in fürstenfeldbruck war das das roaming schon mal abgeschaltet geht aber mitlerweile wieder!
Darf o2 einfach das D1 Roaming abschalten?
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also nachdem ich die kündigungs hotline angerufen habe wurde mir gesagt , dass wenn ich mein handy zurück schicke der vertrag aufgelöst wird. ... naja da mein n70 eh schon ziemlich kaputt ist werd ich das wohl tun ...
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Um mal auf den Threadtitel zurück zu kommen. o2 MUSS - bei UMTS - das T-Mobile Roaming abschalten:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:32004D0207:DE:HTML
"
c) Das Gebiet 3 erfasst [Kleinstadtgebiete von geringer
wirtschaftlicher Bedeutung mit rund weiteren (*)] der deutschen
Bevölkerung. Für dieses Gebiet hat sich O2 verpflichtet, kein Roaming
vorzunehmen und sich T-Mobile verpflichtet, das Roaming ab dem 31.
Dezember 2008 zu untersagen(29).
Als Ausnahme von dieser Regelung wird O2 Germany bis 31. Dezember
2008 in so genannten "Untergrundgebieten" der Gebiete 1 und 2 Roaming
vornehmen. Gemäß dem Zeitplan ist O2 Germany berechtigt, bis 31.
Dezember 2008 Roaming in Untergrundgebieten des Gebietes 3
vorzunehmen(30).
"EDIT: Bezug auf UMTS eingefügt.
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Dabei gehts bekanntermassen nur um UMTS. Lies' mal die Einleitung.
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Bezieht sich das Advokaten-Pamphlet nicht nur auf UMTS?
...höhöhöh ich war zu langsam
Ich sach nur... Scheiss EU
ZitatDies schließt jedoch nicht aus, dass zum Ende dieses Zeitraums eine geschäftliche und aufsichtsrechtliche Lage vorherrscht, die Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag bzw. Artikel 53 Absatz 3 EWR-Abkommen auf das Roaming außerhalb und jenseits des 50%-Erfassungsgebiets anwendbar bleiben lässt.
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Ja es bezieht sich nur auf UMTS, GSM-Roaming wird nicht zu einem bestimmten Termin abgeschaltet, sondern wird in einzelnen Region noch ne ganze Weile zur Verfügung stehen, ändert aber nix dran dass O2 trotzdem weiter mit dem Netz in die Fläche geht und das Roaming in einzelnen Regionen deaktiviert.
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Zitat
Original geschrieben von giles_gs
Ja es bezieht sich nur auf UMTS, ...Um genauer zu sein, es bezieht sich nur auf das 50%-Gebiet. Außerhalb sind keine Abschalttermine drin.
Welche Städte zum 50%-Gebiet gehören, steht leider nicht drin, da steht nur ein * drin. -
Laut Beitrag aus einem anderen Forum soll es ja ein Urteil vom AG München geben, welches ein Kündigungsrecht bei Abschalten des Barrings bestätigt. Da ja in München drei Mal das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Sonderrufnummern negiert wurde (und hingegen z.B. in Berlin gleich im ersten Anlauf gleich bestätigt wurde), wäre es umso bedeutender. Weiss jemand mehr darüber?
Ich glaube man braucht zumindest das Aktenzeichen, um die außerordentliche Kündigung auch durchzubekommen, ohne den ganzen Stress mit z.B. fünfmal Ablehnung und dann erst (wenn man auf seine Kündigung fest genug beharrt) "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ..."Es würde mich allerdings auch nicht wundern, dass es ein solches (ggf. noch nicht rechtskräftiges Urteil) wirklich gäbe und nicht jemand da etwas falsch verstanden hat....
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Das Urteil hat das Az. 244 C 12693/07. Die Richterin am Amtsgericht Dr. Holzing hat entschieden, dass bei Sperrung der D1-Netz Nutzung (vorliegend am Wohnort der Kläger) ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zumutbar ist.
JMQ
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Zitat
Original geschrieben von JMQ
Das Urteil hat das Az. 244 C 12693/07. Die Richterin am Amtsgericht Dr. Holzing hat entschieden, dass bei Sperrung der D1-Netz Nutzung (vorliegend am Wohnort der Kläger) ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zumutbar ist.Ich wäre vorsichtig, dass verallgemeinern zu wollen. Ich vermute, dass da noch weitere Umstände hinzugekommen sind, als nur das reine Barring. Hast du das Urteil vorliegen? Wie war denn der o2-Empfang in dem Wohnort nach Abschaltung des Roamings? Null? Das wäre so ein zusätzlicher Umstand.
Das Barring ist ja schon seit mindestens 5 Jahren Praxis bei o2 und keine neue Geschichte.
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