Und was soll sich durch das Urteil ändern?
Wenn man zu Hause nur T-Mobile-Empfang hat und das Roaming dort abgeschaltet wird, wird man bereits aus dem Vertrag gelassen.
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Und was soll sich durch das Urteil ändern?
Wenn man zu Hause nur T-Mobile-Empfang hat und das Roaming dort abgeschaltet wird, wird man bereits aus dem Vertrag gelassen.
Tja eine nebenleistung weniger
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Ich bin seit 1999 bei o2. Am 2.4. diesen Jahres haben sie in meiner Stadt und dem Umland das Roaming gesperrt. Ich kann seit dem zuhause nicht mehr telefonieren, nur noch vor der Haustür. Hab ich alles hier auch schon gepostet. o2 interessiert das nicht und lässt mich nicht vorzeitig aus den Verträgen raus. Netzversorgung ist halt nur ne Nebenleistung.
Wo auch RA Fries etc. das Roaming noch als "Lehrbuchbeipiel einer Nebenleistung" pries und hier von den Gurus zu Beginn desThreads auch einfache, ja-Antworten gegeben wurden, führt das Nein wohl nun dazu, dass es ein wenig schneller geht mit den Kunden, die keinen Empfang am Wohnort haben, mit der Kündigung.
Das o2, keinen gleich gekündigt hat lassen, ist doch wahrscheinlich, siehe als Beispiel obiges Zitat. Wieso ist ein o2-Vertreter überhaupt beim gericht erschienen?
Tagt, das Gericht etwa auch, wenn o2 bereits im Brief vorher schriftlich mitteilt, die Verträge seien gekündigt.
PS: Erst waren ja Smsversand eine Nebenleistung, dann nach Klagen nicht mehr, dann waren die Euroumrundungen ja sowas wie Nebenleistungen,dann waren die Sondernummern Nebenleistung, sie sind es jetzt nur noch in München, und jetzt ist auch das Roaming offenbar keine Nebenleistung mehr, ohje was soll o2 jetzt nur noch machen, wenn ihm jetzt alle Nebenleistungen abhanden kommen, armes, armes o2
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Wenn man zu Hause nur T-Mobile-Empfang hat und das Roaming dort abgeschaltet wird, wird man bereits aus dem Vertrag gelassen.
Eben nicht. Bislang stellt sich o2 ja stur, wenn plötzlich kein Netz mehr da ist und verweist darauf, dass Telefonieren eine Nebenleistung ist .
Dann wars ein unfähiger Bearbeiter.
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Dann wars ein unfähiger Bearbeiter.
Wer soll da unfähig gewesen sein?
Der Bearbeiter, der die Kündigung nicht akzeptiert hat?
Danach wird aber die Rechtsabteilung zuständig, wenn die Klage in´s Haus flattert. Sie hat dann reichlich Zeit, sich mit dem Kunden zu einigen, bevor es zu einem Urteil kommt. Das ist aber nicht geschehen. Statt dessen: Helm auf und durch.
Unfähiger Bearbeiter in der O2-Rechtsabteilung?
Eines dürfte sicher sein:
Bei einem solchen Prozess geht es an´s Eingemachte. Man sieht ja jetzt, welchen Wirbel das Urteil ausgelöst hat. Da entscheidet nicht irgendein "unfähiger Bearbeiter", wie auf eine derartige Klage reagiert wird, sondern der Vorstand!
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Und was soll sich durch das Urteil ändern?
Wenn man zu Hause nur T-Mobile-Empfang hat und das Roaming dort abgeschaltet wird, wird man bereits aus dem Vertrag gelassen.
Diese pauschale Aussage stimmt einfach nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Dann wars ein unfähiger Bearbeiter.
Oder wie man sehr oft hören kann"ein bedauerlicher Einzelfall"
o2 lässt die Kunden wegen der D1-Abschaltung nicht einfach aus den Vertrag. Die gehen bei o2 davon aus, dass die meisten zu feige / bequem sind sich gegen o2 zu wehren und so noch Monaten im Vertrag sind und an o2 für mangelhafte Leistung zahlen müssen.
Warum gibt es denn KlageN(!) gegen o2 wenn die die Kunden einfach aus den Vertrags lassen wie beahuptet wird?
Wenn die anderen Urteile kommen werden die selbstverständlich veröffentlicht!
Interessehalber: Gab es in beschriebenen Fall eine geringfügige Outdoorabdeckung?
Ich denke mal die meisten Leute haben Probleme solch ein Anliegen richtig und sachlich zu formulieren. Wenn man "Hass" auf etwas hat dann fällt dies ja noch schwerer.
Deshalb gibt´s ja Leute wi JMQ die das dann erledigen.
Ich hatte auch mal Zoff mit einem Pay-TV Anbieter *g*
Da ging dann auch etwas Schriftverkehr zwischen Anwalt und besagtem Pay-TV Anbieter hin und her von dem ich natürlich eine Ausfertigung bekam.
Das liest sich dann schon ganz anders als wenn man´s selber verfasst hätte.
So frei nach dem Motto: Der Ton macht die Musik und nur wenn die gut war gibt Applaus.
Ich will nicht wissen wie einige private "Beschwerdeschreiben" mit Kraftausdrücken gespickt sind
Und ohne Rechtsschutzversicherung ist die Hemmschwelle einen RA zu beauftragen noch höher.
Gruß, der Knut
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