beifahrersitzausbau erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rochuss
    ne ist nen reiner 2sitzer,und falls erlaubt bald nen 1sitzer :D



    es bleibt ja auch ein 2 sitzer jedoch der zweite sitzplatz fehlt, somit koennte man auch auf dem boden sitzen der sitzplatz bzw die sitzgelegenheit ist ja da, sie ist durch den ausbau des sitzes jedoch nicht mehr so konfortabel

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    also ich sehe da ehrlich gesagt kein problem! auch wenn im schein 2 sitze stehen, wenn nur noch einer da ist is ja wohl alles klar^^


    Das kann man so nicht sagen. Wenn der Sitz so ausgebaut wird das das ganze dauerhaft ein Einsitzer bleibt muss der zweite Sitzplatz ausgetragen werden. Unter Umständen könnte das sogar selbst dann der Fall werden wenn der zweite Sitz jederzeit wieder eingebaut werden könnte.


    Ich hatte z.B. bei meinem Golf-1 vor Jahren mal die Rücksitzbank ausgebaut. Die Originalhalterungen waren aber noch vorhanden, so daß es eine Sache von zwei Minuten gewesen wäre die Bank wieder einzubauen. Trotzdem wurde das bei einer Kontrolle von der Polizei bemängelt und die Dekra hat der Polizei in einem Gutachten recht gegeben...


    Also um auf der sicheren Seite zu sein würde ich in so einem Fall auf jeden Fall bei Dekra bzw. TÜV nachfragen und (für den Fall das eine Austragung nicht nötig ist) mir das ganze sogar schriftlich bestätigen lassen...

  • hm, wie läuft das dann bei sharan, galaxy, alhambra und wie die ganzen familienkutschen nicht alle heißen? ich meine mich zu erinnern das im sharan von meinem vater unter zusätze bei sitzplätzen von 5-7 dastand... auch bei meinem golf steht da zu sitzplätzen 2-5, vllt muß man sich das so eintragen lassen...
    dennoch, die lösung mit dem umbau des stuhls würde ich auf jeden fall vorziehen!


    greetz weesel

  • Also ich kenne die Problematik aus dem weitläufigen Freundeskreis, da wurde in nem Porsche der Beifahrersitz für nen Rotti ausgebaut. Das hat allerdings Porsche gemacht da doch noch einige Modifikationen im Bodenbereich notwendig waren. Keine Ahnung ob da was eingetragen werden musste, das Ding ist auf jedem Fall so durch den TÜV gekommen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Wie schon geschrieben, ist es vielleicht wirklich am einfachsten eine Anhängerkupplung anzubauen und dann günstig einen Hundeanhänger zu suchen:
    Beispiel:
    http://cgi.ebay.de/Hundeanhaen…ViewItem#ebayphotohosting


    Vorteil:
    Herrchen, Frauchen und Hundy können gemeinsam auf Tour


    Nachteil:
    Hundy muß sich von Frauchen trennen und spaß an dem Geschaukel finden
    (Nicht gerade lustig Fell und Anhänger von Erbrochenen zu reinigen)


    Den Sitz auszubauen dürfte rechtlich kein Problem sein, nur ob das Gefahrenpotenzial durch den im Beifahrerbereich befindlich Hund einfluss auf den Versicherungsschutz beim Eintritt eines Versicherungsfalles hat, wäre dringend abzuklären.



    Siemensanier:


    PS: Hund und Auto, zwei Welten treffen aufeinander. Der MX5 ist doch ziemlich tief oder? Habe hier ein Kalb liegen, der zu bequem ist in einen T5 hochzusteigen, die Stufe ist Ihm wohl zu hoch. Hat deswegen Rollstuhlrampen als Einstiegshilfe bekommen. Vielleicht tauschen wir ja MX5 gegen T5, und beide Hunde sind zufrieden ;). Euer hat genug Platz, und unser spart sich die Stufen.

  • ...jetzt habe ich mal bei der Polizei angerufen und nachgefragt.
    Der Polizist hat gelacht,wusste aber auch nicht bescheid.
    Also beim Strassenverkersamt angerufen.
    Wenn das Auto keinen Airbag hat ist es kein Problem wurde gesagt.
    Ansonsten muss es eingetragen werden weil es Probleme mit der elektronik geben könnte......
    Es sei denn das Auto verfügt über einen schalter der den Aibag deaktiviert/aktiviert.
    Ausserdem muss der hund gesichert werden,hmh...das ist Auslegungssache.
    Fazit.Mit der Polizei wirds kein Ärger geben,mit der versicherung beim Schadensfall eventuell.
    Danke für die Antworten gruss Martin :top:

  • ...wenn der MX-5 ein NB-FL oder NC ist, dann ist da nix mit Beifahrerairbag abschalten! Selbst für einen Kindersitz muss man die gesamte Airbagelektronik in einer Fachwerkstatt für teuer Geld ändern lassen... Bei NA+NB geht das gleich viel einfacher... ansonsten schau dich mal auf mx-5.de um, da gibt's vielleicht jemanden, der dir bei der Problematik des Hundetransportes weiterhelfen kann....

  • Wie wärs mit Airbag in Werkstatt ausstecken lassen?
    Dann geht halt ne Warnleuchte an, wen störts?
    Bei meinem Auto komm ich sogar übers Handschuhfach dran.


    Wenn du/sie den Sitz wieder einbaust müßtest du natürlich wieder dafür sorgen, dass der Airbag wieder geht, sonst gibts bei nem Unfall Ärger wenn der Beifahrer verletzt ist.
    Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, willste ja kaum ständig hin und her bauen.


    Für den Hund würde ich dann einen Gurt empfehlen den man an seinem Geschirr befestetigen kann.


    Gruß
    Metty

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