Einreise mit auswertigen erstanden Artikeln (bei Auslandsstudium)

  • hi leute,


    hier mal ne etwas andere zoll-frage.
    und zwar werd ich ab september für 6 monate in den usa sein (studium). da ich zwischen drin mal heimfliegen möchte, würde ich gerne mal wissen wie es vom zoll gehandhabt wird, wenn man in den usa gekaufte elektronik-artikel (notebook, ps3 etc..) welche man wieder in die usa ausführen will im flieger mit nimmt. wäre das dann "ware" zum ver zollen oder eher normales gebrauchseigentum? bzw. würde denen mein visum und evtl. us studienbescheinigung als legtimation reichen?

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Das ist ein großes Problem. Visum und Studienbescheinigung bedeuten erstmal gar nichts...


    Abgabenfrei kannst Du Waren nur dann einführen wenn Du nachweisbar mehr als 12 Monate im Ausland warst oder nachweisen kannst dass der Aufenthalt mindestens so lange geplant war, auch wenn er früher endet. Zusätzlich mußt du die Waren seit mehr als 6 Monaten in Gebrauch haben und bei der Rückkehr hier einen Arbeitsvertrag oder einen Mietvertrag nachweisen (Studienbescheinigung dürfte auch OK sein). Sind diese Bedingungen erfüllt kann man seinen ganzen Krempel abgabenfrei als Übersiedlungsgut einführen, muß aber bedenken dass alle Waren für eine gewisse Zeit noch der zollamtlichen Überwachung unterliegen und jederzeit kontrolliert werden können. Verleihen, vermieten, verkaufen iss nich in dieser Phase; die Bestimmung dient dazu zu verhindern dass jemand Waren schon frühzeitig mit dem Ziel einkauft, sie als Umzugsgut zu deklarieren und dann später hier zu verticken.


    Bei dir sind diese Bedingungen nicht erfüllt weil Du schon nicht nachweisen kannst dass dein Aufenthalt auf mindestens 12 Monate ausgelegt ist. Zusätzlich hast du die Waren vermutlich nicht nachweislich mehr als 6 Monate in Gebrauch weil dein Aufenthalt gar nicht lang genug ist.


    Dieses Problem wird sich in jedem Fall nach den 6 Monaten bei deiner endgültigen Rückkehr - ohne dass Du es bisher wußtest - stellen, auch wenn Du hier nur nach dem Besuch gefragt hast. Selbst wenn also während des Besuchs alles glatt ginge stehst Du in 6 Monaten mit diesem Problem da...


    Was nun diesen Besuch angeht - das sehe ich auch problematisch. Ich weiß nicht genau wie der Zoll in solchen Fällen faktisch agiert, vielleicht hat jemand anderes damit praktische Erfahrungen.


    Ich male aber mal anhand der Bestimmungen ein whorst-case-Szenario: Ein schlecht gelaunter Zöllner fischt ausgerechnet dich ab. Dass das Noteboook alleine schon die Reisefreigrenze von 175 EUR überschreitet liegt auf der Hand, ganz zu schweigen von anderen Dingen - Handy, Fotoapparat, Mitbringel, etc. etc. etc., die du mitführst und die ebenfalls Werte darstellen. Der Zöllner fordert dich nun auf nachzuweisen dass du die mitgeführten Dinge schon bei der Ausreise in die USA bei dir hattest...
    Bei allen in den USA gekauften Waren wirst Du das aber nicht nachweisen können weil die entsprechenden Belege - die du nicht mal dabei hast - sowieso besagen würden dass diese Dinge in den USA gekauft wurden.
    Der Zöllner unterstellt dir also zu Recht Ware einzuführen, deren Wert über den erlaubten 175 EUR zollfreier Einfuhren liegt und kassiert die vollen Einfuhrgebühren.
    Du argumentierst natürlich dass du wieder in die USA zurückkehren wirst und das Notebook wieder ausführen willst, Du hast sogar ein Rückflugticket in der Hand.


    Die geplante Ausreise kann er dir nun glauben oder nicht glauben; es könnte ja auch sein dass Du es dir zwischenzeitlich anders überlegst und doch nicht wieder ausreist... Was dann?
    Selbst wenn Du als EU-Bürger eine sog. "vorrübergehende Verwendung" anstreben kannst (was ich nicht weiß, weil dein Hauptwohnsitz in der EU ist und dann ist diese Reise kein Besuch eines Nicht-EU-Bürgers, sondern eigentlich die Rückkehr eines EU-Bürgers - weshalb vorrübergehende Verwendung für dich womöglich gar nicht geht) könnte er dir eine entsprechende Zollanmeldung mit Nämlichkeitssicherung etc. aufbrummen damit sichergestellt wird dass Du das Notebook wirklich wieder ausführst. Das bedeutet Formulare, Formulare, Formulare bei der Ein- und der Ausreise, alles reichlich kompliziert.


    Vielleicht glaubt dir der Zöllner aber von vorneherein nicht oder läßt sich erst gar nicht auf solche Aktionen ein, dann hast du gleich "verloren".


    Wenn Du durch den grünen Ausgang latschst ist das eine konkludente Zollerklärung, d. h. wenn Du danach kontrolliert wirst und hast doch anmeldepflichtige Waren dabei wird es seeehr unangenehm. Also gleich den roten Ausgang - aber dann trittst Du dem Zoll ja erst Recht unter die Augen und sorgst noch selber dafür dass die Damen und Herren genau hinschauen...


    In meinen Augen eine sehr undankbare Situation... sowohl bei der vorrübergehenden Reise als auch bei der endgültigen Rückkehr. Ganz sauber und legal kannste in beiden Fällen keinen teureren Gegenstände, die in den USA gekauft wurden, mitführen. WENN Du gefilzt wirst wird es garantiert ne Menge Ärger geben. Dein Aufenthalt ist schlicht und einfach zu kurz um sich in den USA preiswert mit Waren einzudecken um sie dann problemlos mit hierher bringen zu können.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • wow super vielen dank für deinen ausführlichen beitrag! :top:


    hatte mir schon gedacht das es so wie du es beschreibst sein wird.
    bei meinen in deutschland gekaufen und mit in die usa genommen sachen würde ja ein kassenzettel als nachweis reichen. zur not zahl ich zoll und mwst nach, was solls. so viel is das ja auch wieder nicht.


    mir fällt da grade noch ein das ich ja über london (umsteigen) zurückfliege.
    tut sich da evtl. ne chance auf? weil auf innerEU flügen gibt es doch gar keine costums mehr oder?

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Auf Binnenflügen innerhalb der EU gibt es keinen Zoll mehr, aber bei deiner Einreise in die EU. Du wirst in London also in jedem Fall am Zoll vorbei müssen.


    "Einfach mal nachzahlen"... naja. Das sind immerhin 19% MwSt und je nach Artikel womöglich zusätzlich Zoll. Außerdem muß der Zollbetrag, falls man Zoll zahlen muß, ebenfalls mit den 19% versteuert werden, also gleich doppelt teuer. Es kann sich zwar manchmal trotzdem lohnen, aber ganz preiswert ist es meistens nicht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo,


    ich klink mich hier mal ein:


    Versteh ich das richtig, dass wenn ich z.B. 4 Monate in Australien studieren will und ich nen Laptop mitnehme, dass ich den dann in Australien verzollen muss, auch wenn ich den nach den 4 Monaten natürlich wieder mitnehme?

  • Nee, zum Glück nicht :D


    Man müßte jetzt "Experdde" des australischen Zolls sein um das genau zu beantworten, denn dort gelten ja deren Gesetze. Es ging hier um die Frage wie das bei der Wieder-Einreise nach Deutschland/in die EU aussieht wenn man Waren im Ausland gekauft hat.


    Wenn Du im Nicht-EU-Ausland warst und zurückkommst mußt Du bei der Einreise in die EU am Zoll vorbei. Sollte der dich kontrollieren darfst Du im Ausland erstandene Waren mit einem Wert von zusammen max. 175 EUR einführen (Sonderregeln für Tabak, Kaffee, Branntwein...!!!).
    Bei Zweifeln muß nicht der Zöllner dir beweisen dass Waren preiswerter sind, sondern du mußt ggf. anhand von Quittungen nachweisen dass der Wert der mitgeführten Waren nicht höher liegt. Du darfst zwar durchaus höherwertige Dinge mitführen, mußt diese dann aber beim Zoll anmelden und dafür Einfuhrabgaben blechen.


    Alles, was du schon bei der Ausreise mitgenommen hast, kannst du zollfrei wieder einführen - das hat mit den 175 EUR nix zu tun, die beziehen sich nur auf im Ausland gekaufte Waren.
    Wer einen Laptop, eine Kamera, ein Handy etc. bei sich hat und wenn die Geräte dazu nicht nagelneu aussehen wird der Zoll in aller Regel nicht groß fragen sondern zu deinen Gunsten annehmen dass du diese Dinge bei der Ausreise schon bei dir hattest und dementsprechend bei der Wiedereinreise auch nicht verzollen mußt.


    Im Zweifel liegt die Beweislast aber bei dir. Sollte der Zöllner mißtrauisch werden weil Geräte nagelneu aussehen, in Originalverpackungen stecken, bekannte Auslands-Editionen sind, du ungeschickterweise Kaufquittungen bei dir hast, bist allerdings du in der Pflicht die Herkunft der Waren zu beweisen.


    Wenn du dann Belege vorlegen kannst dass der Laptop etc. eben doch hier gekauft wurde und du ihn demnach schon bei der Ausreise bei dir hattest, ist alles OK. Wenn du das aber nicht nachweisen kannst, kann dir der Zöllner Ärger machen, denn dann mußt du die Waren verzollen und dementsprechende Einfuhrgebühren zahlen.


    Für den Fall den Du beschreibst, dass man vorrübergehend als Gast im Ausland war und dann wieder in die EU zurückkehrt gibt es in der EU spezielle Zollverfahren, die es ermöglichen die Ware ohne Zoll zahlen zu müssen mitbringen und nutzen zu dürfen. Allerdings muß man die Waren dann auch sicher wieder mitnehmen.
    Wahrscheinlich gibt es in Australien eine vergleichbare Regel.


    Das bedeutet dann: Du kannst den Laptop mitnehmen, vor Ort benutzen, und auch zollfrei damit in die EU zurückkehren. Nur wenn Fragen gestellt werden ist es gut Belege zu haben dass die Ware hier gekauft wurde und schon bei deiner Ausreise dabei war.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Jetzt muss ich mal fragen:


    Ich war von März 2006 bis April 2007 in den USA. Bin dann nach D-Land mit meinem Krempel, Zoll hatte nichts beanstanded. Nun bin ich wieder in den USA um meinen letzten Krempel zu holen, nochmal 2 Koffer mit Sachen die sich über die 13 Monate angesammelt haben. Glaubt ihr die machen einen Anstand wenn ich wieder am 25 Juli einreise? Visa von den 13 Monaten ist ja noch im Pass und der jetztige Aufenthalt war wirklich nur um mein Zeug zu holen!!!

  • mhh das ding is das mein gepäck in london durchgereicht wird. also ich bekomm das gar net in die finger und verlass die transitarea auch net.

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Also Notebook sollte doch nicht so ein Problem sein, wenn du nicht gerade alles in der Originalverpackung mitnimmst.
    Kann ja gut sein, dass du zum arbeiten zwei Laptops brauchst (oder eins privat und eins geschäftlich)...


    Bei einer Playstation wird es natürlich schon komplizierter.


    Printus: Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich immer meine Quittungen zu Handy / Notebook etc. mitschleppen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Printus: Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich immer meine Quittungen zu Handy / Notebook etc. mitschleppen?


    Bin zwar nicht Printus aber ich kann dir sagen du ersparst dir ein Haufen Zeit und Ärger wenn du z.B die Rechnung von einem Gerät ( Notebook ) was hier in Deutschland gekauft hast mit nimmst. Natürlich nur im Falle des Falls ;).

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