Dauer bis Gutschrift bei Girokonten

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Das ist genau das Problem, die Online-Ansicht.
    Einige Banken lassen hier alle schon erfassten Tagesumsätze
    in den aktuellen Saldo einfliessen, andere wiederum zeigen
    sie gesondert als Vormerkung.

    Das heißt dann wohl, was tagsüber angezeigt wird, spielt keine Rolle;
    abgerechnet wird nach taggenauer Wertstellung am Ende des Tages :confused:

  • Ja, wenn du um 9 Uhr 500 € Miese machst, und diese um 17 Uhr wieder ausgeglichen sind, zahlste keine Zinsen. So kenn ich das von meiner Bank.

  • Zitat

    Das heißt dann wohl, was tagsüber angezeigt wird, spielt keine Rolle;


    Jede Bank macht jeden Geschäftstag nen Strich drunter, meist so um 16.00 Uhr und stellt den juristischen Kontostand fest.
    Was danach noch kommt, zählt für den nächsten Buchungstag.


    In Deutschland werden Zinsen noch nach Tagen berechnet. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Ja, wenn du um 9 Uhr 500 € Miese machst, und diese um 17 Uhr wieder ausgeglichen sind, zahlste keine Zinsen. So kenn ich das von meiner Bank.


    So ist es. Die Erklärung von senderlisteffm auf der vorherigen Seite ist absolut zutreffend. Entscheidend ist der TAG der Wertstellung. Innerhalb eines Valutentages wird nicht noch nach Uhrzeiten verrechnet, wie lange ein Konto evtl. an einem Tag im Minus gestanden hat. Entscheidend ist unterm Strich und deswegen ist es auch völlig egal, wenn das Konto tagsüber mal irgendwann im Onlinebanking im Minus stand, weil eine Gutschrift noch nicht sichtbar war.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    deswegen ist es auch völlig egal, wenn das Konto tagsüber mal irgendwann im Onlinebanking im Minus stand, weil eine Gutschrift noch nicht sichtbar war.


    Es gibt jedoch einen Fall zu nennen, wo es nicht egal ist! Überweisungen und Lastschriften werden in einem solchen Fall unter Umständen nicht ausgeführt, wenn der Zahlungseingang zu spät ist.


    In einem besonders wichtigen Fall habe ich mich aber an die Bank gewandt, daß es rechtlich absolut erforderlich sei, daß der Betrag beim Empfänger am Tag vor der Buchung wertgestellt werden müsse. Ging anstandslos! Und das bei der unflexiblen blaugelben "Großbank", die bei vielen hier offensichtlich alles unternimmt, um Kunden los zu werden. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Es gibt jedoch einen Fall zu nennen, wo es nicht egal ist! Überweisungen und Lastschriften werden in einem solchen Fall unter Umständen nicht ausgeführt, wenn der Zahlungseingang zu spät ist.


    Das hängt davon ab, wann der Berater seine Kunden Überziehungen bearbeitet.
    Fiktives Bsp:
    Geldabheben um 10:00
    Berater bearbeitet Lastschrift um 11:00 und sieht, es ist kein Geld da.
    Gehaltseingang nachmittags und damit Konto wieder im Plus!
    Kann alles mal passieren



    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    In einem besonders wichtigen Fall habe ich mich aber an die Bank gewandt, daß es rechtlich absolut erforderlich sei, daß der Betrag beim Empfänger am Tag vor der Buchung wertgestellt werden müsse. Ging anstandslos! Und das bei der unflexiblen blaugelben "Großbank", die bei vielen hier offensichtlich alles unternimmt, um Kunden los zu werden. :rolleyes:


    Jaja, mein Lieblingsthema: Die Post und ihre Bank... :D

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Es gibt jedoch einen Fall zu nennen, wo es nicht egal ist! Überweisungen und Lastschriften werden in einem solchen Fall unter Umständen nicht ausgeführt, wenn der Zahlungseingang zu spät ist.


    Wenn Lastschrift und Zahlungseingang am gleichen Tag erfolgen, dann passiert das nicht. Wenn am Vortag ne Lastschrift war und der Ausgleich erst am Tag der Rückgabe erfolgt, dann kann das schonmal passieren, ja. Gutschrift beider Beträge ist dann am gleichen Tag, das stimmt dann.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn Lastschrift und Zahlungseingang am gleichen Tag erfolgen, dann passiert das nicht.


    Das ist schön zu hören, da geplatzte Lastschriften ja immer gleich einen ganzen Berg Probleme machen!


    Habe da aber keine Erfahrung, weil die Toleranzgrenze bei meinen Konten so hoch liegt, daß so ein lächerlicher Lastschriftbetrag nie zu irgendwelchen Diskussionen führte. Ich vergesse sowas schonmal, speziell wenn zwischen dem Einkauf und der Abbuchung einige Zeit vergeht und dann ist das Konto eben ein paar Tage im Minus, bis es mir auffällt und das Geld vom anderen Konto eingetrudelt ist.


    Aber die angesprochene Überweisung lag so, daß ich gut verstehe, daß da niemand die Verantwortung übernommen hat.

  • jetzt hast Du zweimal quasi das gleiche geschrieben? :confused:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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