Nach fristloser Kündigung: was sagen beim nächsten Vorstellungsgespräch?

  • Hallo zusammen,


    folgendes ist passiert: meine Freundin hat eine fristlose Kündigung unter abenteuerlichen und teils unwahr wiedergegebenen Umständen bekommen. Dagegen wurde auch bereits vom Anwalt Klage erhoben. Wird am Ende auf ne Abfindung hinauslaufen, ist auch okay so. Aufgrund des völlig vergifteten Betriebsklimas und der unfähigen Chefetage wollte sie eh da weg.


    Das Problem ist jetzt, dass der größte Konkurrent ihrer alten Firma Leute sucht und sie sich da beworben hat. Da sie vom Wissensstand her perfekt da reinpasst wurde Sie auch umgehend zum Bewerbungsgespräch eingeladen.


    Selbiges ist übermorgen. Es wurde schon die Frage nach einem Arbeitszeugnis gestellt, aber einerseits hat sie keines und andererseits wird das vermutlich wenn es kommt so fatal formuliert sein, dass sie dagegen dann das nächste mal klagen muss.


    Wie kann man dieses Thema jetzt im Bewerbungsgespräch am besten umschiffen? Die Frage nach dem Abgang bei Ihrer alten Firma wird sicherlich kommen.

    There and back again...

  • Sowas ist immer blöd und kommt leider häufig vor.
    Vielleicht ist es sogar am besten, so sachlich wie möglich die Wahrheit zu schildern, also ohne über den ehemaligen Arbeitgeber zu schimpfen.


    Künftig dann in regelmäßigen Abständen "Zwischenzeugnisse" anfordern!

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • der alte Arbeitgeber muss ja ein Zeugnis ausstellen, dann soll sie sich ein einfaches Zeugnis austellen lassen, da steht dann nur drin, von wann bis wann sie dort tätig war, und nix anderes.


    Greetz

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Noch ein kleiner Hinweis: Sollte Deine Freundin den neuen Job annehmen, kann sie die Abfindung vergessen. Denn ihr Anwalt hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht, die darauf abziehlt, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt wird. Das ganze wird hinfällig, wenn er einen anderen Job annimmt.
    Vorschlag: Mit dem alten Arbeitgeber direkt und schnell über eine Abfindung verhandeln und erst dann beim neuen Arbeitgeber unterschreiben.


    Zur eigentlichen Frage:


    1. Sie hat Anspruch auf ein Zeugnis, eigentlich auch auf ein wohlwollendes. Sollte auch mit dem alten AG im Zuge der Abfindungsfrage verhandelt werden (am besten Anwalt machen lassen).


    2. Tipp für das Vorstellungsgespräch: Auch wenn der alte Arbeitgeber die letzte S** war, sollte sie sich zurückhalten und möglichst nicht schlecht über ihn reden. Formulierungen wie "unfähige Chefetage" etc. dürften sicher dazu führen, den Job nicht zu bekommen.
    Stattdessen sollte sie sachlich und kurz erläutern (wenn es gefragt wird), warum es auseinandergegangen ist. Oft wird auch nur gefragt, warum sie sich verändern will. Auch dann auf keien Fall überden alten AG herziehen, sondern stattdessen die Vorzüge des neuen AG nennen. Dann klappt das auch.


    Viel Glück


    Uli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!