ZitatOriginal geschrieben von Printus
Du interpretierst hier etwas, was halb stimmt und halb nicht... Der Besitz ist nicht strafbar, das stimmt wohl, aber die Einfuhr eben schon.
Nun, ich denke, dass sowohl der Besitz als auch die Einfuhr für private Zwecke erlaubt ist. Anders sieht es bei der Einfuhr wegen einer anschließenden Veröffentlichung oder Verkauf aus. Das ist natürlich verboten. Gleiches besagen z.B. auch die §§ 86 und 86a StGB. Es geht immer nur um die Veröffentlichung und den Verkauf, besonders an Minderjährige.
Aber gut, da muss sich wohl jeder selbst eine Meinung bilden.