Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Möglicherweise hast du recht. Ich habe gerade gesehen, dass der Antrag auf Restguthabenauszahlung für So Smart an Solomo in Fröndenberg geschickt werden muss.


    Dann gibt es wahrscheinlich tatsächlich nichts zurück.


    Warum schon wieder so fatalistisch?


    Wie in der im August verschickten Infografik unschwer zu erkennen, ist die Lage zwischen Solomo und Telogic / Gesmo absolut symmetrisch konstruiert. Und demnach ist der GSM-Vertragspartner beim So smart eben Gesmo und nicht solomo.


    Dass die Anträge etc. eventuell an Solomo adressiert werden, kann an irgendwelchen Vereinbarungen bezüglich Kundenservice liegen; aber rein vertraglich tippe ich darauf dass Solomo nur als Bote für Post zwischen dir und Gesmo tätig ist.


    Aber ihr könnt gerne mal unter Insolvenzbekanntmachungen.de nachschauen; vielleicht ist Gesmo ja zwischenzeitlich ebenfalls insolvent!?
    Der einzig mir bekannte Vermarktungspartner von denen war ja Solomo ...

  • Nachtrag:


    http://www.mobilfunkservices.com/Präsentation/tabid/373/language/de-DE/Default.aspx


    Wenn man o.g. Präsentation anschaut (vor allem Zitat: "keine Installation auf Ihrem PC notwendig"), gewinnt man den Eindruck, dass auch ElaHü, stefsch oder ich mithilfe von Gesmo einen D2-Tarif aus der Taufe hätten heben können.


    Von wegen eigenes HLR, eigenes Netz im Background wie bei Telogic, all das ist hier nicht der Fall. Die "Fertigungstiefe" ist hier weitaus geringer. Vodafone hat einfach nur seine Providerschnittstelle zu einem eigenständigen "Produkt" bzw. "Webinterface" fortentwickelt. Ein virtueller Betreiber im engeren Sinne kommt dabei nicht raus ...

  • Mir ist halt nur vorhin aufgefallen: Der Auszahlungsauftrag von Solomo Pro geht zwar an den Adressat Solomo, aber an die Postadresse von Telogic in Dortmund. Im Solomo- Forum hat ein Mitarbeiter dann auch durchblicken lassen, dass der Auszahlungsantrag an Telogic direkt geht.


    Der von Solomo So Smart ist aber an die Solomoadresse in Fröndenberg gerichtet.


    Okay, ich habe auf 2 Solomo so Smart Karten noch ca je 4,50€ darauf Ich habe sie in einer Aktion für 2 € mit 5 € Guthaben gekauft. Ich weiß auch, dass manche Anbieter Starguthaben grundsätzlich nicht auszahlen. Welche Chancen habe ich auf eine Auszahlung. Lohnt es sich 2 mal Porto (90ct ind notwendig), 2 Kopien und 2 Briefumschläge zu investieren?

  • Lohnt wohl eher nicht, aber mindestens einmal Porto und einen Umschlag solltest Du sparen können, wenn Du die Anträge bündelst ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Der von Solomo So Smart ist aber an die Solomoadresse in Fröndenberg gerichtet.


    Okay, ich habe auf 2 Solomo so Smart Karten noch ca je 4,50€ darauf Ich habe sie in einer Aktion für 2 € mit 5 € Guthaben gekauft. Ich weiß auch, dass manche Anbieter Starguthaben grundsätzlich nicht auszahlen. Welche Chancen habe ich auf eine Auszahlung. Lohnt es sich 2 mal Porto (90ct ind notwendig), 2 Kopien und 2 Briefumschläge zu investieren?


    ElaHü, mir war nicht ganz klar gewesen dass So Smart ja ebenfalls was zum Aufladen ist, wenngleich auf Postpaid-Basis, und da das Guthabenkonto bei solomo direkt geführt wird ist nun klar, dass das Guthaben erstmal auf Eis liegt, entweder bis zur Wiederaufhebung der Insolvenz oder bis zur Schlussverteilung derselben.


    Wenn es so läuft wie bei Telogic, Inso-Antrag am 24.7 --> Aufhebung am 12. September, müsste man mit mind. 10 Wochen rechnen. Und ich vermute, diesmal kommt es nicht zur Aufhebung, da die Lage bei Solomo anders ist. Wochenlang Portierungszölle von tausenden Kunden kassieren, diese Möglichkeit besteht für Solomo ja wohl nicht, da es beim So smart vermutlich viel weniger Kunden gibt.


    Wenn ich deine Kosten überschlägig im Kopf nachvollziehe, komme ich auf 2,20 Euro "Transaktionskosten", sowie bei einem fiktiven Stundenlohn von 10 Euro und einer Wegezeit bis zum Postkasten von 15 Minuten auf weitere 2,50 Euro...


    Transaktionskosten = 4,70 Euro.


    Wenn man völlig im dunkeln tappt, kann die Insolvenzquote Null sein (Abweisung mangels Masse) oder 100% (weisser Ritter taucht auf und übernimmt alle Verbindlichkeiten). Wenn jeder Betrag zwischen 0 und 100 gleich wahrscheinlich ist, kann man 50 % ansetzen.


    Ohne weitere Information kann man - um die Fehlerschätzung betragsmäßig zu minimieren - also mit 50% Insolvenzquote rechnen, das heisst ich würde die zu erwartende Erstattung von 2x 4,50 = 9 Euro nur mit der Hälfte, also 4,50 Euro ansetzen.


    Von daher geht die Entscheidung knapp zu ungunsten des Erstattungsantrags aus.


    Bezieht man einen längeren zu schreibenden Brief ein, in dem man gegen etwaige Auszahlungsgebühren anarbeiten muss, oder darlegen, wieso Startguthaben doch auszuzahlen ist, wird das Verhältnis Aufwand / Ertrag noch ungünstiger.


    Wenn du allerdings wie ich einen Copyshop mit Faxgerät in 8 Minuten um die Ecke hast und für 50 Cent den ganzen Plunder hinfaxen kannst, sieht die Sache ganz anders aus. (SIM-Karte einfach mitfaxen :p )
    EDIT: Da dein Verzicht, Ela, indirekt anderen Insolvenzgläubigern zugute käme und bei denen unvorhersehbarerweise die Quote über die Wirtschaftlichkeitsschwelle heben könnte, würde ich dennoch zu einem Antrag raten, allerdings dessen Aufwand minimieren.
    Also: formloses Schreiben statt vorgefertigtes Solomo-Formular , somit billig 1seitig zu verschicken; beide SIM-Nummern und Rufnummern reinschreiben; "ich kündige" reinschreiben, Restguthabenabfrage-Ergebnisse einzeln reinschreiben, Summe daraus ebenfalls, Rückzahlung dieser Summe verlangen.
    Als Fax möglichst für 50 Cent verschicken (in meiner Stadt kann man das auch am Service-Point der DB für 1 Euro) und Kopie sowie Sendebericht aufbewahren.
    Vorteil: Umschlag gespart, mehrere kopien gespart; Anspruch gesichert. Das ganze kann man dann als Lotterie ansehen.

  • Naja, beim Stundenlohn incl. Lohnnebenkosten muß man schon mindestens 20 Euro ansetzen, 10 Euro reichen da bestimmt nicht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • In eigener Sache arbeitet ElaHü doch quasi schwarz :D
    Als Hausfrau mit >= 1 Sohn darf sie das ;)


    Bernhard, am Ergebnis des 1. Teils ändert es nix.


    Also um obiges zusammenzufassen, ich rate zu einem Antrag, aber habe im letzten Absatz ausgeführt, dass man / frau dessen Kosten minimal halten soll ... ;)


    Es hängt nun davon ab, ob sie ein Fax in näherer Reichweite hat..

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Als Hausfrau mit >= 1 Sohn darf sie das ;)


    Wenn Ihr es genau wissen wollt: Hausfrau mit 3 Söhnen.


    Mir ging es darum, ob das Guthaben bei Solomo ist, dann gibt es wohl nichts zurück. Und ob Startguthaben überhaupt ausgezahlt wird. Das ist bei vielen Anbietern (z.B. Congstar) nicht der Fall. Wenn eins der beiden der Fall ist, dann kann ich mir die Mühe, jedenfalls momentan, sparen


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan


    Es hängt nun davon ab, ob sie ein Fax in näherer Reichweite hat..

    Habe ich nicht. Ich wohne in einer Kleinstadt, ich wüßte nicht, dass es da eine Möglichkeit gäbe.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Habe ich nicht. Ich wohne in einer Kleinstadt, ich wüßte nicht, dass es da eine Möglichkeit gäbe.

    OT: FAX (auch PDF) kann man kostenlos versenden mit E-Postbrief.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Wenn Ihr es genau wissen wollt: Hausfrau mit 3 Söhnen.


    Mir ging es darum, ob das Guthaben bei Solomo ist, dann gibt es wohl nichts zurück. Und ob Startguthaben überhaupt ausgezahlt wird. Das ist bei vielen Anbietern (z.B. Congstar) nicht der Fall. Wenn eins der beiden der Fall ist, dann kann ich mir die Mühe, jedenfalls momentan, sparen


    Habe ich nicht. Ich wohne in einer Kleinstadt, ich wüßte nicht, dass es da eine Möglichkeit gäbe.


    Zitat

    Original geschreibselt von solomo so smart
    4.15 Eine Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich.
    Eine Auszahlungist nur für das vom Kunden eingezahlte Guthaben, d.h. nicht für das von solomo gewährte Startguthaben und nicht für von solomo gewährte Bonusguthaben möglich. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden und nur auf das vom Kunden im Online‐Kundencenter hinterlegte Bankkonto erfolgen. Die Auszahlung erfolgt spätestens 8 Wochen nach Vertragsbeendigung, da innerhalb dieses Zeitraums regelmäßig mit Forderungen von Roamingpartnern und Anbietern
    von Mehrwertdiensten gerechnet werden kann. solomo ist berechtigt das Guthaben mit solchen Forderungen zu verrechnen, die bei Vertragsbeendigung noch nicht bekannt waren. solomo erhebt im Falle einer Vertragsbeendigung für die Auszahlung des Restguthabens ein Dienstleistungsentgelt gemäß der jeweils für den Mobilfunktarif gültigen Preisliste.


    Quelle:
    https://www.solomo.de/de.solom…B_Gesmo_solomo_Zusatz.pdf
    Ergänzende Tarifbestimmungen / AGB bei Solomo so smart.


    Das Dienstleistungsentgelt dürfte nichtig sein, spielt aber keine Rolle.


    Meine Gratulation zu der großen Familie, mein Beileid zu den nicht eben ermutigenden Nachrichten die ich in diesem Posting bringe. Weiterhin mein Mitgefühl zu dem Wohnort 'Kleinstadt'. ;) Ein Auszahlungsantrag dürfte wegen der genannten AGB ohne Aussicht auf Erfolg sein.

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