Das war ja irgendwie klar. Vermutlich haben bis jetzt sehr viele schon portiert und der Strom der 25€ Zahlungen ist versiegt. Nun kann man wieder in die Insolvenz gehen. Schon komisch.
Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)
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Zitat
Original geschrieben von radarfalle
Das war ja irgendwie klar. Vermutlich haben bis jetzt sehr viele schon portiert und der Strom der 25€ Zahlungen ist versiegt. Nun kann man wieder in die Insolvenz gehen. Schon komisch.Jetzt geht man in die Insolvenz, bevor man die beantragten Guthabenauszahlungen bearbeitet hat. Ich habe vor über einem Monat beantragt. Im Solomo- Kundenbereich wird mein Guthaben immer noch angezeigt. Da wurde nichts bearbeitet.
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Dann ist das ja tatsächlich so eingetreten, wie ich schon hier im Forum vermutet hatte.
Mit der Auszahlung des Restguthabens wird so lange gewartet, bis man sich wieder in die Insolvenz rettet....Grenzt das nicht schon an Verschleppung und ggf. Betrug?
Auf meine Aufforderung per Fax. mein Guthaben auszuzahlen wurde nicht reagiert. eine Frist hatte ich von zwei Wochen gesetzt die letzten Freitag ausgelaufen ist.
Einen Mahnbescheid brauche ich jetzt wohl auch nicht mehr zu beantragen... -
So wie ich die Gesetze gelesen hatte, habe ich es so verstanden:
Eine vorläufige Insolvenz darf nur aufgehoben / beendet werden, wenn der Betrieb gesichert ist und nicht gleich wieder insolvent wäre.
Aber nach der Aufhebung wurde - m.E. in vorhersehbarer Weise - jeder nachhaltige Geschäftszweck beseitigt.
Das Geschäftsmodell "Wegportierungen abwickeln" ist m.E. naturgemäss kein Nachhaltiger Geschäftszweck und daher war die Aufhebung der 1. Insolvenz illegitim, eben weil kein nachhaltiger Geschäftsbetrieb mehr gesichert war.
Das ganze schrammt sehr hart an der Grenze zu Rechtsbeugung.
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Es war aber damals auch nicht unbedingt vorhersehbar, dass Telogic direkt am Tag nach Aufhebung der vorläufigen Insolvenz die Sendemasten durch Eplus abgeklemmt werden.
Vielleicht gab es ja ein nachhaltiges Konzept, was aber dadurch zunichte gemacht wurde. -
Zitat
Original geschrieben von rstdd
Achtung,Telogic wieder im vorläufigen Insolvenzverfahren:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 129/12
29.10.2012, um 10:44 Uhr
(Sorry für Doppelposting hier und im Telogic-Insolvenz-Thread, aber ich denke, das ist wichtig)
Somit kann man jetzt wieder nur dringend davon abraten, Guthaben für Portierungen aufzustocken.
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E-Plus gehörte vorher zu den Großgläubigern.
Wenn sie den Inso-Antrag stellten, waren sie dafür verantwortlich.
Wenn sie der Aufhebung zustimmten, waren sie auch dafür verantwortlich. Diese Entscheidung ist m.E. nur möglich , wenn sie in die Bücher schauen konnten, und da mussten sie ja wissen, ob sie von der Beendigung zufriedengestellt werden oder nicht.Wenn sie ihre wahren Absichten, nämlich den Weiterbetrieb zu vereiteln, dabei geheimgehalten haben, dann haben sie die fehlerhafte Einstellung / Aufhebung zu verantworten (da weiss die linke nicht was die rechte tut)
Es sei denn, man definiert "Weiterbetrieb" als "Portierungsgroßbaustelle".
ZitatSomit kann man jetzt wieder nur dringend davon abraten, Guthaben für Portierungen aufzustocken.
Das tu ich doch die ganze Zeit -
@ iStephan:
ZitatEine vorläufige Insolvenz darf nur aufgehoben / beendet werden, wenn der Betrieb gesichert ist und nicht gleich wieder insolvent wäre.
Aber nach der Aufhebung wurde - m.E. in vorhersehbarer Weise - jeder nachhaltige Geschäftszweck beseitigt.
Das Geschäftsmodell "Wegportierungen abwickeln" ist m.E. naturgemäss kein Nachhaltiger Geschäftszweck und daher war die Aufhebung der 1. Insolvenz illegitim, eben weil kein nachhaltiger Geschäftsbetrieb mehr gesichert war.
Das ganze schrammt sehr hart an der Grenze zu Rechtsbeugung.Ich weiß zwar, was Du sagen willst, aber Dein erster und zweiter Satz führen in verschiedene Richtungen! Wenn tatsächlich erst nach der Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der nachhaltige Geschäftszweck wieder beseitigt worden ist, wäre die Aufhebung zu diesem Zeitunkt ja gerechtfertigt gewesen. "Vorhersehung" ist aus meiner Sicht kein juristischer Begriff. Wenn die wirklich einen "Phantom"-Investor präsentiert hatten, der glaubhaft machen konnte, das Ganze wieder auf die Beine stellen zu wollen und zu können, dann wäre die Aufhebung gerechtfertigt.
"Rechtsbeugung" sehe ich da weniger - die Frage ist eher, ob man Telogic nicht Täuschung des Gerichtes vorwerfen könnte, aber das wird das Gericht schon klären.Es sieht tatsächlich so aus, als wenn es sich nun um ein neues Insolvenzeröffnungsverfahren handelt. Jedenfalls wird dieses Insolvenzeröffnungsverfahren nun unter einem anderen AZ geführt als beim vorherigen. Wir beide vertraten ja zwischendurch die Meinung, daß es ja noch nicht einmal ganz klar war, ob das vorherige Insolvenzeröffnungsverfahren überhaupt beendet wurde oder nur die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden sind.
Nun scheint es klar.@ Alle:
Allen, die sich nun im Moment noch mit dem Gedanken an eine Portierung und damit der Auffüllung von SIM-Karten-Guthaben tragen, würde ich dringend raten, daß im Moment nicht zu tun.
Die SIM-Karten-Guthaben fallen vermutlich an die Masse, jedenfalls dürfte nach dem Beschluß des AG Dortmund vom 29.10.2012 klar sein, daß Telogic im Moment keinen Zugriff darauf hat.
Man sollte also entsprechende Veröffentlichungen dazu abwarten oder den vorläufigen Insolvenzverwalter anschreiben und fragen, wie weiter vorzugehen ist. Seinerzeit mußte der Portierungszoll auf ein Sonderkonto des vorl. Insolvenzverwalters überwiesen werden, was bedonders bitter für die sein durfte, die noch reichlich "SIM-Karten-Guthaben" haben.Aber es wird doch wohl hier niemand aufheulen und sagen: "Also, wenn ich das gewußt hätte..." - oder?
istefan und ich haben doch nun in unzähligen Beiträgen darauf verwiesen, daß aus unserer Sicht Telogic durch Portierungszölle, Affliate Marketing und die Gewinnung validierter Kundendatensätze (Ausweiskopien) nur noch soviel Kohle wie möglich generieren will und nicht daran denkt, Guthabenauszahlungen vorzunehmen, bevor man sich dann erneut in die Insolvenz verabschiedet.
All denen, die noch SIM-Karten-Guthaben in nennenswertem Umfang hatten, hatte ich schon vor Wochen empfohlen, nach Auszahlungsaufforderung per Fax mit knapper Fristsetzung sofort Mahnbescheid zu erlassen.
Ob das zeitlich noch dazu gereicht hätte, Geld zu bekommen, sei dahingestellt, nun dürfte es aber in jedem Falle weg sein.Wer sich nun noch weiter ärgern will, der schaut nochmal kurz auf der Webseite von Telogic nach; dort wird noch immer so getan, als sei alles zum Besten - inklusive des "Heraufzähl-Scriptes", was zusätzlich in die Irre führt.
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Hier noch etwas älteres aus 2009 was unversehens wieder brandaktuell wird, wenn Telogic liquidiert wird:
ZitatSeit Sonntag 6 Uhr ist klar: Der Ausverkauf von Quelle hat begonnen. Alles andere als klar ist, was mit den Kundendaten geschieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einen Verkauf an Dritte nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. "Der Insolvenzverwalter muss dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden", so Vorstand Gerd Billen.
Stichwort Listenprivileg!
Musterschreiben Quelle zur Datenlöschung Kundendaten:
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbc…loeschung_quelle_2009.docMeiner Meinung nach sind freilich auch Telogic-Rufnummern
(01570...) die derzeit noch in Geiselhaft sind, personenbezogene Daten. -
Somit bin ich froh, dass ich noch portiert habe und sich somit der Schaden (25€ IPZ) durch das Startguthaben beim neuen Anbieter kompensiert worden ist. Hoffe das Telogic noch ordentlich eins drauf bekommt, weil sie die Auszahlung von Restguthaben über Wochen nicht durchgeführt haben.
Schlussfolgerung: Halte niemals deutlich mehr als 25€ Guthaben bei einem Anbieter vor.
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