werbeschild an der Häuserwand! Was tun?

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal einen (juristischen) Rat!


    Ein guter Freund von mir wohnt seit vielen Jahren in einem Eckhaus mit einer griechischen Taverne im Erdgeschoss... (ja, leeecker!)! Seit heute haben die Restauranthebetreiber (sind nicht die Vermieter) an der Fassade ein Werbeschild von einem BIerhersteller mit Namen der Taverne rechtwinklig zum Haus aufgehangen und die Eingangstür säumt nun eine Lampe und ein Speisekartenglaskasten auf jeder Seite! Ich habe mich immer wohl gefühlt in dem Haus und auch mit der Kleinen Karte neben der Tür und dem Schild über dem Fenster nie Probleme gehabt, aber jetzt fühle ich mich eher so, dass ich in der Gaststätte wohne!


    Jetzt seit Ihr gefragt:


    So eine Veränderung an der Fassade muss doch bestimmt mit dem Ordnungsamt oder ähnlichem sowie dem Vermieter abgesprochen sein?!?
    Muss der Vermieter die Mieter nicht über eine solche Änderung informieren???
    Gibt es vielleicht Möglichkeiten bezüglich einer Mietminderung???


    Schon mal vielen Dank!


    wäre nett wenn jemand evtl. so erfahrung auch schon mal gemacht hat.


    cu

  • Der Vermieter hat bestimmt zugestimmt, sonst würde da nichts hängen.
    Mietminderung ist wohl nur möglich, wenn die Wohnung jetzt übermäßig beleuchtet wäre.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: werbeschild an der Häuserwand! Was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von clio79

    ...
    Ein guter Freund von mir wohnt seit vielen Jahren in einem Eckhaus mit einer griechischen Taverne im Erdgeschoss... (ja, leeecker!)!


    Ich habe mich immer wohl gefühlt in dem Haus und auch mit der Kleinen Karte neben der Tür und dem Schild über dem Fenster nie Probleme gehabt, aber jetzt fühle ich mich eher so, dass ich in der Gaststätte wohne!
    ...



    Natürlich, Mietminderung um 100% und ab sofort Zimmerpreise wie in einem Hotel zahlen!

  • Re: werbeschild an der Häuserwand! Was tun?


    Hallo,

    Zitat


    Ein guter Freund von mir wohnt seit vielen Jahren in einem Eckhaus mit einer griechischen Taverne im Erdgeschoss..
    [...] Ich habe mich immer wohl gefühlt in dem Haus und auch mit der Kleinen Karte neben der Tür und dem Schild über dem Fenster nie Probleme gehabt, aber jetzt fühle ich mich eher so, dass ich in der Gaststätte wohne!


    das ist jetzt eigentlich kein Thema, wo "mein Freund" für mich selbst herhalten müßte, oder? SCNR.

    Zitat


    So eine Veränderung an der Fassade muss doch bestimmt mit dem Ordnungsamt oder ähnlichem sowie dem Vermieter abgesprochen sein?!?
    Muss der Vermieter die Mieter nicht über eine solche Änderung informieren???
    Gibt es vielleicht Möglichkeiten bezüglich einer Mietminderung???


    Auf jeden Fall müßte der Vermieter darüber Bescheid wissen, evtl. ist so etwas schon im Miet/Pachtvertrag mit der Gaststätte geregelt.
    Nur wegen des Werbeschildes könnte das Ordnungsamt evtl. gefragt sein, Lampe und Speisekartenkasten ist Sache des Eigentümers.


    Gruss
    Dieter

  • Re: Re: werbeschild an der Häuserwand! Was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von doedl
    Hallo,


    das ist jetzt eigentlich kein Thema, wo "mein Freund" für mich selbst herhalten müßte, oder? SCNR.


    Ich kann bezeugen, dass es sich tatsächlich um einen Freund handelt und der clio da nur ein- und aus geht... Vielleicht vergisst er dabei manchmal wo er wohnt.... ;-)

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    Niveau ist keine Gesichtscreme

  • Re: werbeschild an der Häuserwand! Was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von clio79
    Gibt es vielleicht Möglichkeiten bezüglich einer Mietminderung???


    Ich würde es salomonisch regeln.
    Frage den Vermieter, wieviel dieser für die Werbung zusätzlich einnimmt
    und mindere die Miete um diesen Betrag :D

  • hmmmm
    salomonisch wäre, wenn er nur die hälfte der werbeeinnahmen von seiner miete abzieht...

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Wenn dich die juristische Bewertung der Sache interessiert, wäre ein guter Anfang(!) übrigens der Blick in die BauO deines Bundeslandes.

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