Legionen
Sehe ich auch so, und selbst wenn das ganze für den Händler bindend ist und man als Käufer auf seinem Recht beharren könnte, sollte man es auch mal so sehen, dass angenommen der Händler hat 200 solche Verträge abgeschlossen, bekommt jetzt deutlich weniger Provision, und macht (als Beispiel) 100 Euro Verlust pro Kunde der auf seinem Recht besteht dadurch dass er das Handy für den Kunden ja selbst kaufen muss. Wenn jetzt von den 200 Kunden nur 100 Kunden auf ihr Recht beharren bedeutet das einen Verlust von 10.000 Euro für den Händler, was bei vielen kleinen Händlern das Ende bedeuten würde. Das muss doch auch nicht sein.
Klar ärgert man sich darüber dass einem das Schnäppchen durch die Lappen gegangen ist, ich würde mich dadrüber auch ärgern, aber lieber verzichte ich dann darauf als mit dafür verantwortlich zu sein wenn ich dadurch jemand sein Geschäft ruiniert habe, nur weil ich auf meinem Recht beharre und der Händler sich etwas verkalkuliert hat.
Timeslot
Er wollte mit dem Beispiel eher deutlich machen dass die deutsche Rechtssprechung dazu geneigt ist bei solch massiven Verlustgeschäften wie Haus oder Auto für z.B 1 Euro den Vertrag als nicht verpflichtend für den Verkäufer zu machen, da gab es einige Beispiele in der Vergangenheit. So war sein Beitrag sicher gemeint.