ZitatOriginal geschrieben von archie83
Natürlich musste der Mitarbeiter tätig werden! Er darf nicht tatenlos zusehen, wie die Bäume gefällt werden, nur weil er meint, das EBA hätte sich halt früher melden müssen.
Der Mitarbeiter ist tätig geworden, und zwar sehr schnell. So gab es ja scheinbar nach Erhalt des Faxes eine Besprechung mit dem EBA, bei welcher die Fällarbeiten scheinbar legitimiert wurden.
ZitatOriginal geschrieben von archie83
Bei der Bahn hat man das Schreiben sicherlich rechtzeitig zur Kenntnis genommen, nur warum sollte man dem Gericht Informationen zukommen lassen, die die Argumente des Gegners stützen? Wäre die Bahn dazu überhaupt verpflichtet gewesen?
Die Bahn ist bestimmt nicht verpflichtet ein erhaltenes Fax innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden an das Gericht weiterzuleiten. Mir ist in der ganzen Gesetzesliteratur keine so kurze Frist bekannt.