kevin
Das mit den SMSen stimmt, hab ich auch beobachtet. Manchmal brauchten SMS sogar bis zum St. Nimmerleinstag
Nochwas zu deinen obigen Erwägungen und Zitaten:
Wegen der Prepaid-Konstruktion (im AGB-Deutsch: 'Vorleistungspflicht des Kunden') schuldet man die Gegenleistung fürs Mobiltelefonieren aber auch alles übrige im Zusammenhang mit dem Prepaid-Vertrag, also z.b. auch Portierungsentgelt, im Vorhinein.
So gesehen, ist man als Kunde der Schuldner von Telogic hinsichtlich der Bezahlung für deren (Nicht-)Leistungen
Und eben diesen Schuldnern = uns Kunden, hat das Insolvenzgericht am 29.10. verboten an die Insolvenzschuldnerin Telogic zu leisten = zu zahlen. So ein gerichtliches Verbot hat Vorrang vor dem was Telogic sagt und auf speach-Webseiten meint.
Überweisungen zwischen Institutsgruppen dauern seit 1.1.2012 max. 2 Bankarbeitstage. (Werktage ausser Samstag).
Das heisst deine am Donnerstag den 25.10. abgeschickte Überweisung müsste regulär am Montag den 29.10. gutgeschrieben worden sein.
Warum das online nun nicht mehr erscheint, liegt allerhöchstwahrscheinlich daran, dass der PC bei Telogic, auf dem ein Skript zur Überwachung eingehender Buchungen lief und fortlaufend in die Prepaid-Verwaltung übertrug, nun nicht mehr läuft. Ein Stück lebendige Funktionalität ist also im Eimer. Und wegen oben erwähntem Verbot, ist das Geld halt nun in der Insolvenzmasse, das heisst es liegt auf dem Zielkonto herum..
Offenbar besteht kein Bedarf und kein Interesse daran, den Kunden die jetzt noch überweisen, einen realen Gegenwert zu versprechen.
Jemand riet in diesem Forum, man solle in so einem Fall unter Berufung auf die gesetzliche Privilegierung von Rufnummern (die dem Kunden gehören) und weil man z.b. am 25.10. noch nichts von der neuerlichen Insolvenz wissen konnte, dem Inso-Verwalter ein Fax schicken und darauf hinweisen dass die aufgebuchte Summe ausschliesslich für die Portierung gedacht war.