beifahrersitzausbau erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Wie wärs mit Airbag in Werkstatt ausstecken lassen?
    Dann geht halt ne Warnleuchte an, wen störts?


    Das werden die nicht so ohne weiteres machen (zumindest keine markennahe Werkstatt) und stören tut das im Zweifelsfall so einige (besonders was Garantie und Anschlussgarantie angeht).


    Zitat


    Bei meinem Auto komm ich sogar übers Handschuhfach dran.


    Das glaube ich eher nicht. ;)
    Du wirst du (wie ich übrigens auch) einen Schalter haben, bei dem du den per Schlüssel lahmlegen kannst. Das ist auch vollkommen okay. Wenn du allerdings den Stecker abziehst, wird das nicht ganz selten auch als Eingriff ins Airbag-System gewertet. Das das viele machen steht auf einem anderen Blatt (es soll ja sogar Leute geben, die die Konnektoren unter dem Sitz, die zumindest bei mir doppelt durch Klemmen gesichert sind, aus Versehen mit den Füßen abgeklemmt haben ohne es zu merken ;)) - dauerhafte Deaktivierung der Airbags nehmen die Werkstätten dagegen schon ernster.


    Zitat


    Wenn du/sie den Sitz wieder einbaust müßtest du natürlich wieder dafür sorgen, dass der Airbag wieder geht, sonst gibts bei nem Unfall Ärger wenn der Beifahrer verletzt ist.


    Und auch so, dank Eintrag im Fehlerspeicher wenn die Zündung einmal ohne Airbag oder Umbau an war.


    Ich persönlich habe als Optimum immer das Gitter gehabt (gut, nervt manchmal) und als Minimum das Trennnetz. Ich habe aber auch schon gesehen, wie unangenehm das Ergebnis sein kann wenn man Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert wird. Zum Schluss ist das aber eine Sache, die man für sich selbst entscheiden muss. Die technische Seite des Ausbaus ist übrigens meist trivial und gar nicht mal so selten, da es ja einige Leute gibt, die ihre Autos zu Mini-Wohnmobilen/Tramper-Clones umbauen und dabei keinen umlegbaren Beifahrersitz haben, aber eine ebene Fläche zum Schlafen brauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rochuss
    Moses,ein Continental Bulldog,hoch wie ein Boxer,aber viel bulliger,ca 40 kg!


    Ein Continental Bulldog mit 40kg ist zwar schon ein grösserer Hund, aber jetzt doch auch wieder nicht so riesig das er nicht auf den Beifahrersitz passen würde.


    Ich dachte jetzt es wäre was richtig riesiges z.B. ein Neufundländer oder Mastiff, die können locker doppelt so schwer werden.


    Ausserdem sollte der Hund wohl ohnehin etwas abnehmen, Laut Wikipedia Artikel sollte eine Continental Bulldog nicht schwerer als 30kg werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart

    Das glaube ich eher nicht. ;)


    Und auch so, dank Eintrag im Fehlerspeicher wenn die Zündung einmal ohne Airbag oder Umbau an war.


    Doch kannst mir gerne glauben, im Handschuhfach ist bei mir ne Klappe damit man an die Bleuchtung selbigen kommt, und da laufen auch die Kabel zum Airbag.
    Ich denke bei den meisten PKW muß man im schlimmsten Fall das Handschuhfach ausbauen.
    Schalter hab ich leider net, wurde in nem Sportwagen wohl net als nötig angesehen :D


    Fehlerspeicher lassen sich löschen und meine Werkstatt hat sich wegen sowas noch nie so angestellt.


    Warum sollte ich bitte die Garantie verlieren, wenn der Mechaniker der Stecker löst und auf der Rechnung vermerkt " Im Auftrag des Kunden gelöst".
    Nichtmal Mazda kan so bescheuert sein, und selber würde ich den Stecker ganz gewiß net lösen, nachher ist es net der richtige!


    Aber wir können hier viel spekulieren, frag einfach in der Werkstatt gezielt nach solchen "günstigen" Lösungen, die werden dir dann schon sagen, ob sie das machen!


    Ich würde mir mehr Gedanken darum machen, dass der Hund so angeschnallt bzw. gesichert ist, wie es die Versicherung wünscht und gegebenenfalls bei selbiger nachfragen.


    Gruß
    Metty

  • Bzgl. der Eintragung zählt ob der Gurt ausgebaut wird oder nicht - sofern der drin bleibt muss auch nichts ein- bzw. ausgetragen werden ...


    Was bei der Geschichte m.E. nicht vergessen werden darf: Allein der Ausbau des Sitzes dürfte kaum reichen denn wo soll der Hund sitzen/liegen?


    Auf der Sitzkonsole / den Sitzschienen? Unter dem Sitz dürften im schlimmsten Fall scharfkantige Metallteile sein - je nach Ausstattung Kabel (Sitzheizung, Airbag) u.ä. - auf jeden Fall keine ebene "Liegefläche"


    Zudem wird er dort nicht vernüftig sicherbar sein wie ja schon angesprochen wurde ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    ..., empfiehlt sich der Einbau einer FSE in den Anhänger und die Verwendung von 2 Tchibo-SIMs... :D


    das ist jetzt aber schon etwas rückständig, oder?
    moderne hunde nutzen http://www.petsmobility.com/
    :D

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Tja, Cabrio und großer Hund ist sicherlich etwas schwierig. Aber sei froh, keinen irischen Wolfshund zu haben...


    Ich habe auch einen (mittleren) Hund, aber dafür einen kleinen Combi.


    Denke daran, dass der Hund auch irgendwie gesichert sein muss, er zählt als Ladung. Wie willst du das nach Sitzausbau hinbekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    Tja, Cabrio und großer Hund ist sicherlich etwas schwierig. ...


    naja, so allgemein kann man das nicht stehen lassen:


    43 kilo mischling schäfer-goldi & das golf3-cab meiner frau verstehen sich super.
    er hat seine "höhle" unter dem windschott hinten & gut ist. :D
    auf längeren fahrten kommt der sicherheitsgurt mit geschirr dran & er rollt sich immer schön hinter einem sitz zusammen. ;)
    ok, längere urlaubsfahrten o.ä. machen wir dann schon mit meinem kombi... :rolleyes:

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Ist es nicht so, dass er nur angegurtet sein muss?


    Er zählt IMHO als "Ladung", und diese muss natürlich "ausreichend" gesichert sein um nicht den Fahrer oder andere zu gefährden (wie man sieht: Auslegungssache)

    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    ... und wenn man sein Airbag-Lenkrad gegen Sportlenkrad ohne Airbag tauscht, leuchtet zwar die ganze Zeit die rote Lampe, aber weiter schlimm ist das auch nicht.


    Komm du mit so ner Karre mal zu mir und verlang ne Plakette... :D
    Du bekommst schon aus zwei Gründen keine:
    1. Airbaglenkrad darf nicht gegen eins ohne getauscht werden
    2. (Airbag-)kontrollleuchten müssen erlischen
    1. oder 2. nicht i.O. = erheblicher Mangel = keine Plakette! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Wie wärs mit Airbag in Werkstatt ausstecken lassen?
    Dann geht halt ne Warnleuchte an, wen störts?


    Mit "ausstecken" ists leider nicht getan!
    Muss (kann auch) von einer Werkstatt gemacht werden die die Berechtigung dazu hat.
    Rest s.o.

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Das kann man so nicht sagen. Wenn der Sitz so ausgebaut wird das das ganze dauerhaft ein Einsitzer bleibt muss der zweite Sitzplatz ausgetragen werden. Unter Umständen könnte das sogar selbst dann der Fall werden wenn der zweite Sitz jederzeit wieder eingebaut werden könnte.
    ...
    Also um auf der sicheren Seite zu sein würde ich in so einem Fall auf jeden Fall bei Dekra bzw. TÜV nachfragen und (für den Fall das eine Austragung nicht nötig ist) mir das ganze sogar schriftlich bestätigen lassen...


    So ischt deees! :top:
    Geh zum TÜV, evtl muss man das über ne Sondereintragung machen! Sonst gehts auch bei Dekra und Co. (Im Osten ists andersrum...)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wie schon gesagt - maßgeblich ist der Ausbau des Gurtes und nicht des Sitzes ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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