Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Ich warte auch seit 2-3 Wochen auf die Auszahlung von Restguthaben. Das Guthaben ist immer noch im Account sichtbar, d.h. die versuchen eine Strategie des Aussitzens in der Hoffnung das man sich nicht mehr meldet und die Sache vergisst.

  • Im Teltarif-Forum zum aktuellen Schand-Artikel


    hat ein offenbar sachkundiger User (der_inquisitor) in bewundernswert klarer Sprache die Behauptungen des Teltarif-Artikels und der Bundesnetzagentur, der § 46 TKG begründe eine Zahlungspflicht bei erzwungener Portierung, widerlegt.


    http://www.teltarif.de/forum/s48461/5-1.html


    Meines Erachtens erlaubt diese Argumentation sogar, dass Solomo-Kunden die schon portiert haben, das Portierungsentgelt als Bestandteil des entstandenen Schadens zurückverlangen.


    Der User der_inquisitor argumentiert, das man aufrechnen kann.


    In der Diskussion ist noch, ob man mit diesem Schaden bereits vorab aufrechnen kann - im Ergebnis bezahlt man dann 0 Euro und fordert Freigabe der Rufnummer - , oder ob die Vorleistungspflicht zunächst auch für das Portierungsentgelt sich erstreckt.


    Die Prepaid-typische Vorleistungspflicht könnte aber entfallen, wenn der Vertrag seine Grundlage verloren hat, weil dauerhafte Leistungsunmöglichkeit eingetreten ist.

  • Portierung hat endlich geklappt


    Da ich eine schöne 0171/4000.... Nummer habe, die ich dringend auch beruflich brauche , habe ich die Portierung zu fonic (lidl Tarif) am 24.9. beaufragt. telogic befand sich zu diesen Zeiten nach eigenen Aussagen nicht mehr in der Insolvenz. Da das solomo Guthaben ärgerlicherweise knapp unter 25 € gefallen habe ich mit Kreditkarte 10 € aufgeladen, damit es hieran nicht scheitern konnte.
    Die Kündigung und Verzichtserklärung faxte ich solomo und telogic. Am 28.9. bekam ich von fonic ein Mail: ... Ihre Anfrage wurde aufgrund anderer Vertragsdaten von Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter abgelehnt....Bitte wenden Sie sich telefonisch an unsere fonic Kundenbetreuung.
    Das machte ich dann auch (Daten waren bei Solomo verdreht und stimmten nicht mit online Anzeige überein) und ich bekam von fonic als 2. Termin den 10.10 also heute für die Portierung mitgeteilt.
    Kaum zu glauben nach dieser schrecklichen Odysee: Die Portierung hat heute morgen geklappt und sogar der
    Wechselbonus von 25 € wurde wenige Minuten später bei fonic (lidl tarif) gutgeschrieben.
    Bei solomo kann ich mich nach wie vor einloggen, das Guthaben wird unverändert angezeigt d.h. die 25 € sind bisher noch nicht abgezogen.
    Ich zögere einem Anbieter wie solomo, der mich so hinters Licht geführt hat und durch das Nichterbringen elementarer Leistungen eklatant geschädigt hat, weitere persönliche Daten wie die Kopie meines Personalausweises zur Verfügung zu stellen. Insofern verfolge ich diesen Thread hier weiterhin aufmerksam, bezüglich anderer Möglichkeiten.

  • Re: Portierung hat endlich geklappt


    Zitat

    Original geschrieben von Actium34
    Ich zögere einem Anbieter wie solomo, der mich so hinters Licht geführt hat und durch das Nichterbringen elementarer Leistungen eklatant geschädigt hat, weitere persönliche Daten wie die Kopie meines Personalausweises zur Verfügung zu stellen. Insofern verfolge ich diesen Thread hier weiterhin aufmerksam, bezüglich anderer Möglichkeiten.


    Ich habe auch nach der durchgeführten Portierung von Solomo zu o2 ebenfalls noch über 20 Euro auf dem Solomo Guthabenkonto und habe eine Auszahlung angestossen. Dabei habe ich mehrere Stellen auf der Ausweiskopie geschwärzt. Mal sehen, ob die Auszahlung durchgeführt wird...

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Ein muss man Telogic/Solomo lassen. Die Idee ist wirklich gut, die Insolvenz wieder auszusetzen, trotzdem keine Leistungen zu erbringen und nun von jedem Kunden 25€ für die Zwangs-Portierung zu kassieren. Wie viele Kunden hatte eigentlich Telogic? 100.000, 500.000 oder noch mehr?


    Und auch die Cashback-Werbelinks von Solomo sind nicht dumm. So bekommt man nochmals mehr Geld. Hoffe das sich diesen Vorgang die Staatsanwaltschaft mal näher ansieht.

  • Das ist aber nichts anderes, als im Artikel steht (Die BNetzA sieht aus ihrer telekommunikationsrechtlichen Brille keinen Grund, warum die Portierungskosten nicht zu zahlen wären und verweist die Kunden auf zivilrechtliche Ansprüche) und nichts anderes als hier in TT auch schon längst geschrieben wurde - es ist dort nur nicht zuende gedacht: Die Portierungskosten kommen als Schadensersatz in Betracht, wenn die geschuldete Leistung von Telogic schuldhaft (d.h. aufgrund eigenem Verschulden oder des Erfüllungsgehilfen) nicht erbracht wurde und zuvor erfolglos eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt wurde.


    Alle weiteren Überlegungen, ob und wann man da aufrechnen oder zurückbehalten kann, sind doch theoretische Laberei, denn de facto wird man die Nummer nicht portiert bekommen, wenn man die 25 € nicht gezahlt hat. Man könnte Telogic natürlich auf Portierung der Nummer ohne vorherige Zahlung verklagen. Bis man da Erfolg hat, ist die Nummer mit Sicherheit im Nirvana.

  • @ phonefux:


    Das sehe ich nicht ganz so wie Du.
    Ich hatte meine Meinung bereits im Solomo-Forum zum Besten gegeben und will das hier nochmal als Auszug wiederholen:


    In Bezug auf das Thema "Portierungszölle", Meinung der Bundesnetzagentur zur Rechtmäßigkeit der Erhebung etc. noch folgendes:


    Zunächst einmal sei auch hier festgestellt, daß Telogic (bisher zumindest) nicht insolvent ist.
    Insofern zieht die Argumentation der Bundesnetzagentur schon mal überhaupt nicht.
    Die Firma Telogic verweigert im Moment schlichtweg die Leistung - nichts anderes!


    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt es einen Teil 3 mit der Überschrift Kundenschutz (§§ 43a - 47b).
    Im § 46 (Anbieterwechsel und Umzug) gibt es besagten Abs. 5, der permanent zitiert - oder sagen wir besser: traktiert - wird mit dem Inhalt:


    Zitat

    (5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.


    Nun wäre erst einmal darüber zu diskutieren, wie hoch denn die tatsächlich entstehenden Kosten wirklich sind. Mit "tatsächlich entstehen" kann ja nicht wirklich das gemeint sein, was die Worte hergeben, sonst könnte man ja auch einen Portierungszoll von 500 Euro als gerechtfertigt ansehen, wenn ein verpeilter Mitarbeiter knapp 14 Tage braucht, um die technisch erforderlichen Arbeiten zu realisieren. Aber das nur ganz am Rande.


    Nur besteht eben der §46 TKG nicht nur aus dem Abs. 5, sondern aus insgesamt neun Absätzen und beginnt mit Abs. 1, in dem es u.a. heißt:


    Zitat

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.


    Dieser Absatz, auf den im Übrigen im weiteren Wortlaut des §46 TKG noch öfter hingewiesen wird, stellt den Grundsatz des §46 TKG (zur Erinnerung: Kundenschutz). dar.
    Genau eben das kann doch Telogic nicht mal im Ansatz mehr erfüllen - weder vor Portierung, noch danach! Schlimmer noch: die Portierung erfolgt doch gerade erst aus dem Grund, weil keinerlei Leistungen mehr erbracht werden (können)!
    Insofern bleibt die Frage bestehen, ob es im vorliegenden Falle der genötigten Portierung gerechtfertigt ist, noch Portierungszölle zu erheben und zu kassieren.


    Insofern verstößt im Übrigen Telegic schon mal massiv gegen das Telekommunikationsgesetz, denn sie sind eben gerade (noch) nicht insolvent. Die Bundesnetzagentur bespricht aber immer nur letzteren Fall. Bei massiver und andauernder Verletzung des TKG ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig? Interessanter Ansatz!
    Aus meiner Sicht hat keinen Anspruch auf Vergütung, wer weder im Moment (Grund für die Portierung), noch während des Übergangs Leistungen erbringen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von MaRoediger
    Insofern verstößt im Übrigen Telegic schon mal massiv gegen das Telekommunikationsgesetz, denn sie sind eben gerade (noch) nicht insolvent. Die Bundesnetzagentur bespricht aber immer nur letzteren Fall. Bei massiver und andauernder Verletzung des TKG ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig? Interessanter Ansatz!
    Aus meiner Sicht hat keinen Anspruch auf Vergütung, wer weder im Moment (Grund für die Portierung), noch während des Übergangs Leistungen erbringen kann.

    Wo bitte soll ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz zu sehen sein? Wenn ein Anbieter eine vertragliche Leistung nicht erbringt, ist das ein Verstoß gegen den Vertrag, aber doch nicht gegen das Telekommunikationsgesetz. Dort steht an keiner Stelle, dass ein Anbieter aus öffentlich-rechtlichen Gründen zu einer 100%igen Leistungserbringung verpflichtet ist (auch nicht in § 46 Abs. 1 TKG).


    Es ergibt sich auch nichts anderes dadurch, dass die §§ 43a - 47b TKG mit der Überschrift "Kundenschutz" versehen sind. Die kundenschutzrechtlichen Vorschriften erschöpfen sich gerade in diesen Vorschriften und es gibt keine höheres Mantra, das man da reinlesen könnte.


    § 46 Abs. 1 TKG hilft auch nicht. Zwar sind die Anbieter bei Anbieterwechsel zu einer möglichst unterbrechungsfreien Leistungserbringung verpflichtet, aber ein Verstoß gegen diese Vorschrift verwirkt nicht den Anspruch auf Kostenerstattung für die Portierung. Es kommen lediglich Schadensersatzansprüche in Betracht (auch aus dem TKG, vgl. § 44 TKG), die hat der Kunde wegen der Nichterbringung der Hauptleistung des Vertrages hier aber ohnehin.

  • Fonfuchs, auch wenn ich die Normen grad nicht zur Hand habe, ein Mobilfunknetzbetreiber hat nicht nur vertragliche Verpflichtungen wie du stets es traktierst ;) , sondern durchaus auch öffentlichrechtliche, wie sich aus den Zusammenschaltungspflichten und deren Bekanntmachungspflicht sowie den Vergabebedingungen der Frequenzen etc. ergibt.


    Ein Verstoß gegen öffentlichrechtliche Normen (Schutzgesetze, evtl. auch TKG 46) könnte im Spiel sein - und dann wäre über Deliktsrecht (§ 823 BGB) nachzudenken.


    Bei den UMTS-Versteigerungen trat auch der Fall auf, dass Konsortien mitgesteigert hatten, aber keine Kohle zum Aufbau eines Netzes bereitstellen konnten.


    Sie hätten aber die Pflicht gehabt, ein Netz aufzubauen und betriebsfähig zu halten. Da sie das nicht konnten, mussten sie am Ende des Liedes die Frequenzen zurückgeben - wenn ich mich recht erinnere , sogar ersatzlos, ohne den Ersteigerungspreis zurückzubekommen (hart, aber herzlich).

  • Wo habe ich geschrieben, dass ein Netzbetreiber oder Anbieter keine Verpflichtungen aus dem TKG hat? Natürlich gibt es solche Pflichten. Darum geht's hier aber nicht. Konkret gibt es eben keine Verpflichtung aus dem TKG zur 100%igen Leistungserbringung. "Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Pflichten könnte im Spiel sein" - könnte, ist er aber nicht.


    Und da Telogic keine Frequenzen zugeteilt bekommen hat, hilft auch dieser Vergleich nicht. Wenn E+ jetzt dauerhaft keine Leistungen erbringen würde, sähe die Sache sicher anders aus.

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