Privathaftpflicht - Versicherungssumme/ Haftung bei Gefälligkeitshandlungen?


  • Ja, kannst du melden, solltest du auch. Vermutlich wird die Versicherung aber das Teil haben wollen, zwecks Begutachtung.

  • Re: Ausfallschutz


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Würdet ihr denn einen Ausfallschutz vereinbaren, also wenn mich jemand schädigt und nicht zahlen kann (weil z.B. keine Haftpflicht vorhanden)?


    Auf jeden Fall. Als ich nach einer Privathaftpflicht für mich recherchiert habe, habe ich irgendwo gelesen, dass etwa ein drittel aller Haushalte keine Privathaftpflicht hat.


    Bei der Ausfalldeckung gilt es übrigens noch zu beachten, dass die eigene Versicherung erst dann zahlt, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, das heißt, man muss erst mal das Geld einklagen.
    Deswegen würde ich immer noch schauen, ob neben der Forderungsausfalldeckung auch noch der Rechtschutz für diese Sache bei der Haftpflicht drin ist. Und das ist nicht unbedingt die Regel, auch wenn in der Übersicht steht "inklusive Forderungsausfalldeckung".
    Außer man hat eh schon eine Rechtschutzversicherung.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Ich bin bei der HUK24 versichert..die schreiben:


    ----


    XII. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen
    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen.
    Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden
    aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten
    keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden,
    soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Dies gilt
    nicht bei Schadenfällen, die sich bei Gefälligkeitshandlungen im
    Zusammenhang mit Umzügen (Umzugshilfe) ereignen.
    -----


    Bezahlen die ausser bei Umzügen ??


    Versicherungssumme ist 50 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
    Höchstleistung bei Personenschäden: 10 Mio. € je geschädigte Person.
    1.000.000 € für Vermögensschäden
    Kostet im Jahr 43 Euro.

  • Ich habe mir jetzt eine VS ausgeguckt.


    VS Summe: 11Mio
    150 EUR SB
    Gefälligkeitsschäden bis 2500 EUR
    Ausfaldeckung (2500 EUR SB)
    Schlüsselverlust (auch Dienstschlüssel - wichtig für mich) bis 30000 EUR
    Weltweite Deckung sofern in sich der Wohnsitz in D befindet



    Das ganze für 42,41 EUR pro Jahr bei der Degenia (Risikoträger ist die Alte Leipziger).


    Ich denke das ist ne ganz vernünftige Sache zu nem guten Preis.

  • Eine SB macht bei der PHV wenig Sinn, da die meisten Schäden im Bagatellbereich liegen und der Unterschied meist nicht sehr hoch ist...



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Eine SB macht bei der PHV wenig Sinn, da die meisten Schäden im Bagatellbereich liegen und der Unterschied meist nicht sehr hoch ist...



    :) MTT :)


    Mhh, kostet 12 EUR mehr pro Jahr. Nicht wirklich viel, aber das macht die Versicherung um 28% teurer.


    Ich bin nicht der Typ der jede Versicherung braucht. Das ganze soll nur ein Schutz vor dem Ruin sein falls mal was größeres passiert. Die Kleinschäden kann ich selbst zahlen ohne das mich das in finazielle Schwierigkeiten bringt. In meiner kompletten Lebenszeit (inzwischem 24 Jahre) habe ich noch nicht einen Haftpflichtschaden angerichtet, von daher kann ich die 150 EUR SB gut verkraften.



  • Ohhh, da haste dir aber ma einen ganz tollen Tarif ausgesucht, hihi


    Also jetzt mal ernst:


    Erstens: Was meinst du denn wohl, warum man die Erweiterung um Gefälligkeitsschäden in seine PHV aufnimmt, he??? :rolleyes: Na, kommst du selbst drauf? Rischtisch! Wegen der Schäden, die als Umzugshelfer entstehen... (wohl so an die 90 % der Gefälligkeitsschäden)


    Zweitens: Und was ist mit Vermögensschäden? Da leistet die HUK dann wohl auch nicht, oder wie?


    Drittens: Und was ist mit grober Fahrlässigkeit? Da leistet die HUK dann wohl auch nicht, oder was? Beispiel: Bei einem Umzug stellst du einen Spiegel "mal eben" im Treppenhaus aus der Hand um deinen Freunden dabei zu helfen, das sperrige Sofa durch das Treppenhaus zu bugsieren und irgendwer stolpert über den Spiegel. Da leistet die HUK dann wohl... Halt! Deswegen hat man zwar die Erweiterung, aber dafür leistet die HUK ja eh nicht, hehe :D Sind schon ne tolle Truppe, die Jungens vom "verbeamteten Autofahrerverein" :top:


    Schon irgendwie dreist zu behaupten, sie würden für Gefälligkeitschäden leisten. Der Vertrag ist so ähnlich wie ne KFZ-Vollkasko, die nur leistet, wenn der Unfall in ner Linkskurve passiert ist. In Schulnoten würde ich sagen: glatte 4!
    oder: der Brilliance BS6 des Versicherungswesens!!! erstmal sehr billisch, nur wenn ein Schaden passiert wirds zappenduster!


    Nochmal: eine gute PHV für Singles kostet nun mal 60 - 70 Euronen, für Familys sinds 10-20 € mehr, alles darunter ist Schrott, ALLES!


    Habe täglich irgendwelche Vögel in meinem Büro die ganz stolz erzählen: guckst du hier: das und das und das, alles drin für ganz doll billisch, abgeschlossen im Internet bei Firma XY


    Ich frag dann immer zurück: Soso, alles drin also... Sind sie sicher? sollen wir vielleicht mal nachgucken? (Ich lach mich dann jedesmal schlapp, wie die Typen, die sich ja ach so doll mit Versicherungen auskennen plötzlich zu einem kleinen Häufchen Elend zusdammenschrumpfen) :D

  • SB nicht sinnvoll?


    @ MTT: (hat Lord Excalibur schon ansatzweise beschrieben)
    "Eine SB macht bei der PHV wenig Sinn, da die meisten Schäden im Bagatellbereich liegen und der Unterschied meist nicht sehr hoch ist..."


    Völliger Blödsinn!


    Du machst ne PHV also um die Schäden in Höhe von um die 100 € nicht selbst zahlen zu müssen??? Toller Plan! Dann solltest du dir vielleicht eine Gesellschaft suchen, die eine Deckungssumme von nur 500 € anbietet, hihi. Die ist dann bestimmt recht preiswert! :D


    Mal im Ernst: Das Bearbeiten eines Versicherungsschadens im zweistelligen oder leicht dreistelligen Bereich kostet eine Gesellschaft i.d.R. mehr Verwaltungsaufwand als die eigentliche Entschädigungssumme. Insofern bieten die Gesellschaften grob zwischen 15 und 30 % Nachlass, wenn man Selbstbeteiligungen von 100 -300 € vereinbart. Ob man das mag oder nicht sei jedem selbst überlassen, rationell betrachtet macht es auf jeden Fall Sinn!

  • Die Ausführungen sind sicherlich richtig. Ich finde man aber schon eine PHV sollte 2 Risiken absichern:


    - Da man eine Versicherung i.d.R. deshalb abschliesst um Schäden die einen in den Ruin treiben würden abzusichern, sollte die Deckungssumme schon recht hoch sein 8 Mio. denke ich sind sehr sicher, da müsste man schon einen sehr grossen Schaden verursachen.
    - Da aber so ein Fall fast nie eintritt und man überwiegend Bagatellschäden regulieren wird, sollte die PHV auch keine Selbstbeteiligung haben (eine Digicam kostet selten über 1000 €...).


    Ich persönlich bin bei Asstel und sehr zufrieden. Forderungsausfalldeckung ist auch dabei - das finde ich ebenfalls wichtig, zumal eben sehr viele keine PHV haben, was absolut leichtsinnig ist.


    Der Preis bei mir (Single) liegt bei etwa 40 € pro Jahr, ausserdem wird der Tarif günstiger (etwa wie die Schadenfreiheitsklassen bei KFZ-Haftpflicht), wenn man schadenfrei ist. Ich kann mich dem Aachener aber nicht anschliessen, mir scheinen die Leistungen und die AGB's bei Asstel z.B. nicht unvorteilhafter als bei anderen Versicherungsunternehmen, Direktversicherungen sparen nicht zwangsläufig bei der Leistung sondern eben an einem Vertriebsnetz (und an Provisionszahlungen), die nicht jeder Versicherte braucht.


    Leistungen sollte man aber natürlich schon vergleichen. Dann muss jeder seine Entscheidung, bei wem er sich versichert, selbst fällen... Aber prinzipiell: Eine PHV ist absolut Pflicht, nicht um den Schaden an der Digicam zu ersetzen, sondern Schäden abzusichern die einen selbst in den Ruin treiben würden.


    Aber wenn eine Versicherung bei gleichen Bedingungen keinen Selbstbehalt hat, dann ist man als Kunde eigentlich schön blöd sich nicht für die ohne Selbstbehalt zu entscheiden, oder? Juckt mich ja als Kunden nicht welchen Verwaltungsaufwand meine Versicherungsgesellschaft mit der Regulierung hat... Da sitzen auch Leute die das durchkalkuliert haben, bevor Sie ein Angebot auf den Markt bringen...

  • Re: Re: Ausfallschutz


    Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Auf jeden Fall. Als ich nach einer Privathaftpflicht für mich recherchiert habe, habe ich irgendwo gelesen, dass etwa ein drittel aller Haushalte keine Privathaftpflicht hat.


    jepp, ist leider richtig!


    Zitat


    Bei der Ausfalldeckung gilt es übrigens noch zu beachten, dass die eigene Versicherung erst dann zahlt, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, das heißt, man muss erst mal das Geld einklagen.


    Ist leider nicht richtig! Dafür gibt es in D den sogenannten Mahnbescheid. Dafür muss man i.d.R. nicht klagen und die Gebühren sind nicht soooo hoch...


    Zitat


    Deswegen würde ich immer noch schauen, ob neben der Forderungsausfalldeckung auch noch der Rechtschutz für diese Sache bei der Haftpflicht drin ist.


    Dann schau du mal... :rolleyes: Ist nämlich in D in keiner PHV drin!
    Aber kannst ja mal bei deiner Auslandsreisekrankenversicherung anfragen, die helfen dir bestimmt gerne in so einem Fall, hihi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!