Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • kevin
    Das mit den SMSen stimmt, hab ich auch beobachtet. Manchmal brauchten SMS sogar bis zum St. Nimmerleinstag ;)


    Nochwas zu deinen obigen Erwägungen und Zitaten:


    Wegen der Prepaid-Konstruktion (im AGB-Deutsch: 'Vorleistungspflicht des Kunden') schuldet man die Gegenleistung fürs Mobiltelefonieren aber auch alles übrige im Zusammenhang mit dem Prepaid-Vertrag, also z.b. auch Portierungsentgelt, im Vorhinein.


    So gesehen, ist man als Kunde der Schuldner von Telogic hinsichtlich der Bezahlung für deren (Nicht-)Leistungen ^^


    Und eben diesen Schuldnern = uns Kunden, hat das Insolvenzgericht am 29.10. verboten an die Insolvenzschuldnerin Telogic zu leisten = zu zahlen. So ein gerichtliches Verbot hat Vorrang vor dem was Telogic sagt und auf speach-Webseiten meint.


    Überweisungen zwischen Institutsgruppen dauern seit 1.1.2012 max. 2 Bankarbeitstage. (Werktage ausser Samstag).
    Das heisst deine am Donnerstag den 25.10. abgeschickte Überweisung müsste regulär am Montag den 29.10. gutgeschrieben worden sein.


    Warum das online nun nicht mehr erscheint, liegt allerhöchstwahrscheinlich daran, dass der PC bei Telogic, auf dem ein Skript zur Überwachung eingehender Buchungen lief und fortlaufend in die Prepaid-Verwaltung übertrug, nun nicht mehr läuft. Ein Stück lebendige Funktionalität ist also im Eimer. Und wegen oben erwähntem Verbot, ist das Geld halt nun in der Insolvenzmasse, das heisst es liegt auf dem Zielkonto herum..


    Offenbar besteht kein Bedarf und kein Interesse daran, den Kunden die jetzt noch überweisen, einen realen Gegenwert zu versprechen.


    Jemand riet in diesem Forum, man solle in so einem Fall unter Berufung auf die gesetzliche Privilegierung von Rufnummern (die dem Kunden gehören) und weil man z.b. am 25.10. noch nichts von der neuerlichen Insolvenz wissen konnte, dem Inso-Verwalter ein Fax schicken und darauf hinweisen dass die aufgebuchte Summe ausschliesslich für die Portierung gedacht war.


  • Hey, maRoediger!


    ich denke das durchaus.. und auch wenns mir zwischendrin entfallen sein sollte, so gewiss weiss ich es jetzt auch wieder, warum!


    Grund sind die Telogic-eigenen AGB! Da steht nämlich in Abschnitt


    Zitat

    2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet durch Kündigung oder mit endgültiger Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.

    und in Abschnitt 6.3. steht:


    Zitat

    Mit dem Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen TELOGIC und dem Kunden endet


    Nun ist die passive Erreichbarkeit deutlich kürzer ausgefallen und die Reihenfolge der Ereignisse ist etwas hoppla-hopp, aber unstreitig kann niemand mehr Anrufe empfangen und die SIM-Karten sind definitiv deaktiviert.


    Somit ist der Vertrag durch Telogic qua Automatismus beendet auch ohne dass der Kunde durch Nichtaufladung dazu Anlaß bot.


    So würde ich es sehen, würde aber natürlich eine qualifizierte Gegenmeinung gern hören!


    EDIT: der Aspekt mit den 123 Tagen vor und 30 Tagen danach den du anführst macht mir Kummer; eine Lösung des Dilemmas habe ich nur schemenhaft in Sichtweite :(

  • @ iStephan:

    Zitat

    Jemand riet in diesem Forum, man solle in so einem Fall unter Berufung auf die gesetzliche Privilegierung von Rufnummern (die dem Kunden gehören) und weil man z.b. am 25.10. noch nichts von der neuerlichen Insolvenz wissen konnte, dem Inso-Verwalter ein Fax schicken und darauf hinweisen dass die aufgebuchte Summe ausschliesslich für die Portierung gedacht war.


    Dieser "Jemand" war ich. ;-)
    Ich hätte in einem solchen Fall jedenfalls den Insolvenzverwalter unverzüglich angeschrieben!


    Zum Thema Vertragsende...:
    Punkt 6.3. der Teunlogic-AGB lautet wörtlich:

    Zitat

    Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zwei monatige Phase der passiven
    Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit
    dem Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid
    Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen TELOGIC und dem
    Kunden endet.....


    Nun stellt sich die Frage, wann genau das Aktivitätszeitfenster anfängt - und wann es endet!


    Dazu sagt Absatz 6.2. folgendes:

    Zitat

    6.2 Maximal kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters 24 Monate betragen. Die
    jeweilige maximale Dauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.


    Basis wäre hier der Zeitpunkt der letzten Aufladung. Danach würden mindestens 13 plus zwei weitere Monate folgen - und erst dann die Beendigung des Vertragsverhältnisses nach AGB.


    Von da ab hätte man dann 30 Tage Zeit für die Portierung - oder man kündigt oder Teunlogic wird beerdigt, womit der Vertrag mangels Partner hinfällig ist.

  • Im Zweifel würde ich das Schreiben zunächst an die Faxnummer von Telogic senden:
    0231/87800699
    und ausdrücklich an den Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger,
    adressieren. Parallel natürlich auch per Post:
    Herrn RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
    Königswall 21
    44137 Dortmund.


    Wenn die direkte Faxnummer noch gefunden wird, kann man es nochmals hinterhersenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von MaRoediger
    Dieser "Jemand" war ich. ;-)


    :o :o :o


    Zitat


    Ich hätte in einem solchen Fall jedenfalls den Insolvenzverwalter unverzüglich angeschrieben!


    Zum Thema Vertragsende...:
    Punkt 6.3. der Teunlogic-AGB


    Musste mir erst die Augen reiben, aber klar, hier wird es deutlich: Te-Unlogic! :top:


    Zitat

    lautet wörtlich:


    Nun stellt sich die Frage, wann genau das Aktivitätszeitfenster anfängt - und wann es endet!


    ich gebe ja zu, dass die von mir zitierten Passagen gezielt auf den Fall zugeschnitten sind, dass der Kunde dies und jenes macht & oder auch nicht macht (z.b. Guthaben aufladen) und dass dann dies & jenes die Folgen daraus sind (z.b. halbe und ganze Deaktivierung).


    Würde man das eng fassen und sagen, das gilt eben nur für Aktivitätszeitfenster die der Kunde anleiert bzw. versäumt, stellt sich für mich aber sofort die nächste Frage:


    " Sind AGB überhaupt zulässig, die so gelesen werden wollen, dass feinmaschige, enge, engste und rigide Vorschriften mit Terminplan und Mindestzahlungen etc. für das Verhalten des Kunden erlassen und eine Kündigung fingieren für den Fall dass er keine Vorleistungen mehr erbringt, während gleichzeitig solche analogen Vorschriften / Sanktionen für Pflichtverletzungen und Nicht-Handlungen des Mobilfunkanbieters völlig fehlen?


    Wäre es nicht eine grobe und daher im AGB - Recht unzulässige Benachteiligung die obendrein nicht gerade offensichtlich ist, wenn die AGB für den Fall der permanenten Leistungsunfähigkeit von Telogic keine Vertragsbeendigung vorsehen und dem Kunden somit zumuten, an einen Vertrag gebunden zu sein, der ihm nichts bringt, aber als Schaden den selbst zu tragenden Portierungsaufwand zumutet?


    Nicht nur das Fehlen gleichartiger (symmetrischer) Regelungen zulasten Telogic an sich, sondern auch die Unausgewogenheit derselben könnte kassiert werden ..

  • iStephan:

    Zitat

    und dem Kunden somit zumuten, an einen Vertrag gebunden zu sein, der ihm nichts bringt, aber als Schaden den selbst zu tragenden Portierungsaufwand zumutet?


    Darauf kann man ganz leicht antworten:
    Nein!
    Der Kunde kann doch bei Nichterfüllung des Vertrages durch den "Partner" (im Zweifel sogar fristlos) kündigen und ist damit sofort frei. Im vorliegenden Prepaid-Fall kann er sogar ohne Grund jederzeit kündigen. Insofern wäre er durch diese AGB nicht benachteiligt.


    Und da sind wir wieder bei der Abnötigung von Portierungszöllen, wo wir beide ja nun absolut übereinstimmende Auffassungen haben.


    Mir ging es doch nur darum, daß kein Kunde, der seine Nummer (nun noch) mitnehmen will, daran gehindert werden könnte, weil möglicherweise der Vertrag schon vor mehr als 30 Tagen geendet hat...

  • Ich komme nochmal zurück auf mein posting von heute früh:


    Bin ich die einzige mit login-Problemen bei solomo? Ich habe es gerade nochmal probiert, es kommt wieder die gleiche Fehlermeldung. Na wenn das kein Zufall ist, ich hatte seit ich bei solomo bin nocn NIE Probleme mich einzuloggen, nur jetzt wo ich Guthaben aufgeladen habe um zu portieren geht es nicht mehr. Nur dort kann man noch den Guthabenstand abfragen, per Handy geht ja auch nicht mehr wenn sich die Simkarte nicht mehr ins Netz einbucht. Das wird echt immer gruseliger bei dem Laden :rolleyes: :mad: :eek:

  • MaRoediger: Ich sehe die dann folgende Kostentragungspflicht durch den Kunden durchaus als Schaden an ;-)


    - -


    Kann denn ein Kunde daran (MNP) wegen der 30-Tage-Einrede gehindert werden, deiner geschätzten Ansicht nach, oder kann er nicht?
    [small].. das ist hier die Frage - [/small]


    Eventuell kann man auch einfach verlangen, für den Fall der Deaktivierung mit Kündigungswirkung die Nummer unbefristet bereitzuhalten und nicht an E-Plus zu übertragen wenn das nicht vom Kunden erlaubt ist. Immerhin ist es eine Sondersituation.


    Telogic hütet sich, obwohl zu redlicher Kommunikation verpflichtet, das Wort "wir kündigen den Vertrag" in den Mund zu nehmen.
    Bei Vzmobil oder Lokalisten - Tarifeinstellung etc. gab es doch von o2 Kündigungsbriefe. o2, anderweitig vielgescholten, hat sich hier getraut, die Kündigung offen zu kommunizieren und es war sonnenklar, dass die Portierung zu einem "nahestehenden " Anbieter kostenlos sein sollte.


    Das wird doch sicher monetäre Gründe haben wenn Telogic es gerade nicht so macht wie o2 .. :rolleyes:


    EDIT jdf:


    Keine Sorge du bist mit dem Problem nicht allein .. auch meine Solomo-SIM-Karte kann online nicht mehr administriert werden. Meine Vermutung ist: das Telogic-Konglomerat will im Zuge der anstehenden Operette nochmals kniefällig angefleht werden zu ermöglichen die Portierungszölle nochmals auf einem Anderkonto überweisen zu dürfen :mad:

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