Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Gerade weil der Tarif identisch zu dem von Simyo ist, wäre dann ein Migrationsangebot zu Simyo nicht viel wahrscheinlicher?


    Eben mal 600000 * 25 € = 15 Millionen Euro Extragewinn durch Illegitime Portierungszölle abgreifen, die ihnen sonst, bei Übernahme und Weiterführung entgehen würden, wieso sollten sich die Chefs das entgehen lassen, jetzt wo man es erfolgreich an Telogic durchexerziert hat? :( :o


    PS: Wenn blau schon 1 Mio. Kunden hat, dann wärens im Konkursfall natürlich 25 Millionen Euro ..

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    wusstet ihr schon, dass Blau.de ein virtueller Netzanbieter, MVNO, ist?


    Einer der wie Telogic nur im Netz von E-Plus 'roamt' und keine Tochtergesellschaft eines deutschen Netzbetreibers ist?


    Dass der Vertragspartner bei Überweisung ebenfalls die Blau.de ist und (normalerweise) nicht etwa E-Plus? und dass dieses vorausbezahlte Geld nicht insolvenzsicher ist?


    Nun, dass auch blau.de ein MVNO ist, haut mich nicht mehr aus den Socken - kurz gegoogelt, schon erfährt man, dass auch Aldi, simyo und selbst Tchibo dieses Geschäftsmodell verfolgen (z.B.
    http://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/1207131.htm
    http://www.rhvkl.com/uni/seminararbeit_mobilfunk.pdf).


    Dass Prepaid-Guthaben nicht insolvenzsicher ist, war ja schon beim ersten Inso-Eröffnungsverfahen eine der Fragen, die die Community beschäftigt hatte. Selbst wenn ein reeller Netzbetreiber in die Insolvenz schlittern würde, fiele das Guthaben nach aktueller Rechtsauslegung erst einmal der Insolvenzmasse zu. ("Großer Mario Rö.": Sag uns was Sache ist)

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    wusstet ihr schon, dass Blau.de ein virtueller Netzanbieter, MVNO, ist?...

    Das ist Käse. Ein MVNO schaltet die Gespräche selbst. Blau nutzt aber nicht nur das Netz von E-Plus, sondern auch deren Switching. Ebenso wie Simyo.

  • Zitat

    Das ist Käse. Ein MVNO schaltet die Gespräche selbst. Blau nutzt aber nicht nur das Netz von E-Plus, sondern auch deren Switching. Ebenso wie Simyo.


    Ich geb dir recht, denn nur die Anbieter die Ihre Sim-Karten bei einem Core-Netwerk betreiber schalten (MVNE) wie es Telogic war, nennen sich MVNO und vertreiben die Dienstleistungen bzw. Produkte der virtuellen Netzbetreiber. Die MVNEs betreiben ja nicht nur die Netzzusammenschaltungen für die interconenction, sondern auch ein eigenen HLR, Abrechnungssysteme, das SMSC und MMSC, sowie das Mailboxsystem, siehe bspw. hier http://www.telogic.dk/de/loesungen/mvno-infrastruktur.html .
    GTCOM betreibt jediglich eine Technische Platform, für die Abrechnung. Dass macht die drillisch Telecom aber auch. Simyo und co sind Provider, blau.de ist bspw. ein Mobilfunkdiscounter und oft gibt es auch nur Branding Reseller, wie es Speach war, die Marke die direkt der Telogic gehörte.

  • @ alle, die Probleme bei der Portierung von Telogoc haben:
    Warum wendet Ihr Euch nicht direkt mit der Bitte um Unterstützung an die Bundesnetzagentur? Hilfe wurde doch schon verschiedentlich von dort aus angeboten, falls es Probleme mit der Freigabe gibt!
    Zögert damit nicht zu lange, denn eine erfolgreiche Portierung ist auch an Fristen gebunden. Für den Fall, daß die Portierung nach Kündigung/Insolvenz erfolgt, habt Ihr einen Monat Zeit dafür, danach ist die Nummer (unwiderruflich) weg.
    Nachdem meine Portierung beim ersten Mal von Telogic wegen angeblicher Unterschiede in den Inhaberdaten (die es tatsächlich nicht gab) abgelehnt wurde, habe ich sofort Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Zwei Tage später war die Portierung durch.


    Zum Thema "generelle Insolvnzsicherheit von Prepaidguthaben":
    Das ist eine sehr intresante Frage, die im Grunde darin besteht, ob diese Beträge durch den Anbieter treuhänderisch für den Kunden verwaltet werden und erst Zug um Zug nach Leistungserbringung in das Eigentum des Telekommunikationsanbieters übergehen - oder ob es sich bei jeder Zahlung um einen eigenständiges Rechtsgeschäft handelt, indem man klar definierte Leistungen im Vorhinein zahlt und der Anbieter dafür Leistungen schuldet. Ist letzteres der Fall, würde aus meiner Sicht das Prepaiguthaben in die Insolvenzmasse fallen und der Anbieter dem Kunden damit Leistungen schulden, an deren Erfüllung er ggf. letztlich gehindert ist.
    Damit wäre die Kohle - zumindest vermutlich zum großen Teil - hinüber.
    Man müßte das nochmal tiefer erörtern, aber ich befürchte, daß Letzteres der Fall ist.


    Man ist aus meiner Sicht deshalb immer gut beraten, sein Guthaben nicht ins Uferlose aufzustocken, sondern knapp zu halten!

  • Zitat

    Man ist aus meiner Sicht deshalb immer gut beraten, sein Guthaben nicht ins Uferlose aufzustocken, sondern knapp zu halten!


    Da stimme ich dir voll und ganz zu; und ganz radikal gedacht wäre ich schlecht beraten, mich auf "25 Euro Portierungsgutschrift" beim neuen Anbieter einzulassen, weil dadurch im Ernstfall (wenn auch der neue Anbieter, ein MVNO wie blau z.b. :D pleite geht) eben gleich eine nicht ganz kleine Summe im Feuer steht ..... und ich "freiwillig" nie 25 Euro 'auf einen Sitz' aufladen würde sondern eher 5 oder 10. Diese 25 Euro "Portierungsgutschrift" sind nix anderes als ein riesen Brocken Aufladung die man rein zufällig administrativ noch beim Altanbieter tätigt;


    faktisch ist es aber dennoch - eine überdimensionierte Aufladung die in möglicherweise nicht insolvenzsicherem Guthaben beim neuen Anbieter resultiert.


    [small]by the way, nun geh ich doch kurz auf dein Argument ein bezgl. unterschiedlicher Interpretation:
    Viele AGB etlicher Anbieter, auch blau.de, regeln, dass die *100# - Angabe des Guthabens keinen selbständigen Anspruch auf Leistungen in Höhe des angezeigten Guthabens gewähre.


    Ausserdem hat z.b. Blau.de eine Art Preisanpassungsklausel, dass speziell bei eingetretenen MWSt-Erhöhungen das aufgeladene Guthaben im Verhältnis anteilig nachträglich herabgesetzt werden kann, um dem Rechnung zu tragen.
    Einer solchen Klausel bedürfte es nicht, wenn das Guthaben für bereits hinreichend konkretisierte Leistungen sozusagen absorbiert wäre, sie wäre dann aber vermutlich auch gar nicht vernünftig implementierbar.
    Der Kunde begibt sich ja allein indem er auflädt, noch nicht seiner Auswahlentscheidung ob er später lieber Minuten oder SMS oder eine wilde Mischung aus beidem konsumieren wird.
    Um es mal mit einem Gegenbeispiel zu kontrastieren:
    bei o2 konnte man eine Zeitlang (oder kann immer noch) spezielle Auflade-Vouchers kaufen, die heissen Pack-to-go. Diese ermöglichen z.b. Internet-Tagesflatrates oder Monatsflatrates vom Prepaid-Handy aus. Dabei wird das per *100#-Guthaben für eine juristische Sekunde um den Aufladebetrag z.b. 3,50 Euro erhöht und sofort wieder erniedrigt. Hier würde ich der These von der klar definierten Zahlung für klar definierte Leistungen - deren Erbringung im Insolvenzfall unmöglich werden kann - uneingeschränkt zustimmen.
    [/small]

  • wenn du meinst ... :rolleyes:


    Anton Schlecker stand 2011 noch auf der FORBES-Rangliste der Milliardäre, wurde auf 3,1 Milliarden (nicht Mio.!) $$ geschätzt und war dann im Januar 2012 pleite.

  • Nicht um Obst gehts nun, sondern um Kröten.. die Kröten die von Kunden als Prepaid-Guthaben eingezahlt wurden und die man, da gestern Insolvenz eröffnet wurde, bis 28.2.2013 geltend machen kann / muss.


    Siehe Telogic-Thread.


    Übrigens, auf http://www.Telogic.dk/de/
    sind sämtliche Inhalte gelöscht worden. :D
    Einschliesslich Referenzen...

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