Import von Computerspielen mit "Verfassungsfeindlichen Symbolen" - Rechtslage?

  • Wenn ich im Urlaub in den USA ein Computerspiel kaufe, das z.B. Hakenkreuze enthält, (ein Exemplar, für Privatgebrauch) darf ich dass dann mit zurück nach D "importieren"?
    Wenn nein: Wass passiert wenn ich es doch mache und der Zoll das Spiel entdeckt?

  • Nein, darfst du nicht. Wenn du erwischt wirst, wird es beschlagnahmt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zollbeamter ein Computerspiel so genau kennt, dass er darum weiss dass es Hakenkreuze enthaelt.

  • Wenn es vom Zoll geöffnet wird ist es danach zu 99,9% Staatseigentum.


    Die Zöllner leben nicht hintem Mond und haben Listen mit indizierten bzw. verdächtigen Spielen aus dem Ausland.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Es kommt darauf an. Wenn das Spiel in D indiziert ist, dann darfst Du es nicht mitbringen. Gilt, z.B., für ein paar alte Spiele von ID. Wenn das Spiel nie auf dem dt. Markt erschienen ist, kann es schon sein, dass der Zoll das nicht kennt und es durchgehen lässt.


    Du mußt halt mit dem Risiko leben, das Geld für nichts ausgegeben zu haben.


    BS

  • Alternativ bei gameware.at bestellen....die haben damals auch RtCW US nach Deutschland geliefert...... :cool:

    T-Mobile D @ SE K610i

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Wenn das Spiel in D indiziert ist, dann darfst Du es nicht mitbringen.


    Indizierte Spiele darf man sehr wohl mitbringen, nur sollte man halt über 18 sein.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Habs mir auch gedacht.


    Indizierung heißt soweit ich mich erinnere nur, dass es nicht öffentlich verkauft werden darf sondern nur an alte Säcke ab 18 mit Altersnachweis oder so.


    Die Spiele mit Hakenkreuze sind verboten.
    Indizierung nicht gleich verboten

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Indizierte Spiele darf man sehr wohl mitbringen, nur sollte man halt über 18 sein.


    Ok. Laut dem Wikipedia Artikel Spiele die auf der Liste B stehen. Indiziert ist in diesem Zusammenhang schon der richtige Begriff. Er bezeichnet aber beide Varianten: ab 18 und ganz verboten.


    BS

  • Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Wikipedia ist dein Freund ... Halbwissen ist gefährlich :D


    also ich finde in diesem Artikel nichts was meine Frage beantwortet...


    Zitat

    Original geschrieben von der_scheich Nein, darfst du nicht. Wenn du erwischt wirst, wird es beschlagnahmt.


    bisher war ich genau dieser Meinung, habe jetzt aber gehört, das es angeblich, wenn man es nicht verbreitet, wohl doch erlaubt ist.
    Hat irgendwer irgendeine Quelle, (Urteil, Gesetzestext etc.) Bisher sind das ja (incl. dem was ich "gehört" habe) nur "Meinungen".


    Zitat

    Original geschrieben von der_scheich
    Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zollbeamter ein Computerspiel so genau kennt, dass er darum weiss dass es Hakenkreuze enthaelt.


    Auch wenn Zollbeamte nicht immer die intelligentesten Leute sind, ich vermute mal, dass sie schon erkennen, dass ein 2WK-Shooter nicht hakenkreuzfrei ist...

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