Ärger mit dem Nachmieter

  • Hallo zusammen,


    wir haben für unsere alte Wohnung selbstständig einen Nachmieter gesucht, da wir die Wohnung damals in Erbfolge übernommen haben und die Oma meiner Freundin dort ohne Einverständnis des Vermieters Fliesen gelegt hat. Der Nachmieter sollte die Wohnung unrenoviert und mit den Fliesen übernehmen. So stand es in der Anzeige auf immobilienscout24.de, die Wohnungsgesellschaft war damit einverstanden und als die Nachmieter die Wohnung besichtigt haben, waren sie auch damit einverstanden.


    Als uns von der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt wurde, dass die Nachmieter akzeptiert werden, habe ich die Anzeige bei immobilienscout24.de gelöscht - im Glauben, jetzt wäre alles erledigt.


    Allerdings haben die Nachmieter mittlerweile mit der Wohnungsgesellschaft gesprochen, die sich natürlich weigert die Fliesen zu übernehmen (lediglich Küche und Bad könne man lassen), außerdem sollen wir plötzlich alle Wände weiß streichen.


    Da ich die Anzeige von immobilienscout24 nicht mehr reaktivieren kann (habe dort schon angerufen) steht jetzt unsere Aussage natürlich so im Raum.


    Wie sollen wir da jetzt weiter vorgehen? Am einfachsten wäre es natürlich, wir lassen die Arbeiten durchführen, allerdings sehe ich nicht ein, dass unsere Nachmieter, die ja mündlich einer Übernahme der Wohnung im jetzigen Zustand zugestimmt haben, mit ihrer Masche durchkommen.

    There and back again...

  • Ich sag es mal frei Schnautze:


    Wenn nichts Schritftliches festgehalten wurde, dann ist man als Vermieter in Deutschland immer der Depp! Sehr schlechte Karten für Dich (leider, du hast mein Beileid ;) :mad: )

  • Hm, das sind nicht "unsere" Mieter - wir haben lediglich Nachmieter gesucht. Unser Mietvertrag endet in 2 Wochen, weshalb die Sache jetzt auch noch eine unangenehme zeitliche Note bekommen hat.

    There and back again...

  • OK, hatte nen :gpaul:
    Wobei aber die Sachlage nicht anderst ist: Wenn nichts schriiftliches besteht dann hat man schlechte Karten. es steht Aussage gegen Aussage.

  • Was Du in Deine Anzeige reinschreibst wäre sowieso nur bedingt wirksam, den Mietvertrag schließt der Nachmieter ja mit der Wohnungsgesellschaft und nicht mit Dir, also werden die Konditonen über das wie und was zwischen denen abgemacht.


    Du/Ihr habt die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu hinterlassen, d.h. (sofern wirksam vereinbart) renoviert bzw. weiß gestrichen und ohne Fliesen wenn der Vermieter diese nicht übernehmen will. Dumm gelaufen aber ist halt so. Ohne Einverständnis des Vermieters sollten Mieter eben keine größeren Veränderungen vornehmen (lassen).

  • Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird vermutlich schwierig.


    Als Aussenstehender kann keiner beurteilen, ob nun Du der Böse bist, der dem Nachmieter die ungeliebten Arbeiten reindrücken will - oder genau andersrum.


    Absolut no offense :) - aber entweder Du hast unabhängige(!) Zeugen, die das Ganze belegen können, oder es wird ziemlich unentschieden ausgehen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Kannst du die Seite nciht mit der Seite archive.org wiederherstellen? Vielleicht kannst du dann einen Screenshot machen!?

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Unabhängige Zeugen sind immer hilfreich. Beim Besichtigungstermin werden allerdings oft Aussagen gemacht, welche lediglich der Verhandlung dienen sollen.
    Sofern du keine Zeugen hast, die bestätigen können, dass er die Wohnung definitiv unrenoviert übernehmen wollte, wirds schwierig werden.


    Individuelle Vereinbarungen müssen allerdings nicht im Mietvertrag festgehalten werden. Insofern ist die Aussage (ich übernehme die Wohnung unrenoviert u.ä.) auch voll rechtswirksam und er muss den "Vertrauensschaden" ersetzen. (Allerdings müsste der Vermieter den Schaden ersetzt bekommen, weil er dich ja aus dem Mietverhältnis entlassen kann und ER somit die Kosten einer Renovierung tragen müsste.)


    gruß
    Jens


    Edit: @Epa.. ArtIst.Max: Was bringt das aber auch schon die Seite wiederherzustellen? Es kann ja "unrenoviert etc." drinstehn - das schließt ja nicht aus, dass dir der Mieter bei Besichtigung ein Gegenangebot macht, welches du annehmen kannst oder nicht - Also die Immobilienscout24.de-Seite dient lediglich als schwaches Indiz, aber sicherlich nicht als Beweis, da ja oft individuelle Vereinbarungen während den Vertragsverhandlungen geschlossen werden.

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Du hast doch vorher mit der Wohnungsgesellschaft bzgl. der Fliesen gesprochen und diese haben dies doch so abgenickt!? Namen des Ansprechpartners notiert? Da muss sich doch noch irgendwer dran erinnern? :confused:

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Der Ansprechpartner der Wohnungsgesellschaft, der uns vorher gesagt hatte, das alles kein Problem wäre, wenn die Nachmieter die Fliesen haben wollen, erinnert sich jetzt an nichts mehr und sagt er wäre dafür nicht zuständig...


    Wir haben ja nur deswegen selbst einen Nachmieter gesucht, weil die Fliesen unserer Ansicht nach eine Erhöhung des Wohnwerts darstellen und es hirnrissig ist sie wieder entfernen zu lassen. Wir müssen die Fliesen rauskloppen und Linoleum neu verlegen. Ist natürlich der perfekte Ersatz...


    @ Jens:


    Das mit dem Vertrauensschaden habe ich nicht so ganz verstanden. Klar kann die Gesellschaft von uns verlangen das wir die Fliesen entfernen, die Oma meiner Freundin hat den ja einfach so verlegt. Was mir nicht in den Kram passt ist das Verhalten der Nachmieter, die sogar schriftlich von uns haben wollten das wir die Fliesen entfernen obwohl sie die übernehmen wollten.

    There and back again...

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