Bestprice-Sim "droht" mit Gebühren wg. nicht genutzter SIM.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    1.) Angebot unmittelbar ggü. CM:


    Laut Artikelbeschreibung muss sich der Käufer auf einer Webseite der CM registieren. Hierin ist ein Angebot auf Abschluss eines Mobilfunkdienstvertrags zu sehen, welcher dann durch Annahme seitens CM (etwa Freischaltung bzw. Voraktivierung der SIM, deren Versand oder Anweisung an BP zum Versand) zustande kommt.


    Das stimmt soweit nur ist das Verschicken einer gesperrte und nicht nutzbaren Simkarte noch keine Vertragsannahme. Erst wenn die tatsächliche Leistung freigeschaltet wird (bei der Aktivierung der Karte) beginnt der Vertrag für diese Dienstleistung.


    Der Sofortkauf hat damit übrigens gar nichts zu tun, er begründet nur das Vertragsverhältnis mit BPS.

    Weitgehend harmlos ...

  • Wie gestaltet sich bei CM die Freischaltung der SIM durch den Kunden konkret?


    Was soll bei CM anders als bei anderen Prepaid oder Postpaid-SIM-Karten sein, die noch eines Aktivierungsanrufs bedürfen?


    Wo schrieb ich, dass der SK mit dem Vertragsverhältnis Käufer - CM in Zusammenhang steht?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Was willst du eigentlich?



    Einerseits reitest du auf einem in der Praxis nicht nachvollziehbaren Legitimationsproblem rum, andererseits setzt du für das Zustandekommen eines Vertrags die tatsächliche Erbringung der geschuldeten Leistungen voraus.


    Beides ist Nonsens...



    Aber um auf dein Beispiel einzugehen:


    Max Mustermann, Musterstraße 5 wird wenn nicht existent auch nicht im Internet entsprechende WEn abgeben können. Wenn sich jeman als M.M. ausgibt, dann kommt der Vertrag unbeschadet dieser Falschangaben mit ihm selbst zustande.


    Um das Zustandekommen von Veträgen (das logischerweise grds. völlig unabhängig von deren Erfüllung stattfinden können muss, warum würde man sonst von Erfüllung sprechen, wenn bis dahin gar keine Verpflichtung bestünde?) aber jetzt nochmal in konkreten Fall belegen zu können zitiere ich aus den AGB von callmobile.de:


    Zitat


    2 Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages


    2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen callmobile.de und dem Kunden kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch callmobile.de zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt im Internet über die Website unter callmobile.de und der Nutzung der dort für die Bestellung des Kunden vorgesehenen Eingabemaske. Die Annahme durch callmobile.de erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email – Adresse und durch Übergabe der callmobile – Karte sowie eines Aktivierungscodes an den Kunden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jo, steht alles schön in den AGB. Der Vertrag beginnt mit der Übergabe der Karte und des Codes.
    Sicher sein, dass dies geschehen ist kann CM aber frühestens mit der Eingabe des Aktivierungcodes.


    Davor kommt eben kein Vertrag zustande, weil du ja bereits daruf hingewiesen hast, dass wenn dort Max Mustermann steht, der Vertrag (das Angebot) trotzdem von xxx gekommen ist. Die Annahme von CM geht ja aber nicht an xxx sondern an Max Mustermann, damit keine Übergabe und kein Vertrag ...

    Weitgehend harmlos ...

  • Eine Sache verstehe ich nicht, so wie es in den AGBs steht dürfte ja auch schon der 1 €/Monat bei Nichtnutzung anfallen, selbst wenn ich die SIM nie genutzt und nie aktiviert habe. Aber das kann doch nicht sein, oder?

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    Jo, steht alles schön in den AGB. Der Vertrag beginnt mit der Übergabe der Karte und des Codes.
    Sicher sein, dass dies geschehen ist kann CM aber frühestens mit der Eingabe des Aktivierungcodes.


    Davor kommt eben kein Vertrag zustande, weil du ja bereits daruf hingewiesen hast, dass wenn dort Max Mustermann steht, der Vertrag (das Angebot) trotzdem von xxx gekommen ist. Die Annahme von CM geht ja aber nicht an xxx sondern an Max Mustermann, damit keine Übergabe und kein Vertrag ...


    Du verdrehst Tatsachen.


    Konkret ging es darum:


    Zitat

    Original geschrieben von Kintac:
    Wenn die Karten nie vom Käufer benutzt und somit aktiviert werden, müssen diese doch nie gekündigt werden oder irre ich mich da? Oder kommt dann Callmobile nach X Jahren mit einer Rechnung auf der pro Monat und Karte 1€ verlangt werden?


    Da geht es um den Käufer, nicht um einen M.M.


    Für diesen Sachverhalt habe ich die rechtlich zutreffende Antwort geliefert, die du - aus welchen Gründen auch immer - nicht ertragen kannst.


    Dein Zirkelschlussargument, ein Vertrag mit CM komme erst durch tatsächliche Nutzung der SIM durch den tatsächlichen Besteller zustande, weil sonst die Gefahr bestünde, ein Dritter würde fremde Daten eingeben wird auch durch das Weiterspinnen auf M.M. und die daraus resultierende Unmöglichkeit der (erst vertragsbegründenden) Zustellung an fitkive Adressdaten nicht weniger schlecht.


    Und nochmals der Hinweis, dass deine Fiktion schon tatsächlich nicht funktionieren würde, denn BP verschickt bzw. lässt die SIM-Karten nur an die bei ebay hinterlegte Adresse verschicken, vgl. Angebotstext. Und jetzt komme mir bitte nicht damit, dass M.M. M-Straße 5 unter Umgehung der SCHUFA-Abfrage ein ebay-Konto erföffnet und dann bei BP zuschlägt. Denn dann würde er mangels Zustellbarkeit auch kein günstiges Handy bekommen.


    Überdies ist die Sache rechtlich so oder so egal, der tatsächliche Besteller ist ggf. über seine IP identifizierbar.


    Moment mal, die könnte man ja auch faken, oder sie wird nach 7 Tagen gelöscht, oder der Besteller behauptet er sei geklont worden oder bereits seit Jahren entmündigt :rolleyes:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Eine Sache verstehe ich nicht, so wie es in den AGBs steht dürfte ja auch schon der 1 €/Monat bei Nichtnutzung anfallen, selbst wenn ich die SIM nie genutzt und nie aktiviert habe. Aber das kann doch nicht sein, oder?



    Guten Morgen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Guten Morgen!


    Ja, Schande über mich. Die letzten Beiträge hatten mich wohl so sehr verwirrt dass ich das eigentliche Thema aus den Augen verloren hatte.

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Da geht es um den Käufer, nicht um einen M.M.


    genau und da ist deine Antwort ziemlicher Unsinn weil wenn dann maximal theoretisch. Du hast selbst aus den AGB zitiert, dass die Karte und der Code übergeben werden müssen, erst dann ist der Vertrag zustande gekommen.


    CM muss also bei solchen Sachen nachweisen, dass die Übergabe tatsächlich zustande gekommen ist. Ein pures Versenden der Karte samt Daten reicht dafür nicht aus.
    Der Nachweis ist die Aktivierung der Karte, davor ist nicht sicher, ob die Übergabe tatsächlich stattgefunden hat. Der Käufer könnte ja auch im Urlaub sein, die Übergabe erst 14 Tage später stattfinden, die Karte auf dem Postweg verloren gehen usw ...


    Infsofern - um mal auf den Ausgangspunkt zurückzukommen - kann die Gebühr erst mit der Aktivierung berechnet werden.


    Was die Sache mit der IP betrifft ^^ Wie gesagt: Wenn Adresse und Besteller nicht identisch sind kommt kein Vertrag zustande ...

    Weitgehend harmlos ...

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