Rücklastschrift = Anschlussperre?

  • Das Uteil bezieht sich auf einen Festnetzanbieter und nicht auf einen Mobilfunkanbieter. Es besagt das man einen Festnetzanschluss nur dann sperren kann oder es eine Sperre gibt wenn man mit 2 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 150 € im Rückstand ist (wird aber unterschiedlich gehandhabt). Im Mobilfunkbereich gab es solch eine freiwillige Regelung auch, wurde aber wieder fallen gelassen. Die AGB des Anbieters behält sich vor den Anschluss nach einer erfolgten Rücklastschrift zu sperren. Das gleiche gilt auch für einen Stromanbieter er darf nach einer verpatzten Rücklastschrift oder bei nichtzahlung einer Rechnung nicht gleich den Anschluss sperren.


    Die Gerichte sahen es als wichtig an das Telefon und Strom zum tgl. Bedarf gehört und keinerlei Luxus darstellt und es sogar Lebenswichtig sein kann. Ein Handy gehört nicht dazu, meiner Meinung nach. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Squib
    Also da ich täglich mit diesen Problemen (berufsmässig) zu tun habe hier einmal die Antwort:
    Es wird jeder Kunde gesperrt sobald es zu einer Rücklastschrift kommt. Ob es nun 10 Euro oder 300 Euro sind spielt da keine Rolle. Eine Ankündigung gibt es vorher nicht. Sobald das Buchhaltungssystem erkannt hat, dass die Bank dasGeld zurückgebucht hat und das Kundenkonto dadurch nicht ausgeglichen ist wird die Karte für abgehende Verbindungen gesperrt.



    Bitte auch dazuschreiben bei welchem Anbieter, denn bei T-Mobile sperrt nicht sofort.

  • Gerade die Praxis von Eplus halte ich für sehr fragwürdig. Was machen die, wenn ich einen Rechnungsbetrag zurück buchen lasse, weil der falsch ist?


    Vielleicht nicht im ersten Monat, sondern in folgenden Monaten, wenn immer wieder der falsche Betrag eingezogen wird. D.h. wenn die Schuld der Rücklastschrift bei Eplus ist oder nicht abschliessend geklärt ist.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • so eine automatische betragsunabhängige anschlußsperre kann sich imho nur derjenige anbieter leisten, bei dem die kunden es gewohnt sind, oft keine versorgung zu haben und nicht wirklich auf das netz angewiesen sind: also alleine eplus. ;) vodafone oder t-mobile sind hoffentlich nicht so dumm und schalten bspw. einem anwalt, unternehmer oder anderen top-kunden, der seit 10 jahren kunde ist und bisher z.b. 10000 euro umsatz gemacht hat, wegen einer geplatzten lastschrift z.b. wegen kontenwechsel ohne rücksprache das handy ab. das kann ich nicht glauben!

  • Ich würde in solchen Fällen immer SCHRIFTLICH Reklamieren!
    Meist ist dann eine Problemlose Klärung möglich.


    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Ich würde in solchen Fällen immer SCHRIFTLICH Reklamieren!


    Das soundso. ;) Aber ich habe auch den Fall gehabt, dass selbst das nichts mehr gebracht hat. Und dann?

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Anwalt!

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Das auch ;) Aber solange abbuchen lassen oder nicht? Wenn nicht, gibt's eine Anschlußsperre.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Ein Mobilfunkanschluss ist aber kein Festnetzanschluss, von daher wäre ich vorsichtig...


    Festnetzanschluss, Stromversorgung etc. sind Grundversorgungen (mit Kontrahierungszwang beim Anbieter) und da darf nicht sofort abgeklemmt


    Das wurde damals aber nicht festgelegt weil ein Kabel dran hängt, sondern weil es wie Du richtig schreibst "Grundversorgung" ist und man ohne Telefon ziemlich auf dem Schlauch steht. Wenn jetzt mein Anbieter damit wirbt, dass er Festnetz ganz toll ersetzen kann und ich ihn als alleinigen Kommunikationsdienstleister verwenden soll, dann soll das auch für ihn gelten. Wenn er mir meinen einzigen Anschluß abklemmt zu dem er mir geraten hat, dann geht das imho nicht.


    Die Feststellung ich hätte ja nicht auf die Werbung hören müssen, wird einen Richter glaub ich nicht notwendigerweise überzeugen. Der Gesetzgeber hatte ja was anderes vor Augen. Aber vor Gericht ist es wie auf hoher See - und da hilft halt nur ausprobieren. Ich wäre gespannt auf den Ausgang.

  • Bundesgerichtshof!


    In der Regel steht ein entsprechender Abschnitt in den AGBs. Bei Verzug des Kunden ist der Anbieter demnach in der Regel berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen. Eine Sperrung für abgehende Anrufe ist da wohl noch recht human, eine für ankommende wäre wohl fataler. Abgesehen davon: Notrufe funktionieren auch mit gesperrtem Handy! ;)

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