellste Formular schicken lassen, das ist das gleiche, wie auch auf der o2-Seite.
    Also nix neues, die alten Konditionen bleiben auch bei Übernahme bestehen.


    Wo steht das explizit genau so ohne Interpretationsspielraum, der im Zweifel für O2 ausgelegt werden kann?
    Zur Vorsicht im Umgang mit diesem Anbieter s.o. und diverse andere Themenbereiche.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    [...]er bekommt jetzt wohl sogar noch die alten Studentenkonditionen von o2 (€ 5 Gesprächsguthaben pro Monat) weiter, obwohl er nicht mal Student ist! :D


    Aber das kann doch nicht in alle Ewigkeit so gelten...!?

    ***21 Jahre o2***

  • Keine Ahnung - wahrscheinlich fällt es weg, wenn er den Vertrag verlängert?!

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Bonuspunkte sind auch weg bei einer Vertragsübernahme.... Also vorher Einlösen.

    Festnetz: Magenta XL 250Mbit mit TVplus
    Mobil: Magenta Mobil L+ Premium mit Samsung Galaxy S9+

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    ... Nur die Kündigung des alten Inhabers wird unverständlicherweise ungültig. Soll der Wechsel kurz vor Ende des Vertrages durchgeführt werden, handelt es sich hierbei in der Tat um eine VVL. Eigentlich geschickt gemacht, denn eine Vertragsübernahme macht man ja auch z.B. wegen einer Portierung auf einen anderen Namen. Da fällt einem das Hindernis Nichtübereinstimmende Inhaber meistens ja erst kurz vor Schluss auf. Aus vorhergenannten Gründen ist eine Wegportierung dann so nicht mehr möglich und der Kunde muss bei O2 bleiben, soll der Vertrag nicht ganz verfallen. Ziel erreicht.

    Das die Kündigung unwirksam wird, liegt vermutlich daran, dass der Vertragspartner persönlich kündigen muss. Aber das ist in der Tat ein Fallstrick, über den man stolpern könnte, wenn man dein beschriebenes Szenario durchführen will, ist aber nicht nur bei o2 so.


    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Wo steht das explizit genau so ohne Interpretationsspielraum, der im Zweifel für O2 ausgelegt werden kann?
    Zur Vorsicht im Umgang mit diesem Anbieter s.o. und diverse andere Themenbereiche.

    Es heißt im Formular, "... gem. der derzeit gültigen Preisliste".
    Und in der derzeit gültige Preisliste sind nun mal die Verbindungspreise für alle Tarife, auch für die alten nicht mehr erhältlichen Tarife, festgelegt (z.B. die alten Genions, Starter, Select, usw.). Die derzeit gültige Preisliste für einen Select ist zum Beispiel die mit 19% Mwst. Letztes Jahr sah die Preisliste dazu noch ein wenig anders aus, nämlich mit 16% MwSt.
    Deiner Logik folgend, würde die "derzeit gültige Preisliste" ja nur die neuen Genion und Active Tarife enthalten. Das stimmt so aber nicht, was ist denn mit den Leuten, die in Alttarifen telefonieren? Gibts für die keine gültigen Preislisten mehr?


    Zum Thema Gesamtschuldnerische Haftung:
    Wo genau steht das denn jetzt her bzw. wie kommst du darauf, dass sich o2 hier "doppelt gegen eventuell ausstehende auch zukünftige Forderungen ab[sichert]"? Ich habe hierzu im Formular nichts gefunden.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Das die Kündigung unwirksam wird, liegt vermutlich daran, dass der Vertragspartner persönlich kündigen muss. Aber das ist in der Tat ein Fallstrick, über den man stolpern könnte, wenn man dein beschriebenes Szenario durchführen will, ist aber nicht nur bei o2 so.


    Richtig. Ist leider nicht nur bei O2 so.

    Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Es heißt im Formular, "... gem. der derzeit gültigen Preisliste".
    Und in der derzeit gültige Preisliste sind nun mal die Verbindungspreise für alle Tarife, auch für die alten nicht mehr erhältlichen Tarife, festgelegt (z.B. die alten Genions, Starter, Select, usw.). Die derzeit gültige Preisliste für einen Select ist zum Beispiel die mit 19% Mwst. Letztes Jahr sah die Preisliste dazu noch ein wenig anders aus, nämlich mit 16% MwSt.
    Deiner Logik folgend, würde die "derzeit gültige Preisliste" ja nur die neuen Genion und Active Tarife enthalten. Das stimmt so aber nicht, was ist denn mit den Leuten, die in Alttarifen telefonieren? Gibts für die keine gültigen Preislisten mehr?


    So gesehen könntest du hoffentlich Recht haben, allein mir fehlt der Glaube. Denn Du sagst ja selbst, dass auch in den damaligen Preislisten andere Preise standen. Ich weiß selbst, dass die MwSt eine Sonderstellung hat, sie diente dir ja nur als Beispiel. In dem Formular steht "die derzeit gültigen AGB", welche z.B. Änderungen in der Kündigungsfrist oder, ganz Aktuell, Änderungen bei den Anrufweiterleitungen enthalten kann. Bei einer Vertragsübernahme ändert sich der Vertragsinhaber, der, bei entsprechender O2-Auslegung, die derzeit gültigen AGB und Preislisten akzeptiert. Schon hätten wir das Dilemma. Ich meine, dass die derzeit gültigen Preislisten und AGB auch genau diese sind und nicht die damals beim Vertragsschluss gültigen. Diese stehen, wenn man Glück hat, im Tarifarchiv, und sind zwar ursprünglich und bisher die gültigen Regelungen für den besagten Vertrag. Aber s.o. es kann sehr schnell anders sein.
    Bedenke:Es handelt sich hier um O2!

    Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Zum Thema Gesamtschuldnerische Haftung:
    Wo genau steht das denn jetzt her bzw. wie kommst du darauf, dass sich o2 hier "doppelt gegen eventuell ausstehende auch zukünftige Forderungen ab[sichert]"? Ich habe hierzu im Formular nichts gefunden.


    Im Formular steht tatsächlich nur "gesamtschuldnerisch". §421 BGB regelt jedoch diesen Begriff ziemlich eindeutig.
    Zitat: § 421 BGB Gesamtschuldner
    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet. Zitat Ende.
    Neuer wie alter Vertragsinhaber haben dieses Formular unterschrieben und sind damit zur Zahlung verpflichtet. Kann also der neue Inhaber irgendwann seine Rechnung nicht bezahlen, kann, darf und wird sich O2 an den alten wenden. Und dies immer und zu jeder Zeit.
    Dass O2 diese Formulierung gerne anders verstanden haben will, ist nur zu verständlich. Dass O2 es auch auf Nachfrage anders darstellt, wie bei mir geschehen, kann entweder nur Unwissen oder böswillige Absicht sein. Wobei ich natürlich nichts unterstellen möchte.


    Ich wiederhole:
    Bedenke:Es handelt sich hier um O2!

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