Unbekannter Anrufer, Telefonterror...zurückverfolgen?

  • Hallo,


    ich kriege seit 2 oder 3 Monaten ständig komische Anrufe, die Telefonnummer wird dabei immer unterdruckt... Wenn ich rangehe, höre ich komische Geräusche wie Husten bis Stöhnen oder gar nichts...Ich habe einfach kein Nerv mehr dafür!!! :mad:
    Was kann ich machen? Hilft die Polizei auch in solchen Fällen? Ich meine wenn keine Nummer vorhanden ist?


    Danke im Voraus!

  • Fangschaltung.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Hallo und willkommen bei TT.
    Da du nicht der erste mit diesem Problem bist, spuckt die Suche eine ganze Menge dazu aus. Viel Spaß beim Lesen. ;)

  • Wahrscheinlich ist der Anrufer nur stark erkältet, kriegt kaum einen Ton raus, und verwählt sich immer bei dem Versuch, seinen Hausarzt anzurufen. :rolleyes:
    Einfach mal zurückhusten! :D

  • Kostet soeine Fangschaltung etwas ? Muss ich dies bei meinem Mobilfunkanbieter beantragen ?

  • Ja, kostet was und ja, musst Du bei Deinem Anbieter beantragen!
    Kannst Du aber danach (nachdem er/sie erwischt wurde) wieder einklagen!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Ah ok Danke . Meinst du mit Einklagen den Bezug auf eine Anzeige ?

  • Versteh ich nicht!? Du musst, bevor Du überhaupt ne Fangschaltung bekommst, soweit ich weiss erstmal ein Formular ausfüllen. Darin musst Du das "Warum" begründen, denn nicht jeder kriegt einfach mal so eine Fangschaltung!
    Diese anfallenden Kosten musst natürlich ersteinmal Du bezahlen!
    Falls er/sie erwischt wird, musst Du diese Kosten wieder einklagen, bzw Anzeige erstatten!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Zitat

    Original geschrieben von mezzomania
    Jetzt hab ich es verstanden, dankeschön :)


    denke dran, dass das Einklagen verlangt, dass Du die Beläsitgungen auch beweisen kannst. Erkundige dich genau, was die Fangschaltung macht. Bei einigen Anbietern wird das GEspräch mitgeschnitten, bei anderen nur die Nummer gesichert. Dass Dich jemand anruft ist aber keine Belästigung - du musst schon die Anrufe ohne Inhalt/mit Stöhnen beweisen können. Solltest also anrufe mitschneiden.


    Aja und bevor man sich in Kosten stürzt - die berühmte Trillerpfeife hilft ungemein

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