Privathaftpflicht - Versicherungssumme/ Haftung bei Gefälligkeitshandlungen?

  • Hallo,


    ich schaue mich gerade nach einer Privathaftpflichtversicherung um.
    Dort ist mir aufgefallen, dass fast alle Versicherer Gefälligkeitshandlungen ausschließen.
    Das heißt also das die Versicherung nicht zahlt wenn ich jemandem helfe und dabei etwas kaputt mache (z.B. beim Umzug).


    Jetzt stellt sich für mich die Frage warum das so ist und vor allem ob ich in einem solchen Fall überhaupt verpflichtet bin den Schaden zu beheben.


    Wie sieht das ganze bei Ehrenämtern aus, die sind meist auch ausgeschlossen.


    Grüße,
    Sebastian

  • Privathaftpflicht - Versicherungssumme


    Hallo,


    ich schaue mich gerade nach einer Privathaftpflichtversicherung um.
    Welche Versicherungssnummen sind da angemessen?
    Macht es Sinn eine Ausfalldeckung zu vereinbaren?
    Wie sieht es mit einer Selbstbeteiligung aus?


    Grüße,
    Sebastian

  • Äh wären deine beiden Themen nicht in einem gemeinsamen Thread besser aufgehoben?

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Hallo!


    Privathalftpflichversicherungen beginnen bei 1 Million Euro bis max. 3 Millionen Euro. Und 1 Million sollten es schon. Ich bin mit 4 Millionen (2 Millionen privat und 2 Millionen Diensthaft) gut versichert. Selbstbeteiligung sollte 1000 Euro nicht übersteigen.


    Gruß, Mumpel

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Hallo!


    Bei Gefälligkeiten musst Du gar nicht zahlen. Da trägt der Geholfene die Schäden selber. Es sei den, er weist Dir Absicht nach.


    Gruß, Mumpel

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Nein, so ist es auch nicht richtig. Bei einem Gefälligkeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Haftung nur für einfache Fahrlässigkeit.
    Zum Teil wird aber von den Versicherungen eine Erweiterung auch auf Gefälligkeitsverhältnisse angeboten.


    EDIT: Wozu zwei Threads? Kommen noch mehr?

  • Re: Haftung bei Gefälligkeitshandlungen


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur ich schaue mich gerade nach einer Privathaftpflichtversicherung um.
    Dort ist mir aufgefallen, dass fast alle Versicherer Gefälligkeitshandlungen ausschließen.


    "fast" heisst ja nicht alle. Wenn Dir wichtig ist, das mit versichert zu haben, dann such Dir einen, der es mit drin hat.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hallo!


    Privathalftpflichversicherungen beginnen bei 1 Million Euro bis max. 3 Millionen Euro.


    Es gibt auch welche mit 10. Mio und sogar welche mit unbegrenzter Deckung.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hab kürzlich auch erst eine Privathaftpflicht abgeschlossen.
    Hab Deckungssumme bis 3 Mio. EUR genommen. Kann man ja jederzeit anpassen oder verändern. Gibt dann auch noch Zusatzpakete für Forderungsausfälle...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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