Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Re: Re: Re: Antwort von Bundesnetzagentur


    Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Ja, es ist nicht erlaubt, dass Prepaidanbieter das Restguthaben einbehalten (wie es früher meist üblich war). Jeder Prepaidanbieter muss es dir auf Antrag zurückerstatten. Ohne dass du aktiv wirst, werden sie das allerdings nicht tun.


    Danke ElaHü,


    von dieser neuen Regelung wusste ich noch nichts, verfolge das auch nicht immer so genau, stand sicher auch irgendwo hier im TT ;)


    Wird dafür dann eine Bearbeitungsgebühr fällig (so kenne ich es noch) oder ist das auch nicht mehr zulässig? Wenn ja wie hoch ist die bei solomo?


    Und was ist mit dem Onlineguthaben? Kann man sich das auch auszahlen lassen oder was kann man damit noch vernünftig anstellen?

  • Auf dem Auszahlungsformular wird nicht auf eine "Kündigungsgebühr" hingewiesen. Aber ich verstehe die nur von Solomo eingebaute Hürde nicht, indem eine Kopie des Ausweises verlangt wurde, zumal man bei der Freischaltung keine Ausweiskopie gefordert wird. Geht vielleicht auch eine Auszahlung ohne Kopie?

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Re: Re: Re: Re: Antwort von Bundesnetzagentur


    Zitat

    Original geschrieben von jdf Und was ist mit dem Onlineguthaben? Kann man sich das auch auszahlen lassen oder was kann man damit noch vernünftig anstellen?

    Für die Rückzahlung des Online-Guthabens habe ich unter "Meine Zahlungsdaten" -> "Mein Gutschriftskonto" in mySolomo eine Kontoverbindung hinterlegt und dann per Kontaktformular (unter "Kontakt") um Gutschrift des Online-Guthabens auf das angegebene Konto gebeten. Bis auf die autom. Eingangsbestätigung am 04.10.12 ist leider nocht nichts geschehen....


    stefsch

    Achtung, diese Signatur ist nur noch für kurze Zeit erhältlich - Bitte bevorraten sie sich!!!
    Ein Leben ohne Solomo ist möglich, wird aber teurer und weniger komfortabel. - Danke Solomo für fünf schöne und preiswerte Jahre - Ruhe in Frieden

  • Auf meine letzte online Anfrage steht seit zwei Wochen eine Beantwortung aus. Vielleicht ist jetzt nur noch der Nachtwächter im Haus...

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Auf dem Auszahlungsformular wird nicht auf eine "Kündigungsgebühr" hingewiesen. Aber ich verstehe die nur von Solomo eingebaute Hürde nicht, indem eine Kopie des Ausweises verlangt wurde, zumal man bei der Freischaltung keine Ausweiskopie gefordert wird. Geht vielleicht auch eine Auszahlung ohne Kopie?


    MUSS gehen, da der neue Perso nicht kopiert werden darf!
    Die fordern zu einer Ordnungswidrigkeit auf :flop:

  • Wo steht denn das, dass der neue Personalausweis (der im ID_Card-Format!?) nicht kopiert werden dürfe?


    In Wikipedia
    http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Kopierverbot


    steht letztlich, dass Aussenstehende, Nichtbehörden, "nur über die vorgesehenen Pfade" auf die Authentifizierungsinformation zurückgreifen dürfen.


    Dadurch soll lediglich verhindert werden, dass das Publikum dazu übergeht, sich darauf zu beschränken die unmittelbar sinnlich wahrnehmbaren Strukturen des PA zur Beglaubigung der Personenidentität heranzuziehen, sodass sämtliche Patente, Ingenieursstolz und Eingebildetheit von Fa. Siemens ungenutzt brachliegen, statt den Boden zu bereiten für die subcutan injizierbaren RFID - Chips :rolleyes: ;)


    Der Schutzzweck dieser verschwurbelten Paragrafen ist also die Nutzung der intransparenten Teile der Elektronik sicherzustellen, damit das fest im täglichen Leben verankert wird und Siemens langfristig davon leben kann. Schutzzweck ist nicht irgendein öffentlicher Nutzen, oder gar die Demokratie.


    Banken dürfen Fotokopien / Scans machen.
    Ausweisinhaber selber dürfen Fotokopien / Scans machen.


    Wenn sie diese Kopien machen, gehören ihnen die Kopien dann wahrscheinlich, und wenn sie damit etwas sinnvolles (das den Rahmen der Gesetze nicht überdehnt) anstellen können, dann ist und bleibt das ihr gutes Recht.


    Bitte nicht durch vorsorgliches Kuschen Freiheitsrechte verludern lassen! :rolleyes:


    Genausowenig soll man sich als Staatsbürger elektronische Wahlkabinen, Wahlstifte und dergleichen manipulationsträchtige Dinge bieten lassen, Dinge, die zu verstehen und durchschauen man ein Ingenieursstudium braucht, die zu verstehen und durchschauen am Wahlabend ein ausgeloster OSZE-Laienwahlbeobachter nicht die Zeit hat.

  • Mein Posting war Work-in-progress :rolleyes: :gpaul: :gpaul: :D


    es reicht nicht einen Link vor die Füße zu kippen ohne gelesen und verstanden zu haben was er bedeutet.

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