Das Uteil bezieht sich auf einen Festnetzanbieter und nicht auf einen Mobilfunkanbieter. Es besagt das man einen Festnetzanschluss nur dann sperren kann oder es eine Sperre gibt wenn man mit 2 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 150 € im Rückstand ist (wird aber unterschiedlich gehandhabt). Im Mobilfunkbereich gab es solch eine freiwillige Regelung auch, wurde aber wieder fallen gelassen. Die AGB des Anbieters behält sich vor den Anschluss nach einer erfolgten Rücklastschrift zu sperren. Das gleiche gilt auch für einen Stromanbieter er darf nach einer verpatzten Rücklastschrift oder bei nichtzahlung einer Rechnung nicht gleich den Anschluss sperren.
Die Gerichte sahen es als wichtig an das Telefon und Strom zum tgl. Bedarf gehört und keinerlei Luxus darstellt und es sogar Lebenswichtig sein kann. Ein Handy gehört nicht dazu, meiner Meinung nach. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.