Import von Computerspielen mit "Verfassungsfeindlichen Symbolen" - Rechtslage?

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Du interpretierst hier etwas, was halb stimmt und halb nicht... Der Besitz ist nicht strafbar, das stimmt wohl, aber die Einfuhr eben schon.


    Nun, ich denke, dass sowohl der Besitz als auch die Einfuhr für private Zwecke erlaubt ist. Anders sieht es bei der Einfuhr wegen einer anschließenden Veröffentlichung oder Verkauf aus. Das ist natürlich verboten. Gleiches besagen z.B. auch die §§ 86 und 86a StGB. Es geht immer nur um die Veröffentlichung und den Verkauf, besonders an Minderjährige.


    Aber gut, da muss sich wohl jeder selbst eine Meinung bilden.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Nun, ich denke, dass sowohl der Besitz als auch die Einfuhr für private Zwecke erlaubt ist. Anders sieht es bei der Einfuhr wegen einer anschließenden Veröffentlichung oder Verkauf aus. Das ist natürlich verboten. Gleiches besagen z.B. auch die §§ 86 und 86a StGB. Es geht immer nur um die Veröffentlichung und den Verkauf, besonders an Minderjährige.


    Aber gut, da muss sich wohl jeder selbst eine Meinung bilden.


    so sehe ich dass mittlerweile auch. Werde aber wohl trotzdem nochmal beim Zoll anrufen, habe nämlich keine Lust auf stundenlange Diskussionen wenn der Beamte das anders sieht :D. Die werden mir ja sagen können wie sie verfahren wenn jemand mit einem Spiel im Gepäck ankommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von The Spectre
    Um welches Spiel geht es dir eigentlich? Vielleicht "Die Dunkelheit"...?


    nein, das habe ich. (Version ohne Hakenkreuz). Es geht um Medal of Honor: Airbone. Wie bereits erwähnt ein 2WK-Shooter. Vielleicht wird's ja auch verschoben, dann hat sich das Problem eh erledigt ;)


    edit: es wurde verschoben... :flop:

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