ZitatOriginal geschrieben von JHV
... Wie soll ich den dafür Belege auftreiben, wenn die selber keine Daten mehr haben? :mad:
Mal abgesehen davon, wie (un-)wahrscheinlich es ist, dass es überhaupt eine nicht nach Null konvergierende Quote für die Gläubiger geben wird: ich würde meine Forderung geltend machen, dabei das letzte mir bekannte SIM-Guthaben beziffern und ggf. für die nochmalige Zahlung der Portierungsgebühr einen Beleg (z.B. Kontoauszug) beifügen. Das sollte ausreichen. Ob man dann, wenn diese Forderung bei der Prüfung nicht (oder nicht vollständig) anerkannt werden sollte, noch weiteren Aufwand treiben will, kann man später entscheiden.