ZitatOriginal geschrieben von Spidy007
" Es gilt die Mindestlaufzeit des neuen Tarifs."
verdammt
edit: hmm oke wenns Merlin593 sagt dann vertraue ich den profis
Um das Richtige herauszulesen, musst du ganz unten schauen, nicht gleich unter der Tabelle. Also z.B. das:
3) Ein Tarifwechsel ist frühestens nach drei Monaten Vertragslaufzeit möglich. Nach dem Wechsel gilt die Restlaufzeit des alten Vertrages.