Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Re: Re: Portierung hat endlich geklappt


    Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Ich habe auch nach der durchgeführten Portierung von Solomo zu o2 ebenfalls noch über 20 Euro auf dem Solomo Guthabenkonto und habe eine Auszahlung angestossen. Dabei habe ich mehrere Stellen auf der Ausweiskopie geschwärzt. Mal sehen, ob die Auszahlung durchgeführt wird...



    Ich habe eine Auszahlung eines Restguthabens schon im Juli beantragt - mit Ausweisskopien auf denen die Ausweissnummer geschwaerzt war.
    SIM war beigefuegt.
    Ich habe nie wieder etwas von diesem Drecksladen (Solomo / Telogic) gehoert.


    Das einzige wo die wirklich noch schnell sind ist Kuendigungen zu versenden wenn 13 Monate kein Guthaben eingezahlt wurde. Letzte Woche hat es wieder 1 Konto von mir getroffen - die Email mit Kuendigung war am Tag nach Ablauf des 13. Monats im Postfach.
    Klasse jetzt hab ich ne Kuendigung und nach 3 Wochen ist meine Telefonnummer verfallen - ich will die momentan gar nicht portieren und Solomo noch mehr Geld in den Rachen werfen ...


    Ich hab in der Familie und bei guten Freunden insgesamt 9 Konten empfohlen - Solomo schuldet uns ca. 200 EUR ...


    btw. Wir haben Solomo benutzt um halbwegs guenstig vom Ausland zurueck nach Deutschland aber auch ins Ausland (ausser EU) zu telefonieren - meist ueber Call-Back.
    Kann irgendjemand hier eine vernuenftige Alternative empfehlen :confused:


    Greets
    LKY

  • @ phonefux:


    Sorry, aber leider muß ich auch Deiner Replik wiedersprechen:


    In §46 Abs. 1 heißt es:

    Zitat

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.


    ... und nicht wie von Dir abgeschwächt formuliert:

    Zitat

    "Zwar sind die Anbieter bei Anbieterwechsel zu einer möglichst unterbrechungsfreien Leistungserbringung verpflichtet..."


    Der Anbieter hat sicherzustellen, daß...!


    Und genau das tut und kann Telogic eben nicht, also verstoßen sie gegen das TKG!


    In § 44 Abs. 1 TKG heißt es wörtlich:

    Zitat

    (1) Ein Unternehmen, das gegen dieses Gesetz, eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine auf Grund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur verstößt, ist dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet. Der Anspruch besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht. Betroffen ist, wer als Endverbraucher oder Wettbewerber durch den Verstoß beeinträchtigt ist. Fällt dem Unternehmen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, ist es einem Endverbraucher oder einem Wettbewerber auch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der ihm aus dem Verstoß entstanden ist. Geldschulden nach Satz 4 hat das Unternehmen ab Eintritt des Schadens zu verzinsen.


    Du pickst Dir bei der Heranziehung dieses Paragraphen nun nur den Passus heraus, daß man Streitigkeiten (im konkreten Falle Schadensersatz) auf dem Zivilrechtswege durchsetzen muß.


    Hier steht aber ganz etwas anderes drin:
    "Ein Unternehmen, das gegen dieses Gesetz, eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine auf Grund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur verstößt, ist dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet. Der Anspruch besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht."
    ... zur Unterlassung verpflichtet!!!!
    Die Regelung zum Schadensersatz wird hier bei Vorsatz und Fahrlässigkeit herangezogen und ist mit einem "auch" versehen!


    Woher Du nun die folgende Schlußfolgerung nimmst, bleibt völlig offen für mich:

    Zitat

    ...aber ein Verstoß gegen diese Vorschrift verwirkt nicht den Anspruch auf Kostenerstattung für die Portierung.


    Nun haben wir es hier nach meiner Meinung aber eben nicht (mehr) mit einem seriösen Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche zu tun, denn einziger Geschäftszweck des deuschen Dänenablegers scheint ja nur noch zu sein, ohne jegliche Erbringung von Telekommunikationsleistungen durch Portierungszölle, Affliate Marketing und Kreation von validierten Kundendatensätzen (Anforderung von Ausweiskopien) möglichst viel Profit einzuheimsen, bevor man sich dann ganz verabschiedet.
    Die sitzen auf hunderten oder gar tausenden (geliehenen) Nummern und weigern sich, Telekommunikationsleistungen zu erbringen, obwohl sie (noch) nicht insolvent sind.
    Und dafür ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig????
    Das sehe ich aber ganz anders!

  • Lies dir einfach mal den nachfolgenden Satz von § 46 Abs. 1 durch, dann weißt du, worauf sich mein "möglichst unterbrechungsfrei" bezogen hat: "Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden."


    Leider (oder zum Glück) ist Jura nicht so einfach, dass man sich einen beliebigen Paragraphen rauspicken kann, der etwas Ähnliches regelt, um daraus Ansprüche herzuleiten. § 46 Abs. 1 TKG regelt einen Sonderfall, nämlich den Anbieterwechsel. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber offenbar einen besonderen Regelungsbedarf gesehen, um zu verhindern, dass anlässlich eines Anbieterwechsels die vertraglichen Leistungen mehr als einen Kalendertag unterbrochen werden und deshalb die Kunden von einem Anbieterwechsel zulasten des Wettbewerbs von vornherein Abstand nehmen. Dies ist Sinn und Zweck der Regelung, und nicht, eine Dienstunterbrechung aus völlig anderen Gründen und ohne dass zum Zeitpunkt der Dienstunterbrechung ein Anbieterwechsel angestoßen wurde, zu unterbinden.

    Zitat

    Original geschrieben von MaRoediger
    In § 44 Abs. 1 TKG heißt es wörtlich: [...]


    Du pickst Dir bei der Heranziehung dieses Paragraphen nun nur den Passus heraus, daß man Streitigkeiten (im konkreten Falle Schadensersatz) auf dem Zivilrechtswege durchsetzen muß.


    Hier steht aber ganz etwas anderes drin:
    [...] ... zur Unterlassung verpflichtet!!!!

    Und? Abgesehen davon, dass § 46 Abs. 1 TKG hier nicht einschlägig ist, wo und wie meinst du denn, muss der Kunde diesen Beseitigungsanspruch (nicht Unterlassungsanspruch!) durchsetzen, wenn der Anbieter dies nicht freiwillig macht? Selbstverständlich ebenfalls vor einem Zivilgericht.


    § 44 TKG hat im Grundsatz lediglich klarstellende Funktion. Gäbe es ihn nicht, würden sich die gleichen Ansprüche aus allgemeinem Zivilrecht (§§ 823 Abs. 2, 1004 BGB) wegen Verstoßes gegen Schutzgesetze ergeben. § 44 TKG ist keine Eingriffsnorm für die BNetzA.

    Zitat

    Woher Du nun die folgende Schlußfolgerung nimmst, bleibt völlig offen für mich: [...]

    Ganz einfach: Es steht nicht drin, dass der Anbieter kein Entgelt mehr nehmen darf, wenn er den Dienst länger als einen Tag unterbricht. Und in diesem Fall ist das Portierungsentgelt auch kein Schaden, denn es wäre auch angefallen, wenn die Portierung völlig unterbrechungsfrei vonstatten gegangen wäre.

    Zitat

    Die sitzen auf hunderten oder gar tausenden (geliehenen) Nummern und weigern sich, Telekommunikationsleistungen zu erbringen, obwohl sie (noch) nicht insolvent sind.

    Blödsinn. Informiere dich zunächst mal über die Sachlage. Die Leistungen gegenüber den Kunden können nicht erbracht werden, weil E-Plus keine Leistungen mehr erbringt.

  • Habe heute die Verzichtserklärungen für zwei Nummern abgesendet. Davon ist eine laut Aussage von Telogic (per solomo Support übermittelt) seit Mitte August deaktiviert. Die hat natürlich noch bis zum bitteren Ende (Mitte September) funktioniert, sprich, zu/abgehende Telefonie und Guthabenaufladungen sind erfolgt. Keine Ahnung, was Telogic da wieder verbrochen hat. Ansonsten erscheinen mir die Spitzfindigkeiten zur Portierungsgebühr echt müßig, bei welchem Anbieter gibts denn keinen 25€-Bonus für Portierungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von ThirdEye
    Ansonsten erscheinen mir die Spitzfindigkeiten zur Portierungsgebühr echt müßig, bei welchem Anbieter gibts denn keinen 25€-Bonus für Portierungen?

    :top:


    Ich frage mich auch, warum sich einige hier umbedingt einen Anspruch auf kostenfreie Portierung zusammen konstruieren wollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wenn E+ jetzt dauerhaft keine Leistungen erbringen würde, sähe die Sache sicher anders aus.


    Komisch - genauso fühlt sich's an :p

  • War klar. ;)


    Lass es mich so formulieren: Wenn E+ jetzt dauerhaft und gegenüber allen Kunden keine Leistungen erbringen würde, sähe die Sache sicher anders aus.

  • Hallo zusammen,


    wie wärs denn vielleicht mit TKG §42?


    § 42 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht


    Das ist doch wohl das was E+ und T-mobil gemacht haben und gegenüber solomo
    haben sie's wirklich ausgenutzt. Schön einen Mitbewerber der auch noch innovative
    Produkte anbietet einfach so mal plattmachen zu können..

  • Und wie siehts mit Wertungswiderspruch aus? Wieso sollen Leute die portieren, besser gestellt werden als solche , die treu im Lande bleiben und sich nähren wollen? Mit Gleichbehandlungsgrundsatz wäre das ja ebenfalls nicht zu vereinbaren.-


    EDIT
    Portiernix war schneller. Blechnix sagt: E-Plus und Telekom haben sich hier nicht mit Ruhm bekleckert und es ist völlig angemessen, wenn man workshop-artig wie wir es gerade im Thread tun, die Paragrafen auf 'untertanen-freundliche Aspekte' gegen den Strich bürstet. Vielleicht fällt noch mehr ab dabei.


    ThirdEye: Allmobil, Telekom, Vodafone, o2, Base Prepaid, Discotel Smart, Fonic, otelo :D , Maxxim, Mp3mobile, Blauworld ,...

  • Es stellt sich nur die generelle Frage, welchen Geschäftszweck Telogic noch verfolgt. Wenn diese Firma Interesse an der Fortführung des Geschäftsbetriebes hätte, wäre es wohl das Mindeste, dass man sich bei den Kunden meldet und über die Thematik der fehlenden Vorleistung seitens E-Plus informiert. Ebenso welche weiteren Schritte/Maßnahmen geplant sind z.B. Verhandlung mit den 3 anderen Carriern zur Fortführung der Dienstleistungen. Denke jeder Anbieter hat doch Interesse Kunden zu übernehmen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Und warum? Was war denn ein möglicher Grund, warum man virtueller Netzbetreiber (MVNO) und nicht schlicht Service Provider wurde? Ich kenne nur einen: Zahlung von Kickback aus Interconnection Einnahmen seitens E-Plus.


    Auch schlimm ist, dass z.B. Solomo sich ahnungslos stellt und die Kunden sogar auffordert zu portieren (i.V.m. Affili-Links). Das erweckt den Anschein, dass man fällige Kundeneinlagen in Form von Guthaben monetarisieren will, um möglichst wenig an die Kunden auszahlen zu müssen. Wieso wurde denn die vorläufige Insolvenz wieder aufgehoben? Wurde das mal seitens der Fachpresse recherchiert? Es muss ja einen Plan zur Vitalisierung der Telogic geben.

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