Transportschaden Deutsche Post

  • Zitat

    Original geschrieben von Snooooop
    I angekommen ist das paket mit dem inhalt OVP vom 6280 und handbuch ... handy weg, zubehör weg


    Direkt in der OVP verschickt, bzw. so dass man den Inhalt (Handy) erkennen konnte?
    So bekomme ich leider nicht wenige der eBay-Käufe. Wenn da was wegkommt ist der Absender immer dran - der (wertvolle) Inhalt darf nämlich nicht äusserlich erkennbar sein.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Direkt in der OVP verschickt, bzw. so dass man den Inhalt (Handy) erkennen konnte?
    So bekomme ich leider nicht wenige der eBay-Käufe.

    Sowas ärgert mich auch immer. Weil ich auch auf die OVP wert lege...


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenn da was wegkommt ist der Absender immer dran - der (wertvolle) Inhalt darf nämlich nicht äusserlich erkennbar sein.

    ...das widerum überrascht mich. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage. Ich verschicke nämlich regelmäßig Sachen in Technik-Kartons (die als solche eindeutig erkennbar sind), und nutze diese dabei nur als Umverpackung zur OVP. Z.B. also ein Handy in OVP in einem Autoradio-Karton. Hatte bislang nie Probleme, und habe auch noch nie gehört, dass man "neutral" versenden sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von snoop
    Ersteinmal Danke für eure Antworten...


    Wozu zahlt man dann überhaupt eine Versandversicherung wenn die Post
    sowieso in jedem Fall versucht alles auf eine falsche Verpackung zurückzuführen?


    DAS frage ich mich auch, ich habe bei Ebay einen Verstärker fürs Auto verkauft, bombensicher (ja, bombensicher!) verpackt und als Paket abgeschickt. Es kam aufgerissen und aufgeschnitten an, einzelne Teile fehlten und der Verstärker war deutlich kaltverformt und zerkratzt. Und was macht DHL? Sagt, dass die Verpackung wohl nicht ausreichend war. Super. :flop:


    Aber es ist ja immer so, der eine schickt nie mehr was mit DHL, der andere vertraut blind auf GLS, Hermes, ... ich werde nie mehr ein Paket mit Hermes schicken, da hab ich schon übelste Erfahrungen gemacht, aber wenn jetzt auch noch DHL wegfällt kann ich ja bald nur noch an Abholer verkaufen :D


    Gruß
    schnibbel

  • Solche Sachen verschicke Ich Prinzipiell in einer Postbox!Da kanns drücken von aussen und nix passiert!Und innen ist alles mit Polstertaschen ausgelegt!

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    ...das widerum überrascht mich. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage.


    Klar - die AGB von DHL.
    Die liest zwar wie üblich keiner, akzeptiert sie jedoch mit Abgabe des Paketes.
    Dort steht u.a.:


    3(3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
    die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
    zulassen darf.


    Gleich vorher wird übrigens die absolute Sinnlosigkeit irgendwelcher "Zerbrechlich-Aufkleber" festgezimmert:


    3(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
    verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
    „Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Klar - die AGB von DHL.
    Die liest zwar wie üblich keiner, akzeptiert sie jedoch mit Abgabe des Paketes.
    Dort steht u.a.:

    In meiner Filiale hängen keine AGB offen sichtbar und zugänglich herum.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    In meiner Filiale hängen keine AGB offen sichtbar und zugänglich herum.


    DHL wird schon sicherstellen dass die AGB wirksam einbezogen werden - auf dem Paketschein wird übrigens auch auf sie Bezug genommen ohne dass sie nochmals explizit aufgeführt sind.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    DHL wird schon sicherstellen dass die AGB wirksam einbezogen werden - auf dem Paketschein wird übrigens auch auf sie Bezug genommen ohne dass sie nochmals explizit aufgeführt sind.

    Dein Gottvertrauen möchte ich haben.


    Fakt ist: Hat der Vertragspartner vor Vertragschluß nicht die Möglichkeit, die AGB einzusehen (eben durch deutlichen Aushang am Vertragsort), werden sie nicht in den Vertrag einbezogen, egal, ob ganz klein unten auf der Quittung darauf Bezug genommen wird.

  • Das wird ein Riesentheater geben wenn die sich weigern.
    Ich weiß nur noch nicht wie ich es anstellen werde.


    Man könnte vieles tun und kaum etwas würde einen voranbringen.
    Vielleicht mal eine Datenbank für geschädigte im Internet aufziehen?


    Oder zu BIZZ TV gehen? :) Tests machen...

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