Hallo,
ich schaue mich gerade nach einer Privathaftpflichtversicherung um.
Dort ist mir aufgefallen, dass fast alle Versicherer Gefälligkeitshandlungen ausschließen.
Das heißt also das die Versicherung nicht zahlt wenn ich jemandem helfe und dabei etwas kaputt mache (z.B. beim Umzug).
Jetzt stellt sich für mich die Frage warum das so ist und vor allem ob ich in einem solchen Fall überhaupt verpflichtet bin den Schaden zu beheben.
Wie sieht das ganze bei Ehrenämtern aus, die sind meist auch ausgeschlossen.
Grüße,
Sebastian