Rücklastschrift = Anschlussperre?

  • Ich muss schon sagen, langsam zweifele ich an der allgemeinen Lebenstüchtigkeit in diesem Land...


    Ein gesperrter Telefonanschluss bedeutet doch keinen existenziellen Verlust. Wer auf sein Telefon dermaßen angewiesen ist, dem passiert keine RL und so jemand hat für den Ernstfall auch noch eine weitere Leitung von einem anderen Anbieter.


    Wenn mir ein Anbieter die Leitung sperrt, weil ich eine unrechtmäßige (weil falsche Summe) Lastschrift zurück gebe, dann is mir das so oder so egal--denn so ein Anbieter hat umgehend meine Kündigung im Briefkasten und ich würde dem nicht noch weiteren Umsatz generieren, indem ich ihn weiternutze.


    Das Anbieter die Leitung sperren, wenn eine korrekte Rechnung nicht beglichen wird, finde ich nur richtig. Denn es schützt ja nicht zuletzt auch denjenigen, der da in Verzug kommt. Unseriöse Unternehmen bieten ihren Kunden Wege in die Schuldenfalle, seriöse machen sofort den Hahn dicht.


    Ich bin wahrlich kein Lobbyist der deutschen Wirtschaft und Unternehmen, aber wenn ich eine Leistung ordere, dann habe ich meine Verbindlichkeiten im Blick und deren Zahlung hat dann auch oberste Priorität. Sollte ich durch Schicksalsschläge mein Geld für wichtigeres weil existenzielles (Essen, Wohnung, Arztrechnungen etc.) brauchen, dann ist das was anderes, dann wäre aber der Verlust des Telefonanschlusses nix mehr, was mich noch aufregen kann.


    Ich frag mich auch, ob Leute, denen "unverschuldete" Lastschriftrückgaben passieren, nicht vielleicht über ihre Verhältnisse leben oder ein Problem mit Finanzen generell haben? Ich leiste mir nur noch fixe Kosten, wenn ich sie auch begleichen kann. Alles andere nur Cash!


    Offenbar leben manche nach der Devise "ums Geld kümmer ich mich, wenn ich die Rechnung habe". Vielleicht sollte man das lieber tun, bevor man was kauft oder nutzt.


    Es ist richtig, daß man Leute bei Nichtzahlung nicht sofort den Strom bzw. Wasser abstellt und sie nicht aus der Wohnung wirft. Alles andere bedroht aber nicht Leib und Leben. Zumal es an jeder Ecke Prepaidkarten gibt, die sofortige Erreichbarkeit ermöglichen würden, wenn sie denn gefordert ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Ich muss schon sagen, langsam zweifele ich an der allgemeinen Lebenstüchtigkeit in diesem Land...


    Offenbar leben manche nach der Devise "ums Geld kümmer ich mich, wenn ich die Rechnung habe". Vielleicht sollte man das lieber tun, bevor man was kauft oder nutzt.


    Da sprichst du mir aus der Seele: ich hatte die Woche einen am Telefon, der mich angemotzt hat, warum ich ihm eine Mahnung schicke, das sei eine Frechheit, etc. Nachdem ich mir die Unterlagen rausgesucht hatte, hab ich festgestellt, dass um eine Rechnung von vor ZWEI !! Monaten ging und einen Betrag von 41 Euro - da bin ich dann auch nicht mehr ganz so freundlich gewesen und er war dann recht kleinlaut. Bin jetzt in einem 10-Personen-Betrieb und da hängt ja am pünktlich zahlen oder nicht zahlen doch einiges - unter anderem mein Gehalt (das immer überpünktlich gezahlt wird).

  • Ich finde, man sollte hier ein wenig differenzieren zwischen 10 Mann-Betrieben und Konzernen! Sicherlich kann es bei einer kleinen Firma recht schnell um die Existenz gehen. Aber nicht bei einem Konzern, und da braucht hier auch keiner eine Milchmädchenrechnung aufzustellen. Von daher fände ich es besser (wenn es nicht denn schon so ist) ein differenziertes Verfahren einzusetzen, das 1 Mahnung an Leute mit ansonsten einwandfreiem Zahlungsverhalten rausschickt, und den Hahn sofort zudreht bei Neukunden (na ja, vom Marketing her eher schwierig?!), oder solchen, bei denen sich die Mahnungen häufen, oder oder oder.


    Auch wenn hier einige etwas gegenteiliges behaupten: Es kann IMMER passieren, dass mal eine Lastschrift zurück geht, weil z.B. der AG das Gehalt 2 Tage später überwiesen hat. Bei Lastschriften ist es ja auch so, dass es eine gewisse Reihenfolge gibt (von der Bank aus). Zuerst die Miete, dann Raten, dann Kleinigkeiten wie Telefonrechnung etc. Und es kann vorkommen, dass man mal nicht drauf achtet, weil es ja die Jahre zuvor immer geklappt hat, und dann geht mal eine Rg. zurück.


    Nehmt einfach mal ein wenig Eure Scheuklappen ab, dann klappt's auch mit dem nächsten Kunden! :D

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  • Außerdem sollte man auch bei den Rücklastschriften bzw. ihrer Ursache differenzieren: Neben den mangels Deckung nicht eingelösten Lastschriften gibt es auch genug Fälle, wo die Telcos (und zwar ausnahmslos alle) einfach unberechtigte Beträge berechnen und dann einfach per Lastschrift einziehen. Da die meisten nur noch die BEzahlung per Lastschrfit akzeptieren, habe ich als Kunde keine Chance mehr, einfach die Rechnung zu kürzen und entsprechend weniger zu überweisen.


    Gerade dieses VErhalten ist in meinen Augen unerträglich, da Reklamationen wenn überhaupt erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Un da bleibt dann oft nur die Möglichkeit, auch mal eine Lastschrift zurückzugeben und dann den berechtigten BEtrag selbst zu überweisen.


    Wenn man sich in solch einem Fall sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist, kommt man imho mit der Rücklastschrfit am schnellsten zum Ziel: Das Telekommunikationsgesetz sieht für eine Sperre des Anschlusses strenge Voraussetzungen vor, § 45k Abs. 2:


    "Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat."


    Es reicht also aus, dass man die Forderung der Telco schlüssig bestreitet, dass eine Sperre unzulässig wird. Außerdem sind die offenen Forderungen meist unter 75 Euro undschriftlich wird die Sperre in der Regel schon gar nicht angedroht. Hier wird sich zwar wohl gestritten, ob das auch für Mobilfunkanbieter gilt, aber das hat nach meiner Kenntnis bisher noch kein Gericht entgültig entschieden. Also würde ich mich immer auf diesen Standpunkt stellen, erst Recht wenn der Mobilfunkanschluss wegen homezone Festnetzersatz ist. Außerdem ist die Sperre selbstverständlich immer unzulässig, wenn die Forderung unberechtigt ist.


    Die Regel ist doch wohl, dass man bei kleineren unberechtigten Forderungen irgendwann einfach aufgibt und genau darauf scheinen die Telcos zu bauen. Ich selbst habe das in einem Fall aber schon erfolgreich durchgezogen:


    Unberechtigte Forderung von o2, dann meine Aufforderung mit Frist, mir den zuviel abgebuchten BEtrag umgehend zurückzuüberweisen. Die Rücküberweisung ist natürlich nicht erfolgt, also habe ich die Lastschrift storniert. Postwendend kam per E-mail die Drohung, meinen Anschluss zu sperren, was dann ein paar Tage später auch pasasiert ist. Anschließend Antrag auf einstweilige VErfügung beim Amtsgericht gegen o2, die Sperre wieder aufzuheben. Die haben dann die Sperre selbst sofort aufgehoben, ohne eine Entscheidung des GErichts abzuwarten, die noch offenen Forderungen einfach ausgebucht und durften auch noch die GErichtskosten tragen.


    Wenn man sich also so gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzt, hat man wirklich gute Chancen.

    Fahr schneller, damit du ankommst, bevor der Tank leer ist!!!

  • IMO ein guter Beitrag, Hanswurscht. Es wird nämlich gerne vergessen, dass auch große Unternehmen nicht immer im Recht sind. Ich stand auch einmal kurz davor eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen, nachdem auf meine Einwände nicht reagiert wurde. Und, muss ich mir dann die Sperre der Karte gefallen lassen, die ich geschäftlich nutze und brauche, obwohl ich im Recht bin? Es gibt nicht nur böse Kunden...

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Es ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob das eine Lastschrift mangels Deckung zurückgeht oder man sie wegen falscher Berechnung zurückbuchen läßt.
    Wenn Leistungslieferanten falsche Rechnungen stellen, weise ich sie schriftlich darauf hin und kündigen an den Betrag zurückbuchen zu lassen bzw. gleichzeitig den unstrittigen Betrag zu überweisen.


    Damit ist man bis zur Klärung auf der juristisch korrekten Seite.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Damit ist man bis zur Klärung auf der juristisch korrekten Seite.


    Yo, aber ohne Netz, wenn die Karte abgeschaltet ist ;)

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Nö, ist man nicht - hab das schon zweimal durchgespielt und zwar mit E-Plus bzw. T-Mobile.


    Wichtig ist es wirklich nur, den strittigen Punkten auf der Rechnung schriftlich zu widersprechen und den unstrittigen Betrag sofort oder sogar vorher zu überweisen.

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  • Hi habe mit 18 meinen 1. und einzigen Vertrag gemacht (o2) und hatte noch nie Probleme mit den Rechnungen.


    Aber ich sehe in meinem Freundes und Bekanntenkreis oft, dass der Vertrag sogar gekündigt werden muss, weil man irgendwann einfach alle Zahlungen einstellt.



    Man sollte sich vorher überlgen und vorallem überprüfen , ob man dazu wirtschaftlich in der Lage ist.
    Das die Leute in Schwulitäten geraten und nen neg. schufa eintrag bekommen überdenken sie nicht..

  • Ich kann galahad nur zustimmen, man muss differenzieren aus welchem Grund eine Rücklastschrift geschieht. Hier die Verfahren bei Eplus.


    Kto ist erloschen: Der Kunde wechselt gerade seine Bank und hat sein Kto bereits aufgelöst. In dem Fall wird der Kd bei Eplus per SMS benachrichtigt, das er sich zwecks Datenvergleichs bei der Kundenbetreuung zu melden hat - Die Bankverbindung wird von Lastschrift auf Überweisung gestellt >> keine Sperre.
    (anders bei noch aktiven aber nicht gedeckten Kto - da ist der Kd selbst verantwortlich, s.u.)


    Widerruf: Kd bemängelt die Rechnung und lässt Lastschrift per Widerruf zurück gehen. Mahnsperre über 4 wochen wird gesetzt und ein schreiben wird versandt, das der Kd seinen widerruf schriftlich begründen soll, damit dementsprechende Nachforschungen angestellt werden können. >> Keine Sperre (erst wenn der Kd sich nciht zum widerruf äußert, wird kostenfrei gesperrt) Beschwerde wird bearbeitet (von wegen Monate!) und bei falschberechnung direkt per SAP umgebucht, so dass bei erneutem Einzug direkt die Differenz abgebucht wird, oder mit der nächsten Rechnung verrechnet, oder aufs kd.kto zurück überwiesen - je nach situation und wie der kd es haben möchte.


    Adressermittlung: Post kommt zurück, der Kd ist also postalisch nciht mehr erreichbar und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bleibt erfolglos: Zunächst wird der Kd vor Anfrage beim Einwohnermeldeamt per sms gebeten sich wegen adressenabgleichs bei der kd-betreuung zu melden. Erst nach einer Frist wo dieses nicht geschieht, wird die Karte kostenfrei für den Kd gesperrt (die Abfrage beim Amt kostet allerdings 15,- die an den Kd weitergegeben wird.) >> spätestens dann meldet sich der Kd. >> ist auch in sofern legitim, da der Rechnungsausstellende die Rechnung nicht mehr zustellen kann und der KD nicht mehr aufzufinden ist und munter weiter telefoniert.


    In den AGB steht auch im übrigen drin, das sich der Kd dazu verpflichtet RECHTZEITIG Änderungen der Stammdaten bekannt zu geben.


    Der einzige Fall, der übrig bleibt ist der Fall Rücklastschrift "ohne angabe" - die Bank darf selbstverständlich nicht sagen aus welchem Grund die Rücklastschrift eintritt. Kann man aber so rausfiltern, weils die einzige Meldung "ohne Grund" ist. Richtig - mangelnde Deckung >> dann wird die Karte kostenpflichtig für den Kd gesperrt. Die Sperrung ist prinzipiell nur die sperrung von ausgehenden (kostenpflichtigen) Diensten (Gespräche, SMS/MMS, Datenverbindungen)


    Egal ob kleinunternehmen oder Großkonzern, man hat nunmal ne Vertragspflicht zu erfüllen - in dem Fall eine ausstehende Rechnung vom Vormonat zu begleichen. Wenn man Diese Leistung nicht erbringt, muss man sich nicht wundern wenn der andere Vertragspartner sich vorbehält die Lieferung einzustellen >> keine arme, kein Milky Way! Das ist nicht nur bei Mobilfunkanbietern so!


    Wems nicht passt, kann auf Überweisung umstellen, das ist immer möglich (außer bei Web-Tarifen, da ist das Lastschriftverfahren zwingend - man kann schliesslich keinen Überweisungsträger an ne Onlinerechnung pappen), dann hat man ein Zahlungsziel von 14 Tagen bis die erste Mahnung kommt - erst nach einer weiteren Woche wird die Karte gesperrt.


    Kd die von vornherein melden, das es zu einem Engpass kommen könnte, wird meistens ein Mahnstopp eingeräumt.


    Prinzipiell sollte man davon ausgehen, das es sich um erwachsene geschäftsfähige Menschen handelt, die für sich selber und ihr tun verantwortlich sind. Von daher finde ich, das jeder halt mit den Konsequenzen leben muss, wenn er nicht zahlt. Mir selber stand das Wasser auch schon oft bis zum Hals - aber dafür die anderen verantwortlich zu machen, ist blödsinn - wenn ich weiss, das es finanziell nicht so gut läuft muss ich mich halt darauf einstellen - entweder nen notgroschen für die rechnung beiseite legen oder das Telefonverhalten anpassen. und so eine Notsituation passiert selten von heut auf morgen und ist meist vorhersehbar - man hat bei sowas auch immer die möglichkeit sich bei dementsprechenden Lieferanten egal ob mobilfunkanbieter oder einem andereren Dienstleister kontakt aufzunehmen und ne Regelung zur Bezahlung zu finden.


    Was mir aufgefallen ist, das sich hier keine " finanziell notleidenden" Handynutzer darüber aufregen, sondern zum größten Teil Erbsenzähler, denen es ums Prinzip geht und sich durch solch eine Maßnahme in ihrem persöhnlichkeitsrecht beschnitten fühlen. wenn ich schon höre ... ich bekomme meine Gutschrift ZINSLOS später gezahlt, demjenigen möge gesagt sein, das er seine Rechnung regulär 3-4 Wochen später zahlt - ebenfalls zinslos. Solche Erbsenzähler ecken oft im Leben an, weil sie denken, alle müssen sich nach ihnen richten - nach IHREN Prinzipien und IHREN Denkweisen - euch möge gesagt sein, das sich die Sonne nicht um euch dreht und das sich jeder an die gleichen Regeln halten muss - auch ihr. Wenn ihr mit diesen Regeln nicht einverstanden seit, müsst ihr solche Verträge nicht abschliessen. Ihr erklärt euch mit unterzeichnung solcher Verträge jederzeit für ausreichend Deckung auf dem Kto zu sorgen und mit solchen Maßnahmen einverstanden. Es werden keine Sperrungen vollzogen die nicht selber durch den Kd verursacht worden sind. Dann müssen die mit den Konsequenzen leben.


    Ich persönlich finde, das es zwar ergänzende angebote zum festnetz sind, diese aber nie vollständig ersetzen. Keiner ist dazu gezwungen diesen zu kündigen, wenn er dieses angebot selber ablehnt, ist er auch selbst dafür verantwortlich.
    Festnetz gehört zur Grundversorgung, Handyvertrag ist luxus - schliesslich kann man wie schon gesagt auch ohne eingelegte Simkarte einen notruf absetzen, somit ist die Grundversorgung auch hier gewährleistet.


    Ach ja, ich denke in den oft zitierten Gesetzen sollte man auch noch zwischen SPERRUNG und PASSIVIERUNG unterscheiden - Sperrung ist die komplette Abschaltung des anschlusses - Passivierung nur die Sperrung der abgehenden Gespräche/Dienste - Erreichbarkeit ist weiterhin gegeben.

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