ZitatOriginal geschrieben von pithein
Mit 7 Monaten auf Bewährung bleibt man Beamter.
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Nicht unbedingt.
Zwar endet das Beamtenverhältnis nicht Kraft Gesetzes, allerdings kann in einem sich anschließenden Verwaltungsverfahren dennoch auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden.
Dies insbesondere dann, wenn die Straftat in Ausübung des Dienstes begangen wurde. Im zur Rede stehenden Fall dürfte eine Entfernung aus dem Dienst wohl alternativlos sein.
Eine Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe beendet das Dienstverhältnis selbst dann, wenn die (vorsätzlich begangene) Straftat keinerlei Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat und rein dem privaten Bereich zuzuordnen ist.
Sind dienstlich Belange betroffen, dürfte das Verfahren gegen den Beamten mit der strafrechtlichen Ausurteilung kaum beendet sein. Jedenfalls nicht bei Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe. Gegenständlich ist der "dienstrechtliche Überhang" der ausgeurteilten Tat - das ist die Differenz der Konstellationen "Gewalt Bürger -> Bürger" und "Gewalt Polizei -> Bürger". Dass letzteres noch einmal eine andere Qualität hat, dürfte wohl jedem einleuchten.