Naja hast du gestern den Beitrag bei teltarif gelsesen?
Da steht das man in diesen fall kulanterweise aus den bestehenden Vertrag aussteigen kann. Musst nur höflich sein
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Naja hast du gestern den Beitrag bei teltarif gelsesen?
Da steht das man in diesen fall kulanterweise aus den bestehenden Vertrag aussteigen kann. Musst nur höflich sein
ZitatOriginal geschrieben von peteradolf86
... der Vertrag nur gemacht wurde da das D1 Roaming bestand. Ansonsten hätte hier in der ganzen Umgebung sicher so gut wie niemand einen o2 Vertrag! ...
Steht das so auch im Vertrag drin?
Ich bin mir ziemlich sicher: Nein.
ZitatOriginal geschrieben von tors2985
Naja hast du gestern den Beitrag bei teltarif gelsesen?
Da steht das man in diesen fall kulanterweise aus den bestehenden Vertrag aussteigen kann. Musst nur höflich sein
Da stand meiner Meinung nach nur etwas von einer Lösung, die gefunden werden soll. Wie die aussieht, stand da nicht.
Könnte mir mal jemand eine Telefonnummer für o2 geben, die beiden die ich anrufe, ist bei der einen immer besetzt und bei der anderen komme ich nicht weiter als die Warteschleife. War gestern über 2 Stunden in der Warteschleife.
tonkow
Anfang vom Ende
Volles Netz durch Tchibos kostenlose Flatrate, jetzt D1-Roaming abschalten.
Damit ist o2 in Deutschland unten durch.
Ohne Netzempfang macht keine Flatrate und auch keine BWHZ mehr Sinn.
Wie werdet ihr Euch verhalten?
Wie ist die Versorgungslage im Raum Esslingen, Göppingen?
Was geht in den Hirnen der Telefonica-Manager vor!
Quam Nr. 2 ? Erst alles verscherbeln, dann gehen.
ZitatOriginal geschrieben von drSeehas
Steht das so auch im Vertrag drin?
Ich bin mir ziemlich sicher: Nein.
Was intendiert die anscheinend rhetorische Frage?
Genauso kann ich zurückfragen: Ist nach dem Vertrag D1-Barring überhaupt erlaubt? Schließlich sagen die AGB
Zitat
4.3 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und
Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2
Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes („National Roaming“ ).
Und von Sperren des National Roamings kann ich dort nichts finden...
Der Punkt ist doch auch, daß o2 ein neues Barringgebiet ordentlich selbst versorgen können muß. Um die ganz großen Städte herum klappt die Abgrenzung doch anscheinend auch recht problemlos!
Wenn ich aber z.B. lese, daß sie es anscheinend nach 4 Jahren immernoch nicht geschafft haben für einen Sender beim wahrscheinlich größen privaten Arbeitgeber am äußersten Rand von Hildesheim zu sorgen. Und dann plötzlich das ganze Barringgebiet wird (wobei man das andernfalls, ob der schon lange guten Versorgung der restlichen Stadt, auch schon vor 4 Jahren hätte machen können!), dann weiß ich nicht was der Spaß soll
ZitatOriginal geschrieben von kues
Was intendiert die anscheinend rhetorische Frage?
Ich will wissen, ob in seinem Vertrag explizit drinsteht, dass O2 für seine Wohnadresse das D1-Roaming garantiert.
ZitatSchließlich sagen die AGB
...
Aber O2 erbringt doch Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes. Nur nicht mehr an dem Ort, wo es peteradolf86 braucht. Solange O2 auch nur an einem Sender irgendwo in Deutschland D1-Roaming zulässt, ist den AGB genüge getan.
Wie schon hier geschrieben wurde:
Wer sich auf das D1-Roaming verlässt, ist selbst Schuld.
Fazit:
Lasst die Finger von O2!
ZitatOriginal geschrieben von drSeehas
Steht das so auch im Vertrag drin?
Ich bin mir ziemlich sicher: Nein.
Im Vertrag nein, aber es wurde mehrfach von verschiedenen Mitarbeitern von o2 versichert und damit geworben. Das ist das was mich stört. Man kann nicht mit etwas locken und dann nachher hingehen und sagen "tja Pech gehabt, wenn ihr auch so dumm seit und uns das glaubt ohne dass wir euch alles schriftlich geben".
doctore du bist mir lustig. was die in ihren agbs stehen haben, interessiert mich nicht. fakt ist, dass ich bei vertragsabschluß, volles d1 netz hatte. jetzt habe ich keinen empfang mehr. somit ist der vertrag für mich wertlos und gegenstandslos geworden.
tonkow
ZitatOriginal geschrieben von peteradolf86
Im Vertrag nein, aber es wurde mehrfach von verschiedenen Mitarbeitern von o2 versichert und damit geworben.
Ich weiss.
Aber es ist schwierig, sowas vor Gericht zu beweisen, wenn es nicht im Vertrag drin steht.
Das ist der Unterschied zwischen Werbung und Vertrag.
Ich hatte einmal Glück (bei T-Mobile) und ließ mir die Zusicherung vom T-Punkt-Mitarbeiter schriftlich im Vertrag eintragen.
Das lief dann (jahrelang) bis zum Mahnbescheid und dann hatte T-Mobile bzw. deren Anwälte eingesehen, dass sie keine Chance haben, eben weil es im Vertrag drinstand.
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