Transportschaden Deutsche Post

  • Hallo Leute,


    habe bei eBay ein Musikinstrument verkauft.
    Da der Käufer aus der Schweiz kommt und nach einigen Recherchen herausfand,
    dass der Versand in die Schweiz teuer und dazu wegen dem Zoll problematisch ist,
    haben wir uns darauf geeinigt, dass ich die Ware zu einem Freund des Käufers
    nach Frankreich schicke.


    Ich hatte bei der Deutschen Post die Wahl zwischen
    einem Versand für 17,00 EUR (lt. Mitarbeiter versichert bis 80/90 EUR) oder
    einem Versand für 24,00 EUR (lt. Mitarbeiter versichert bis 500 EUR).
    Ich habe dann natürlich die Option für 24,00 EUR genommen.


    Ich habe das Instrument sehr sorgfältig verpackt, mehrfach gepolstert, absolut sicher
    zugeklebt und auch mit einigen Etiketten (Vorsicht zerbrechlich etc.) versehen.


    Nun ist die Ware in Frankreich angekommen und total demoliert.


    Bild 1 | Bild 2 | Bild 3


    Der Korpus des Instrumentes hat einen riesen Riss und das
    Holzstück an dem alle Saiten zusammenkommen ist abgerissen.


    Das Instrument gehört meinem Vater und er hat auch Rechtschutz.
    Ein Anwalt wäre also kein Problem in diesem Fall.
    Der Gegenstand hat auch einen gewissen Wert, für den das ganze sich lohnen würde.


    Wie melde ich das ganze bei der Deutschen Post am besten?
    Vorher- und nacher-Fotos und Beschreibung oder auch Auktionslink von eBay?


    Besteht auch eine Möglichkeit, dass ich eBay ganz aus dem Spiel
    lasse und selber einen Wert für das Ding festlege?


    Die Ware ist leider unersetzbar und hat auch keinen Beleg weil
    das Instrument aus Ägypten kommt und schon sehr sehr alt ist.


    Ich hoffe, dass ihr mir mit ein paar Ideen und Vorschlägen helfen könnt.


    Dankeschön.


    Gruß, Hasan

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Bei unversehrter Aussenverpackung wünsche ich Dir jetzt schonmal viel Spass. Bei defektem Inhalt und unversehrter Aussenverpackung ziehst Du bei Transportschäden regelmässig den Zonk. Dir wird pauschal unterstellt das Du es nicht ordentlich verpackt hast. Und dann beweis mal das Gegenteil. Hatte ich schon, und das war egal ob DPD, UPS oder DHL.
    Trotzdem viel Glück.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Bei unversehrter Aussenverpackung wünsche ich Dir jetzt schonmal viel Spass. Bei defektem Inhalt und unversehrter Aussenverpackung ziehst Du bei Transportschäden regelmässig den Zonk. Dir wird pauschal unterstellt das Du es nicht ordentlich verpackt hast. Und dann beweis mal das Gegenteil. Hatte ich schon, und das war egal ob DPD, UPS oder DHL.
    Trotzdem viel Glück.


    Wenn die Umverpackung keine Schäden aufweist, dann muss ja unzureichend gepackt worden sein. Das Poststücke nicht auf Sänften von Engeln durch die Posthallen getragen werden, dürfte klar sein.

  • Keine Frage, aber das hilft dem TE jetzt auch nur bedingt da es ja offensichtlich für ihn Neuland ist...WIr verpacken deswegen nur noch mit Airpacks, die sind ganz gut...

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  • Wisst ihr mit was ich verpackt habe? Mit Airpacks! Danach noch Styropor.
    Große Airpacks, kleine Airpacks! Ich würde bei so einem teuren Ding niemals
    unsorgfältig verpacken!


    Bringt es was, wenn ich ein Foto vom verpackten Karton vor dem Versand einreiche?
    Nicht wirklich oder? Das könnte ich ja theoretisch auch danach machen und
    dann könnte ich ja wieder nicht beweisen ob das auch DER Karton war.

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Für mich sehen die Schäden aber eindeutig nach falscher Verpackungsweise aus. Da ist nix eingedellt oder eingestochen bzw. eingedrückt. Da hat sich einfach aufgrund der normalen Vibrationen alles was geklebt war gelöst.


    Bzw. die Klampfe war höchstwahrscheinlich einfach zu alt oder von schlechter Qualität, um den maschinellen Transport bei egal welcher Packart zu überstehen. In dem Fall wird auch die Versicherung nix zahlen.

  • Da war die Gier wohl größer als die Vernunft! Genausowenig würde ein realistisch denkender Mensch ein Meissen-Service oder (hochwertiges) Glas per Post verschicken. Solche Waren sollte man grundsätzlich nur per Abholung verkaufen. Aber diese Option hattest Du bei deiner Auktion ja nicht mal angeboten! :rolleyes:
    Einfach nur dumm gelaufen, würde ich sagen, da helfen auch diverse Aufkleber nichts, die auf empfindlichen oder zerbrechlichen Inhalt hinweisen! Diese Aufkleber verpflichten die Post nicht, mit der zu transportierenden Ware besonders sorgsam umzugehen.;)

  • snoop: Warum eigentlich die Aufregung? Mit der Übergabe von dem Teil an die Post bist Du doch eh aus dem Schneider..Weil unabhängig von irgendwelchen Versicherungen reist das Teilchen doch auf Gefahr des Käufers...

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  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
      azzkikr: So einfach ist das? Dann braucht man ja theoretisch nichts mehr einpacken, sondern pappt einfach nur den Paketaufkleber drauf!?


    Dann finde mal ein Versandunternehmen, das laut AGB unverpackte Sendungen überhaupt entgegen nimmt...

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