ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von cvdl
Wegen dem eBay-Angebot:
Finde das auch ein bißchen arm - ich habe das Angebot vor zwei Wochen bestellt. Bin mir nicht sicher, ob das rechtlich einwandfrei ist, wenn sie das jetzt so widerruft. Ist vor allem eines: richtig ärgerlich!
Was macht Ihr jetzt?
Gruß,
cvdl
Das eBay Angebot ist verbindlich. Die diversen Handyversandservice Reseller müssen liefern und zwar zum vereinbarten Preis. Ein Widerruf steht sowieso nur dem Käufer zu. Ob Vodafone nun die Provisionen gekürzt hat, berührt das Vertragsverhältnis zwischen den eBay-Verkäufern und dem Kunden in keiner Weise. Wenn die versäumt haben, rechtzeitig ihre Angebote rauszunehmen, ist das alleine deren Problem.
Anspruchsgegener ist der jedenfalls der jeweilige eBay Verkäufer, von dem man Lieferung verlangen kann. Falls die sich weigern, würde ich einfach zum Anwalt gehen - die Rechtslage ist hier völlig zweifelsfrei, sodaß man kein Prozeßrisiko hat.