Wie "händelt" man als Privatkäufer MwSt...

  • Gutschriften


    Hi,


    Ich würde hier noch auf § 151 UStR verweisen, Stichwort Entgeltminderung. Es kommt im Groben darauf an, ob der "Agent" von seiner eigenen Provision was abgibt oder für seinen Kunden einen geringeren Preis mit dem eigentlichen Vertragspartner vereinbart. Da m.E. hier der erste Fall vorliegt, ist es tatsächlich so, daß keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt mangels der unverzichtbaren Voraussetzung des Leistungsaustausches (vgl. BFH-Beschluss vom 14. 4. 1983 - BStBl 1983 II S. 393 ). Allerdings kann man mangels genauer Betrachtung und Verfahrensweise der Händler keine genaue rechtliche Beurteilung abliefern. Und das ganze ist dazu noch relativ unbekannt und hat mit der Logik, das Vorsteuerabzug immer Umsatzsteuerzahlungen vorausgegangen sein müssen rein garnichts zu tun. Es geht hier nur um die Erfüllung der Auflagen des § 15 UStG. Und das der Privatkunde irgendwann mal Steuerschuldner wird, halte ich ohne genauere Recherchen für nicht richtig.


    Mfg
    Rauchen :-)

  • Re: Gutschriften


    Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Und das ganze ist dazu noch relativ unbekannt und hat mit der Logik, das Vorsteuerabzug immer Umsatzsteuerzahlungen vorausgegangen sein müssen rein garnichts zu tun.


    Nachdem ich gestern mal ein wenig gegoogelt habe, kann ich sagen, es ist schon sehr lange bekannt, und genau aus diesem Grund, zahlen viele Händler seit geraumer Zeit ohne MwSt. aus.


    Und meines Erachtens hat es auch mit der oben genannten Logik was zu tun, zumindest sobald er der Händler die ausgezahlte MwSt. mit seiner ausgebenen verrechnet. In diesem Fall nimmt er nun mal MwSt. vom Finanzamt, was dort von der Empfängerseite nie eingegangen ist.

  • Gutschriften


    Hi,


    Die gesamte Gutschriftenproblematik ist ein relativ unbekanntes Beratungsloch. Das Urteil aus 1983 impliziert bereits die Dauer des Bekanntseins des Problems.


    Weiterhin wiederhole ich meine Aussage, das nicht genügend Informationen bekannt sind um eine genaue Analyse durchzuführen. Polemische Aussagen wie "sehr viele Händler machen das so, also müssen das alle Händler so machen" sind im Steuerrecht einfach Unsinn. Jeder Tatbestand ist einzeln zu betrachten und zu bewerten.


    Für deine Google-Aktivitäten würde ich dir zuerst mal die Gesetze und DV und Richtlinien empfehlen, bevor du Recherchen beginnst. Zu deiner dem Umsatzsteuergesetz zugeschriebenen Logik nenn ich hier nur mal ein konkretes Gegenbeispiel, nämlich § 13b UStG. Ein Fall wo der Leistungsempfänger auf einmal durch Willen des Gesetzgebers zum Steuerschuldner erklärt wird. Ausserdem wären hier noch als Beispiele anzuführen Ausfuhr und Veredelungslieferung ins nicht EU Ausland, Vorsteuerabzug trotz Umsatzsteuerfreiheit. Oder Agenturgeschäfte, was hier auch naheliegen könnte, bei denen die Agentur komplett aus der Umsatzsteuerkette rausgehalten wird...es gibt mehrere solcher Beispiele. Ausserdem kann der Privatkunde auch Umsatzsteuer zahlen ohne das vorher Vorsteuer eingegangen ist (Dienstleistungsrechnungen).


    Im Übrigen heisst es Umsatzsteuer und nicht Mehrwertsteuer :D

  • Hi,
    hab mir über das Thema auch schon n paar Gedanken gemacht und bin noch auf keinen grünen Zweig gekommen....


    Wie schauts denn bei diesem Angebot aus?


    AGBs:
    7. Preise und Zahlungsbedingungen
    a) Preisangaben Die Preisangaben im Katalog / Internetangebot sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Kataloges erfolgen, ist WES zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.


    b) Rechnungsstellung Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ggfs. erbrachte ergänzende Leistungen ausgewiesen: wie z.B.: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.


    Hieße doch dann eigentich, dass ich ne Steuerschuld von 19% habe oder was meint Ihr???


    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Maver
    Hieße doch dann eigentich, dass ich ne Steuerschuld von 19% habe oder was meint Ihr???


    Nein.


    Der Händler kann in seine AGB reinschreiben, was er will - aus einer Zahlung, die er an Dich ohne Gegenleistung auszahlt, kann er keine steuerpflichtige Leistung machen. Wenn er eine Gutschrift mit USt-Ausweis schicken sollte, schreibst Du ihm einen kurzen Brief (nachdem Du die Auszahlung erhalten hast), daß Du kein Unternehmer bist und daher dem Ausweis der USt widersprichst. Wenn dann wider Erwarten irgendwann das Finanzamt wegen der Steuer bei Dir klingeln sollte, zeigst Du ihm die Kopie des Widerspruchsschreibens und die Sache ist gegessen.

  • Re: Gutschriften


    @ Rauchen,


    dein Fachwissen ist nicht schlecht. Aber, keines deiner genanntes "konkreten Gegenbeispiele" hat m.E. mit der Gutschriftauszahlung etwas zu tun. Übrigens, gerade mit § 13b UStG kenne ich mich relativ gut aus, ich möchte mal wissen, wo da der Ansatzpunkt sein soll, dass du diesen § zu dieser Thematik anführst?


    Auch dein Agenturgeschäfte Beispiel, hat m.E. mit dieser Thematik nichts zu tun, oder wo siehst du da die Ansatzpunkte?


    Polemische Aussagen? Meines Erachtens würde kein Händler die MwSt. an Privatkunden auszahlen, wenn er sich nicht einen Vorteil davon verspricht. Sage mir nur einen Grund warum er dies tun sollte?

  • Gutschriften


    Hi,


    ich glaube wir verstehen uns nicht ganz :)


    Punkt 1: Meine Beispiele bezogen sich ausschließlich darauf, das im UStG keine Logik vorhanden ist / sein muss und sind nicht fallgebunden. Es gibt einfach keinen § der besagt, das Vorsteuerabzug nur nach Umsatzsteuereingang erfolgen darf. Ich hatte 13b und Agenturgeschäfte nur aufgeführt, um darzulegen, daß es eben diese zwanghafte Logik nicht gibt.


    Punkt 2: Eine rechtliche Beurteilung ist hier einfach nicht möglich ohne genauen! Einblick in die Geschäfte des entsprechenden Händlers zu haben. Die Agenten- und Provisionsgeschäfte sind teilweise nur durch marginale Unterschiede überhaupt zu unterscheiden und zu bewerten. Pauschale (das meinte ich mit polemisch, beruflich geht mir dieses Stammtischgerede ala "mein Nachbar hat 500 Euro ESt-Erstattung bekommen, warum bekomme ich nur 300?" halt schwer auf die Nerven :D ) Aussagen sind hier einfach fehl am Platz. Wenn z.B. der Händler wider Erwarten die Gutschriften nicht von seiner eigenen Provision bezahlt sondern irgendwie anders, ist der Vorsteuerabzug aus den Gutschriften sehr wohl möglich!


    Punkt 3: Der Privatmann wird garantiert, ausser in ganz wenigen Aussnahmen (Bauleistungen ohne Freistellungsbescheinigung z.B.), NICHT zum Steuerschuldner. Ich würde hier § 14c UStG auf die Gutschriften anwenden. Der, der ausstellt, haftet. Es ist einfach so, daß der Privatmann im Umsatzsteuerrecht einfach nicht auftaucht, da es eine reine Unternehmenssteuer ist.


    Punkt 4: Dem Händler kann es eigentlich ziehmlich egal sein, ob er die Gutschrift mit oder ohne Umsatzsteuer auszahlt, da vorher ein Betrag vereinbart wurde. Dieser Betrag wird auch ausgezahlt. Ertragssteuerrechtlich ist es sowieso egal, da def. Ausgaben dargestellt werden. Das einzige Problem erhält er nur, wenn er Vorsteuer daraus zieht und das nach Bewertung des Einzelfalls nicht gesetzeskonform ist und er selbige Vorsteuer wieder zurückzahlen muss.

  • Re: Gutschriften


    Raucher, wir verstehen uns sehr wohl, aber es macht m.E. keinen Sinn hier 13b ins Spiel zu bringen, der so gar nichts mit der Sache zu tun hat.
    Ist zwar auch ein interessantes Thema, vor allem weil dem dt. Staat m.E. nicht gerade wenig Steuern dadurch verloren gehen, weil er von vielen nicht umgesetzt wird.


    Und mich auf eine Stufe mit deinem "Stammtischbeispiel" zu stellen, ist nicht sehr nett, denn Leute die solche Fragen stellen, haben ja nun wirklich keinen Plan.


    Muss ein Privatmann im Umsatzsteuerrecht auftauchen, um in die Steuerschuld genommen zu werden? Kannst dies definitiv bin ja beantworten? Ich glaube nein! Und das ist hier das Thema.



    Es macht für mich keinen Sinn, wenn ein Händler an Privat die MwSt. auszahlt, ohne das er die vor hat daraus die Vorsteuer zu ziehen. Erkläre mir den Sinn, dann kommen wir vielleicht auch weiter.

  • Gutschriften


    Hi,


    Hast du dir § 14c UStG mal angeschaut? Damit wäre ein Teil deiner Frage schon beantwortet. Weiterhin kann ich mit Sicherheit sagen, daß der Privatmann nicht Steuerschuldner wird. Ich empfehle dazu als Lektüre die §§ 13a UStG. Ich fasse kurz zusammen:


    In §1 des UStG werden die steuerpflichtigen Umsätze definiert. In § 13a werden die jeweiligen Steuerschuldner definiert. In § 14c wird festgelegt, daß der Aussteller der Rechnung (und damit auch der Gutschrift, da umsatzsteuerrechtlich kein Unterschied) für falsch ausgewiesene Steuern haftet.


    Bitte, bitte, bitte lies! bevor du erneut schreibst.


    Langsam krieg ich das Gefühl das du nur um des Diskutieren selber diskutierst. Ich habe dir mehrfach §§ und Urteile und Verwaltungsanweisungen genannt die du m.E. nicht gelesen hast. Dabei sind sie ausnahmslos über google.de aufzuspüren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!