Rat/Tipps benötigt: Wochenausflug mit Freunden in die Niederlanden

  • Hi,
    nachdem ich inzwischen seit ca. einer Stunde im Internet Suche, und noch nichts Gescheites gefunden habe, wollte ich mich mal an euch wenden.


    Ich fahre in den Herbstferien mit meinen Kumpels in die Niederlanden, wo wir uns für eine Woche ein aus gemietet haben.


    Das "Problem" ist nur ... das Haus läuft auf mich ...


    Jetzt ist es so, dass das Haus sehr hochwertig/leicht zu verunreinigen ist ... (z.B. weiße Sofas etc.) und es auch sein kann, dass etwas kaputt geht.
    Jetzt wollte ich, da die Leute zum Teil noch U18 sind "sicherstellen", dass sich die Eltern nicht gegen Forderungen wehren können bzw. für ihre Kinder haften.


    Auch ist die Frage mit dem Jugendschutz meiner Meinung nach noch zu unsicher ... wie geht das mit dem "Übertragen" der Aufsichtspflicht auf Ü18er?


    Am liebsten wär ich natürlich auf der sicheren Seite, um ärger direkt im Vorraus zu vermeiden.
    ____________________________________________
    Ich hatte mir als Brief Ungefähr sowas gedacht:
    unter 18:


    Ich (Name der Eltern) erlaube meinem Sohn XXX an der Fahrt XXX nach XXX Teilzunehmen.
    Die Ausichtspflicht wird vom XXX bis XXX auf XXX übertragen.
    Für Schäden, die meine Sohn XXX zu verantworten hat, übernehmen wir bzw. unsere Versicherung die Verantwortung.
    Für Schäden, bei denen kein "Schuldiger" ausfindig zu machen ist, übernehmen wir den gleichmäßigen Anteil (Vorraussichtlich 1/16).
    Ich erlaube meinem Sohn für die Reise nach Belgien, Frankreich, Luxemburg und in die Niederlande einzureisen. Eine entsprechende (beglaubigte) Erlaubnis hat mein Sohn dabei.
    Meinem Sohn ist es erlaubt Alkohol zu verzehren.
    Mein Sohn wird sich entsprechend versichern (Krankenkasse mit Auslandsschutz)



    über 18
    Ich XXX nehme an der Fahrt nach XXX teil.
    Für Schäden die ich zu verantworten habe, werde ich aufkommen.
    Für Schäden, bei den kein Verantwortlicher zu finden ist, übernehme ich einen gleichmäßigen Anteil (vorraussichtlich 1/16).
    Ich bin entprechend im Ausland durch Krankenkasse versichert.
    __________________________________________________


    Fehlt etwas? Gibt es Mängel (außer Rechtschreibfehler etc ^^)?
    Ist es nötig, dass der Teilnehmer wenn er bei jemand fremden im Auto mitfährt irgendwas dabei hat (bei einem Unfall etc.)?
    Was ist sonst zu beachten?


    Vielen Dank schonmal im Vorraus ;-)


    Euer Harris

  • Re: Rat/Tipps benötigt: Wochenausflug mit Freunden in die Niederlanden


    Zitat

    Original geschrieben von Harris


    Für Schäden, bei denen kein "Schuldiger" ausfindig zu machen ist, übernehmen wir den gleichmäßigen Anteil (Vorraussichtlich 1/16).


    Kann mir nicht vorstellen, dass es (vernünftige) Eltern gibt, die sowas unterschreiben.

    "Wie wird die Welt regiert und in den Krieg geführt? Diplomaten belügen Journalisten und glauben es, wenn sie`s lesen." Karl Kraus

  • Re: Rat/Tipps benötigt: Wochenausflug mit Freunden in die Niederlanden


    Zitat


    Meinem Sohn ist es erlaubt Alkohol zu verzehren.


    Fürs kiffen wollte wohl niemand unterschreiben? :D


    Ja ich weiß, diese Vorurteile wieder, jetzt nicht gleich bös werden war nur ein Joke! ;)
    Und nein ich bin nicht bekifft ich trinke grad ein gutes Glas Wein, nach der Arbeit! :)


    MfG ALEX

  • An das hat doch jeder beim Threadtitel schon gedacht.


    Ne mal ernsthaft:
    Ist für sowas nicht die Haftpflicht zuständig?
    Wenn dass deine Freunde sind, dann sollte das doch kein Problem sein.

  • Re: Rat/Tipps benötigt: Wochenausflug mit Freunden in die Niederlanden


    Zitat

    Original geschrieben von Harris
    Jetzt wollte ich, da die Leute zum Teil noch U18 sind "sicherstellen", dass sich die Eltern nicht gegen Forderungen wehren können bzw. für ihre Kinder haften.


    Das geht aber nicht.


    Denn jeder haftet grundsätzlich nur für das eigene Fehlverhalten und nicht das Fehlverhalten seiner Kindern. Eltern haften grundsätzlich nur für die eventuelle Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, aber nicht für Taten der Kinder.


    Bei Jugendliche gibt es zum einen keine Aufsichtspflicht wie es sie für Kinder gibt, und zum anderen könnten die Eltern diese garnicht warnehmen wenn sie nicht dabei sind.

  • ähm,
    Martyn bist du dir da sicher?


    Klar haben Eltern immer noch eine Aufsichtspflicht bei Jugendlichen, sonst bräuchten die ganzen Jugendgruppenleiter nicht eine Erlaubnis, um mit denen abends wegzugehen...


    Es wird speziell bei den U18 "Kids" schwierig werden.


    Wenn du die Aufsichtspflicht bzw. das Recht dazu übertragen bekommst, bist du auch dafür verantwortlich!


    Das heißt, wenn die sch... bauen oder hochprozentigen Alkohol trinken, bist DU in der Klemme.


    Leider habe ich die entsprechenden Paragraphen dafür nicht parat. Aber kenne das Problem aus 16 Jahren Sommerfreizeit :(


    Mitzunehmen sind in jedem Fall Ausweis/Reisepass. Empfehlenswert ist ein Krankenkassenkarte und der Impfpass in Kopie wenn mal was schief gehen sollte.


    Bei 16 Personen stellt sich mir allerdings auch die Frage, ob du das richtige Objekt gemietet hast.


    Ihr werdet ja ziemlich auf die kacke hauen und dafür hört sich das mit weißen Sofas und hochwertig nicht wirklich geeignet an :D


    greetz
    cm

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