ZitatOriginal geschrieben von edelwit
Wo steht das jetzt wiederum?
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__95.html (Absatz 4)
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ZitatOriginal geschrieben von edelwit
Wo steht das jetzt wiederum?
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__95.html (Absatz 4)
Danke für den Hinweis, JHV.
Damit nimmt die Diskussion wieder mehr on-topic Richtung
Ausweiskopie also nach TKG erlaubt.
Bin eigentlich in der Vergangenheit immer davon ausgegangen, dass o2 (die mit Abstand am häufigsten Perso-Kopien wollten) sich nicht für meine Augenfarbe interessiert und nach Verifikation der Stammdaten die Perso-Scans löscht. .. . (was aber, wenn man bei Ummeldung von Prepaids nach der Perso-Nummer gefragt wird :confused: )
ZitatOriginal geschrieben von JHV
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__95.html (Absatz 4)
Guter Hinweis - das ist in der Tat ein Ausnahmefall, ähnlich wie bei Banken gegen Geldwäsche.
Ein Jurist könnte auch argumentieren, das die Auflösung des Vertrages nicht durch die Passage abgedeckt ist.
Bei Auskunfteien (Schufa, Infoscore) beispielsweise werden keine Ausweiskopien mehr verlangt. Und die einzigen die das noch mach(t)en (Bürgel) haben jetzt die Staatsgewalt am Hals!
Aber es geht doch darum Argumente GEGEN die Ausweiskopie zu haben, denn solch einer dubiosen Telogic würde ich NIE meinen Ausweis auch nur zeigen wollen.
Oder man benutzt vorher Photoshop :p zur Kopieerstellung.
Danke für die vielen Antworten. Doch nun bin ich auch nicht viel schlauer. Einerseits sträube ich mich denen eine Kopie meines Ausweises zuzuschicken anderseits mochte ich die 24 Euro nicht verschenken. Leider geht kein Kontakt (Anruf oder E-Mail) zu Solomo.
Danke für die vielen Antworten. Doch nun bin ich auch nicht viel schlauer. Einerseits sträube ich mich denen eine Kopie meines Ausweises zuzuschicken anderseits mochte ich die 24 Euro nicht verschenken. Leider geht kein Kontakt (Anruf oder E-Mail) zu Solomo.
Was ist daran so schlimm eine Ausweiskopie beizufügen? Ich war neulich bei meiner Bank und mein Berater meinte sie bräuchten mal wieder eine neue Kopie meines Personal-Ausweises für ihre Unterlagen, denn sie hätte nur eine uralte in ihren Unterlagen. Da ich ihn sowieso immer dabei habe wurde das dann gleich erledigt. Hat mich jetzt eigentlich auch nicht gestört.
Nicht alle Bayern sind so folgsam wie du
Als es bei Bürgel, Schufa und Co. noch üblich war, die Anfragen nach Datenschutzgesetz mit einer Personalausweiskopie zu legitimieren, habe ich diese zwar angefertigt und eingereicht, nicht ohne aber zuvor die allermeisten Daten zu schwärzen.
Das hiess: Augenfarbe, Körpergröße, Gesichtsbild (!) , u.v.a.
Den Tipp mit dem Gesichtsbild das man ebenfalls schwärzen kann, verdanke ich der Verbraucherzentrale Hamburg.
morsum:
"Eigentlich", das heisst unter weniger misstrauischen Rahmenbedingungen, könnte man Prepaid-Restguthaben mit einem frei formulierten Schreiben, das Name, Vorname, Adresse, Wohnort, Bankverbindung und Datum/Unterschrift beinhaltet, zurückfordern.
Nach oben geschildertem hast du die Möglichkeit, formal dem Wunsch nach der Perso-Kopie zu entsprechen und dennoch die allermeisten Angaben zu schwärzen und somit deine Daten zu schützen, bzw. alle Angaben, die nicht ohnehin in deinem Anschreiben enthalten sind, zu schwärzen.
Es steht in AGB / Preislisten nirgends, aber wirklich nirgends, dass man die Identität mit einer "ungeschwärzten" Perso-Kopie nachweisen soll - und wenn es bei Bürgel, Schufa, Deltavista, Acxiom und Co. 1a geklappt hat :top: warum soll es bei so einer verkrachten TK-Klitsche nicht auch klappen?
Na, wär das nix für dich?
Zum Thema "Ausweiskopie" gab es bereits eine umfangreiche Diskussion im Solomo-Forum.
Was dagegen spricht, eine solche Kopie an Solomo/Telogic zu schicken, sind drei Gründe:
1. Eine Authentifizierung ist durchaus mit dem Einloggen in den persönlichen Bereich bei Solomo bereits gegeben. Wenn das von Telogicsolomo nicht akzeptiert wird, ist das deren Sache.
2. Ich würde es nicht einsehen, beiden aus meiner Sicht unseriösen Vereinen nun für deren Informationsdisaster und Leistungsverweigerung neben deren ungerechtfertigten Portierungszöllen auch noch zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Für mich steht außer Frage, daß die Abforderung der Ausweiskopie schlicht dazu gedacht ist, sich am Ende auch noch validierte Kunden-Datensätze zu verschaffen, die sich bestens verkaufen lassen.
3. Scheit es auch die Bundesnetzagentur nicht so zu sehen, daß für die Auszahlung der Kundenguthaben Ausweiskopien erfoderlich wären. In einem Thema im Solomo-Forum hat ein User einen Antwortbrief der Bundesnetzagentur veröffentlicht, in dem die Bundesnetzagentur selbst wieder aus einem Antwortschreiben von Telogic zitierte! Interessanterweise war in diesem Schreiben von Telogic an die Bundesnetzagentur von Ausweiskopien nicht die Rede. Das zeigt mir relativ klar, daß Telogic selbst genau weiß, daß diese Forderung unrechtmäßig ist.
Im Übrigen frage ich mich, was die User, die eine Auszahlung des Guthabens bei "Sologic" (SOlomoTeLOGIC ) wünschen, nicht schlicht folgendes Prozedere befolgen:
1. Formloses Schreiben mit angemessener Fristsetzung unter Angabe aller relevanten Kundendaten, der Bezifferung des auszuzahlenden Guthabens und der Kontoverbindung
2. Sollte die Auszahlung nicht bis zum angegebenen Termin erfolgt sein, zweites Schreiben mit Berechnung/Androhuung von Verzugszinsen - oder gleich 3.
3. Bei fruchtlosem Verlauf Mahnbescheid.
4. Sollte dem widersprochen werden (mit welcher Begründng?), Klage. Fertig!
Genau so!
Lohnt sich leider nicht bei kleineren Beträgen. Das wissen die leider auch genau.
ZitatOriginal geschrieben von Seufz
Genau so!
Lohnt sich leider nicht bei kleineren Beträgen. Das wissen die leider auch genau.
Ja, genau das ist das Problem: "kleine Beträge!"
(d.h. Stichwort "Geringfügigkeit")
In meinem Fall wären es noch ca. 24 € alles in allem -
einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen ist teurer!
Das wissen die bei telogic auch.
Deshalb: Es nützt nicht viel wenn jeder das alleine angehen will -
Man müsste sich in dem Fall irgendwie besser organisieren
(hatte das ja im solomo Forum auch schon angeregt -
eingetragener Verein oder wieauchimmer -
und dann käme auch ein Streitwert zusammen für den sich auch ein Gericht interessieren könnte..)
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