bin jetzt ca 20 kilometer mit dem roller gefahren. die 25 kmh konnte ich aber nicht immer einhalten. bergab hatte ich den roller mal auf 53 (war nur ne brücke). werde meinen roller nicht entdrosseln aber interessiert mich trotzdem ob nur die cdi gedrosselt ist. in der vario kann ja auch noch ne drossel sein und im vergaser die schraube oder stift. falls einer seinen roller entdrosselt hat kann er ja mal schreiben wie schnell er danach fährt.
Der ultimative TT-Rollerthread
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Das Problem ist, es ist egal WESHALB der Roller zu schnell fahren kann.
Fährt ein neuer 50er Roller schneller als 45 Km/h + Toleranz 10% = 49,5 Km/h ist es bei einer Kontrolle aus. Eventuell wird (darf sie aber eigentlich nicht) die Polizei ein Auge zudrücken wenn er z.B. 55 Km/h fahren kann, aber rechtlich gesehen ist man dran. Und dann ist auch egal ob er 51 Km/h oder 150 Km/h fahren kann.
Der Fahrzeughalter und - Führer hat dafür zu sorgen, dass der Roller die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht übersteigt.
Und wenn die Distanzscheibe, der Gasanschlag oder die CDI sich abnutzen und er mit der Zeit schneller wird, ist man verpflichtet ihn wieder auf die zulässige Vmax zu drosseln.
Ist der Roller ab Werk schneller, muss man SOFORT zur Werkstatt und ihn auf 45 Km/h drosseln lassen.
Ich konnte es auch nicht glauben als ich den Roller mit den Handyverträgen bestellt hatte, was für strenge Regeln für 50ccm Roller gelten und was eine sogar unbewusste Überschreitung (ab Werk schneller als erlaubt) für Konsequenzen hat.
Viel Spaß trotzdem
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Eieiei, ich fand den Vorschlag die für die Richtlinie zuständigen Beamten einen Monat mit 45 km/h durch Großstädte zu jagen nicht so verkehrt
Aber mal im Ernst:
Fahrt ihr den Roller wirklich alle gewissenhaft ein?! 45km/h ist ja schon grenzwertig, aber 25km/h kann ich mir gar nicht vorstellen...Gruß,
BexmanP.S.: Bekommt ihr eure Helme ins Helmfach?
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Wie soll das mit dem Einfahren klappen? Gute Frage.
Die ersten 100km mit max. 25Km/h, dann 35Km/h und dann erst mit 45 Km/h (so in dem Dreh).
Auf den Fahrradweg darf man nicht. Auf einem Fahrradweg mit Mofazeichen auch nicht (da 45 Km/h Roller und nicht 25 Km/h).
Also entweder die Autofahrer extrem ärgern oder die Nachbarn, indem man dauernd um den Häuserblock fährt.
Ich werde ihn wohl ein paar Kilometer locker einfahren und dann muss er zeigen was er kann. Ich fahre garantiert nicht mit unter 45 Km/h in der Stadt auf der Strasse herum.
Vielleicht benutze ich auch erst Fahrradwege mit Mofazeichen und tucker da mit 25 Km/h herum. Das kostet nur ein paar Euro (5-10) wenn man erwischt wird.
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Mein Integralhelm ist ein wenig zu groß, so dass ich den Deckel nicht zu bekomme.
Dafür weiß ich jetzt wie die Alarmanlage geht: 1 mal Tuten = aktiviert und 2 Tuten = aus. Sie springt an wenn man den Lenker bewegt, oder an den Schlössern "fummelt".
Bin heute knapp 50 KM gefahren. Macht sehr viel Spaß, allerdings sitzte ich nicht wirklich bequem. 25 KM/h das ist der Hass! Ich denke nicht, dass man das 500 KM aushalten kann, muß man aber auch nicht, oder? Ich werde bald frisches Öl reintun und dann gehts zügiger vorwärts...
Warum wird immer behauptet, die Versicherung ist von der Leistung befreit, wenn das Fahrzeug schneller als erlaubt fahren kann? Ist es nicht so wie "alex23de" es geschrieben hat. Die Versicherung wird von Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer befreit (Kasko, Wildunfall?), aber die Haftpflichtleistungen an den Unfallgegner muss sie trotzdem erbringen, kann sich aber dann bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer wieder holen. Wenn das getunte Fahrzeug geklaut wird dürfte das doch gar keine Auswirkung auf die Versicherung haben, oder?
Edit:
Lest mal hier was "Burkhard" geschrieben hat: http://www.verkehrsportal.de/b…ion/index.php/t40368.html -
So, hab meinen Roller heute auch endlich erhalten.
Erster Eindruck: Entspricht ziemlich genau meinen Erwartungen. Bin gerade die erste Runde zur Tankstelle gefahren, der Anzug ist meiner Meinung nach völlig ausreichend. Bin allerdings nicht schneller als 30km/h, am Hang auch mal 35km/h gefahren - dem Motor zuliebe.Es wird mir definitiv schwer fallen, die ersten Kilometer in dem Tempo weiterzuzuckeln, dennoch freue ich mich über das Teil, ich denke es könnte sich als ganz praktisch erweisen.
Mein Helm (Lazer Rider Dragon) passt übrigens gerade eben ins Helmfach Sehr gut...
Schöne Grüße,
Bexman -
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine der zu Last gelegten Punkte bei der Anzeige. Es kann natürlich sein, dass die anderen Punkte schwerwiegender sind als Fahren ohne VS und deshalb nicht weiter behandelt wird.
Die 5000 Euro, die sich die Versicherung maximal wiederholen kann habe ich schon mehrmals gehört...also ich habe zumindest keine 5000 Euro herumliegen, wenn ich mit meinem Roller einem Auto reinfahre oder noch viel schlimmer jemanden umfahre.
Den Spaß am neuen Roller möchte ich niemanden nehmen, aber ich finde es gut und richtig, dass eben mal die rechtliche Seite hier im Thread erörtert wurde.
So, jetzt wird weiter gewartet...noch kein Anruf gekommen...
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TTpicard
Ich hoffe Dein Anruf kommt bald! :top:
Übrigens hat mich der Speditionsfahrer nicht angerufen, der stand plötzlich vor der Türe, Glück dass ich da war...Wie soll einem Fahren ohne Versicherung zur Last gelegt werden, wenn man eine Versicherung hat und diese auch für die Haftpflichtschäden aufkommt? Das man dann in Regress genommen wird ist doch eine ganz andere Geschichte, ich denke, das geht sogar nur, wenn nachgewiesen ist, dass der Unfall aufgrund der "Tuningmaßnahmen" passiert ist z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit.
Wie auch immer, das sollte kein pro Tuning Beitrag werden, ich wollte nur eine Klarstellung, ohne Wertung.
Ich habe seit über 15 Jahren ein Zündapp Mokick und an dem nie was "frisiert", kein Bedarf, auch wenn meistens die anderen Fahrzeuge bis 50ccm schneller waren. Und ich glaub der Roller ist für meine Zwecke auch so meistens schnell genug, wenn die Einfahrzeit endlich vorbei ist.P.S.
Wo sind denn unsere TT-Anwälte um die rechtlichen Fragen abschließend zu klären? -
vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt:
bsp. A frisiert seinen roller auf 80 km/h hat nur fe der klasse M.
Fazit: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein vg. nach dem PflVersG ist es nicht, da ein haftpflichtvertrag besteht. Es ist lediglich eine obligenheitspflichtverletzung d. h. der versicherer kann, muss aber nicht, geld zurück fordern.
eine erlöschen be ist nicht mehr ganz richtig. die stvzo wurde zum teil durch die neue (eu) fzv abgelöst. inzwischen muss man schon eine gefährdung nachweisen d. h. mit 80 km/h sind die bremsen nicht mehr ausreichend etc...
wichtig ist auch die v auf der geraden und nicht den berg herunter.
es gibt ein urteil vom olg das von 20% mehr von der bbh spricht. aber aufgemerkt, ist kein bgh urteil und wird von den meisten staatsanwaltschaften nicht beachtet.
ich denke, dass bei 5 km/h schneller schon der polizeibeamte nichts sagt.
aufpassen sollten noch die leutz ohne führerschein oder mofa-prüfbescheinigung. roller auf 25 km/h gedrosselt, schön und gut. jedoch ist das merkmal eines mofa einsitzig. wenn jetzt der roller, wie die meisten, zweisitzig ist, muss eine sitzschale hinten angebracht werden, sonst fahren ohne fahrerlaubnis.
wenn jetzt einer auf der sitzschale sitzt, sehr unbequem, ist es kein fahren ohne fahrerlaubnis. viele machen die sitzschalen weg weils blöd aussieht.
hört sich blöd an, ist aber so. wird jetzt auch nicht unbedingt verfolgt, nur den streß mit der polizei kann man sich ersparen.
hoffe jetzt sind alle fragen beantwortet
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Zitat
Original geschrieben von caoz
naja,also meine Schwalbe fährt ja ohne Modifikation auch schon schneller als 50km/h. ...
Logisch, die ist ja ab Werk wie jede Simson mit 60km/h angegeben. Und dabei laufen die meisten schneller und auch auf einem Rollerprüfstand können die mehrcu
Thomas
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