Was ist von diesem Arbeitszeugnis zu halten?

  • Hi,
    mit welcher Schulnote würdet ihr folgendes Zeugnis bewerten?


    ...bewies in der Einarbeitungsphase und auch danach eine gute Auffassungsgabe und den ausgeprägten Willen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für seine Tätigkeit anzueignen...


    ...HRisc7 konnte relativ schnell selbstständig Aufträge bearbeiten und die an ihn gestellten Anforderungen gut erfüllen...


    ...dabei zeigte er eine gute Teamfähigkeit und verhielt sich gegenüber Vorgesetzten kooperativ und aufgeschlossen...


    ...die Dokumentation und Auswertung seiner bearbeiteten Aufträge erfolgt in guter Arbeitsqualität, die seinem Ausbildungs- und Erfahrungsstand entspricht...


    ...HRisc7 verfügt aufgrund der relativ kurzen Zeit in seinem Arbeitsfeld über geringe berufliche Erfahrung, sein fachliches Wissen beschränkt sich ebenso auf die fachlichen Themen, in die er eingearbeitet wurde bzw. die er bisher selbstständig bearbeitet hat...


    ...Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft sind bei HRisc7 gut ausgeprägt...



    Ich würde dem Zeugnis eine 2 geben, da sehr oft "gut" verwendet wird. Was mir nicht gefällt ist der Absatz mit der Berufserfahrung, da man nach so kurzer Zeit einfach noch nicht viel ERfahrung haben kann ( deswegen wahrschenlich auch das "relativ" im Satz, aber den kann man den Ansatz auch ganz weglassen).


    Danke schon einmal für eure Antworten.


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von HRisc7
    Ich würde dem Zeugnis eine 2 geben, da sehr auf "gut" verwendet wird.


    Sorry aber das ist von der allg. Auslegung her eher eine 3 (auch wenn der Ersteller evtl. in Richtung 2 wollte) und teilweise dann sogar 3- bis 4.


    Vereinfacht gesagt:


    stets sehr gut = 1
    sehr gut = 2
    stets gut = 3
    gut = 4

  • Dem schließe ich mich an. Hier wurde zudem nur der Hauptteil zitiert, bei Anfang und Schluss eines Zeugnisses lassen sich noch weit mehr versauen. Aber selbst ohne diese ist es allein durch den Hauptteil schon maximal eine 3.


    Dieses Zeugnis taugt in dieser Form nicht dazu, um es irgendwo vorzuzeigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von HRisc7
    Ich würde dem Zeugnis eine 2 geben, da sehr auf "gut" verwendet wird.


    Ich schließe ich mich meinen Vorrednern an: 3 mit Tendenz zur 4. Das häufige „gut“ soll hier wohl das Gegenteil bedeuten, nämlich nicht mehr denn Mittelmaß.


    Auch die anderen Formulierungen haben es in sich:


    „den ausgeprägten Willen“ – der Wille war da, aber zu mehr hat es nicht gereicht.
    „relativ schnell“ – langsamer als alle anderen.
    „kooperativ gegenüber Vorgesetzten“ – angespanntes Verhältnis zum Chef.

  • basti12: ich weis nicht ob man das ein richtiges Arbeitszeugnis nennen kann, weil es "nur" um eine Beurteilung für eine interne Stellenausschreibung geht. Evtl. deswegen nur der Hauptteil ( die zitierten Stellen sind fast der gesamte Umfang der Beurteilung/ des Zeugnis) und kein Anfang+Schluss ?!



    Naja, dann wird wohl nochmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten fällig, um herauszufinden ob das Zeugnis gut gemeint, aber schlecht geschrieben ist.


    Danke für eure aufklärenden Antworten :) .


    MfG

  • Ok, intern mag es etwas anders aussehen. Dennoch sollten der Ordnung halber auch hier Anfang (Aufgabenbeschreibung) und Schluss (Grund des Ausscheidens, sofern nicht Kündigung des AG; Schlussformel mit Bedauern und Zukunftswünschen) mit hinein. Wer weiß, wozu das Zeugnis sonst noch so gut sein kann. Statistisch wechselt ein Arbeitnehmer meines Wissens ca. alle 7-8 Monate seinen Arbeitsplatz, da kann auch ein Zeugnis der vor-vorigen Arbeitsstelle wichtig sein. Es geht schneller als man denkt.


    Sonstige übliche Dinge verstehen sich von selbst:
    Arbeitszeugnis auf einem Geschäftsbogen geschrieben, ordentlich und sauber, im Format DIN A 4, mit Schreibmaschine oder PC und nicht mit der Hand, ohne Rechtschreib- oder Grammatikfehler, unterschrieben von einer oder mehreren so hohen Personen (inkl. seiner Stellenbezeichnung) wie möglich, ...


    In diese Richtung (klick) könnte es gehen, aber da findest du mit Google ja auch selbst genug Material.

  • Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Statistisch wechselt ein Arbeitnehmer meines Wissens ca. alle 7-8 Monate seinen Arbeitsplatz, da kann auch ein Zeugnis der vor-vorigen Arbeitsstelle wichtig sein.


    Nee, das bewegt sich in Jahren; im Übrigen hast du aber Recht.

    Zitat

    Arbeitszeugnis auf einem Geschäftsbogen geschrieben [...] ohne Rechtschreib- oder Grammatikfehler


    Überschätze mir da mal die Tippsen Sekretärinnen nicht! ;)

  • Ich gestehe, dass ich keine Quelle für meine These finde, sondern diese eher deine These belegen, aber ich war mir da irgendwie sehr sicher... naja, sei es drum.


    Das ist eigentlich egal, wen ich da überschätze. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis ohne Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nicht ohne Grund, mit Fehlern sieht es einfach hingerotzt aus und führt somit ebenfalls zu einer deutlichen Abwertung. Dann tippen die Tippsen das Ding eben so lange, bis es passt. ;)

  • Hallöchen,


    ich habe nicht direkt ein Arbeitszeugnis, aber ein Referenzschreiben und ich kann einen Satz wenig bis garnicht deuten und google sagt auch nicht unbedingt so viel darüber aus.


    "Wir lernten Sie als verlässlichen Partner kennen."


    Ich kann es nicht erklären, aber auf mich wirkt das irgendwie "negativ" oder täusch ich mich da?


    Gruß

     iMac 27' Late 2012
     iPad Pro 12.9 Cellular 64GB
     iPhoneX 64 GB Spaegrau

  • Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    "Wir lernten Sie als verlässlichen Partner kennen."


    Ich kann es nicht erklären, aber auf mich wirkt das irgendwie "negativ" oder täusch ich mich da?


    Ach so, dir wäre es lieber, man würde schreiben, dass man sich auf dich überhaupt nicht verlassen kann?


    Dann ruf dort an und lass es ändern ... ;) :rolleyes:

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