Bestprice-Sim "droht" mit Gebühren wg. nicht genutzter SIM.

  • Zitat

    Original geschrieben von Master Tom
    @ peteradolf86


    Das mit den 2 Cent steht mittlerweile auch in den Auktionen. Unten das gelblich unterstrichene.


    Stand bei mir zwar nicht da, aber ich hab da wohl ein bisschen überreagiert, war gestern etwas gereizt.
    Mir sollen die 2 Cent nun wirklich egal sein.

    Handy: N82 titanium warm

  • Wenn die Karten nie vom Käufer benutzt und somit aktiviert werden, müssen diese doch nie gekündigt werden oder irre ich mich da? Oder kommt dann Callmobile nach X Jahren mit einer Rechnung auf der pro Monat und Karte 1€ verlangt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kintac
    Wenn die Karten nie vom Käufer benutzt und somit aktiviert werden, müssen diese doch nie gekündigt werden oder irre ich mich da? Oder kommt dann Callmobile nach X Jahren mit einer Rechnung auf der pro Monat und Karte 1€ verlangt werden?


    Ich kenne mich im Speziellen mit Callmobile nicht aus, aber üblicherweise kommt der Vertrag durch Voraktivierung bzw. Zurverfügungstellen der SIM durch den Provider zustande, hier eben über denn Vermittler bestprice_sim.


    Die Zahlungsverpflichtung für die Nutzungsgebühren bestünde dann unabhängig von einer tatsächlichen Ingebruachnahme der SIM und bis zum Wirksamwerden einer Kündigung.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • nicht zwangsläufig, denn die Daten kann ja jemand Drittes mißbräuchlich eingegeben haben. Die Legitimierung und damit der Vertragsbeginn ist die Aktivierung der SIM durch den Besitzer. Erst dann steht fest, dass auch der im Vertrag angegebene die Karte hat und wollte ...

    Weitgehend harmlos ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    nicht zwangsläufig, denn die Daten kann ja jemand Drittes mißbräuchlich eingegeben haben. Die Legitimierung und damit der Vertragsbeginn ist die Aktivierung der SIM durch den Besitzer. Erst dann steht fest, dass auch der im Vertrag angegebene die Karte hat und wollte ...


    Das steht schon fest wenn er den 1€ Kaufpreis nebst Versandkosten geleistet hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Master Tom
    "Normal"...


    Aber sicher ist sicher. Einfach ein Fax mit der Handynummer und sagen "Will kündigen..."


    Warum denn die Mühe per Fax? Das geht auch online im Kundenlogin.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich kenne mich im Speziellen mit Callmobile nicht aus, aber üblicherweise kommt der Vertrag durch Voraktivierung bzw. Zurverfügungstellen der SIM durch den Provider zustande, hier eben über denn Vermittler bestprice_sim.


    Die Zahlungsverpflichtung für die Nutzungsgebühren bestünde dann unabhängig von einer tatsächlichen Ingebruachnahme der SIM und bis zum Wirksamwerden einer Kündigung.


    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich zweifele doch stark an dieser Darstellung, denn sonst hätte die Aktivierung der SIM-Karte ja keinen Sinn.

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das steht schon fest wenn er den 1€ Kaufpreis nebst Versandkosten geleistet hat.


    Dann steht der Vertrag mit Bestpricesim, nicht aber der mit Callmobile ...

    Weitgehend harmlos ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    Dann steht der Vertrag mit Bestpricesim, nicht aber der mit Callmobile ...


    Nein, ersterer steht schon mit Nutzen des Sofortkaufs.


    Der Mobilfunkdienstvertrag mit Callmobile, der die gegenständliche Gebührenklausel enthält (deren Einbeziehung bzw. Wirksamkeit gem. §§ 305ff. BGB mal außen vor gelassen) kommt nach einer der drei folgenden Varianten zustande:


    1.) Angebot unmittelbar ggü. CM:


    Laut Artikelbeschreibung muss sich der Käufer auf einer Webseite der CM registieren. Hierin ist ein Angebot auf Abschluss eines Mobilfunkdienstvertrags zu sehen, welcher dann durch Annahme seitens CM (etwa Freischaltung bzw. Voraktivierung der SIM, deren Versand oder Anweisung an BP zum Versand) zustande kommt.


    2.) Angebot unter Botenstellung von BP


    Falls die Registrierung ggü. BP erfolgt, fungiert BP als Vermittler und leitet die Willenserklärung des Käufers an die CM weiter. Weiterer Ablauf siehe 1.)


    3. Angebot ggü. BP mit Wirkung ggü. CM


    Ggf. ist BP als Empfangsvertreter der CM anzusehen, so dass ein Antrag ggü. BP mit Zugang bei BP unmittelbar für und gegen CM wirkt.


    In keiner der Varianten kommt es für den Vertragschluss zwischen Käufer und CM darauf an ob der Käufer die SIM überhaupt erhält, ob er sie einbucht, aktiviert oder gar nutzt.



    Und wie ich bereits schrieb: Wurden die xx€ aus der BP-Akution unter meinem Namen an BP gezahlt ist es äußerst weltfremd anzunehmen, ein Dritter hätte im Rahmen dieser Aktion einen Prepaid-Auftrag unter Nutzung meiner Daten erteilt...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich verstehe die Aufregung aber nicht so ganz, man kann doch das Angebot nutzen und dann die SIM vertelefonieren (hat sogar noch was davon) oder wenn man das absolut nicht will die SIM aktivieren und direkt (online) kündigen. Dann ist jeder froh, der Händler weil er seine Provision bekommt und der Kunde weil er ein Handy sehr günstig bekommen hat und keinen unnötigen Ärger bekommt :-).

    Handy: N82 titanium warm

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