Privathaftpflicht - Versicherungssumme/ Haftung bei Gefälligkeitshandlungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Da würde ich widersprechen. Es gibt für viele Bereiche staatliche Lösungen, die schon vieles Absichern. So gibt es ggf. Erwerbsunfähigkeits- oder gar Hinterbliebenenrente, Pflege- und Krankenversicherung. Und kann man sich selbst darüberhinaus absichern: Zunächst -wie ich schon geschrieben hatte- Forderungsausfallzusatz bei der Privathaftpflicht. Und dazu noch mit allerlei Zusatzversicherungen wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Pflegezusatzversicherung etc pp.


    Ich kann aber ThomasK schon verstehen, wenn er es ungerecht findet, das >ER< sich alle diese Zusatzversicherungen leisten soll / muss, weil der potentielle Schädiger vielleicht die 5 € / Monat als zu teuer empfand...


    Zitat


    Problematischer finde ich sowieso den beruflichen Haftpflicht-Bereich. Da sind meiner Ansicht nach viel mehr 'Löcher' zu finden, die zum Teil nicht mal oder nur schwer zu versichern sind.


    Jepp, bei vielen Selbstständigen mit exotischen Berufen ist das so... bei anderen Berufsgruppen findet man zwar Anbieter, aber die Jahresprämie liegt schnell im vierstelligen Bereich (ohne übrigens, das die Deckungssummen höher wären als bei den Privatverträgen). Da diskutieren wir dann natürlich bei z.b. 15 % Nachlass durch Verabreden einer SB schon direkt über lohnenswerte Ersparnisse.


    Zitat


    Unbegreiflich ist mir z.B., daß man im öffentlichen Dienst (ob als Angestellter oder Beamter) recht problemlos auch eine Diensthaftpflicht zusätzlich zur Privathaftpflicht bekommt, dies als 'normaler' Angestellter eben eine echte Herausforderung ist. :(


    Na, ganz einfach: als "abhängig Beschäftigter" bist du über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers abgesichert (ausser bei grober Fahrlässigkeit). Deswegen brauchst dich um nix kümmern, als Freiberufler mit einem Arbeitgeber sollte man den Auftraggeber fragen, ob die Chance besteht über ihn abgesichert zu sein und als Beamter muss man sich mit dem Thema beschäftigen, weil durch den Arbeitgeber keine Vorsorge besteht



    Zitat


    Zitat:und weil zweitens keiner da ist, der einem beim Ausfüllen der Schadensanzeige "das Händchen führt"...


    und genau dafür liebe ich den Außendienst. Ist den Leuten eigentlich bekannt, daß das auch ein Punt ist, warum die Preise steigen?


    Natürlich, das sei frank und frei zugegeben! Ich meinte damit zwar die berechtigten Ansprüche, die teils nicht durchgesetzt werden können, weil sich jemand im Gestrüpp des "Versichertenchinesisch" verheddert, aber es soll natürlich auch schon mal den ein oder anderen "grenzwertigen" Fall gegeben haben, wo durch geschickte Argumentationshilfe ein eigentlich nicht versicherter Schaden nachgebessert wurde. Aber eins kannst du mir glauben: Das das dann die Prämie aller VN´s steigen lässt, interessiert den unverhofft zu einer Leistung gekommenen in dem Moment herzlich wenig! Und die Prämiendifferenz zu einer Direktversicherung für die Zukunft meistens auch nicht mehr ;)

  • @ der_Aachener:


    Zitat

    wo durch geschickte Argumentationshilfe ein eigentlich nicht versicherter Schaden nachgebessert wurde.


    Dann gib aber auch frank und frei zu, daß es Versicherungsbetrug und Betrug am Arbeitgeber ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    @ der_Aachener:


    Dann gib aber auch frank und frei zu, daß es Versicherungsbetrug und Betrug am Arbeitgeber ist.


    Jaja, ist in Deutschland wohl Volkssport Nr. 1! ;) Das mich jemand fragt, ob man "da nix machen könne", wenn ich ihm sage, das der Schaden nicht abgesichert sei ist schon Standard. Je nachdem, wer mich das fragt, fällt mir dann aber spontan eine Lösung ein... :D

  • *hochkram*


    Kurze Frage: Zieht die Privathaftpflicht auch familienintern? Konkreter Fall: Papa beschädigt beim ambitionierten Polieren den Autolack des Sohnemanns.


    Wie wird sowas geregelt?

    Signatur ist so 2002.

  • Da hat jeder Versicherer, sogar je nach Tarif, andere Bedingungen ... dazu müsste man immer in die jeweiligen Versicherungsbedingungen schauen.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    Kurze Frage: Zieht die Privathaftpflicht auch familienintern? Konkreter Fall: Papa beschädigt beim ambitionierten Polieren den Autolack des Sohnemanns.


    Wenn der Sohn einen eigenen Haushalt hat, dann ja, ansonsten eher nein.

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